Frankfurt - Der Transfer von Mario Götze sorgt für viel Aufsehen. Ganz Deutschland diskutiert darüber. Jetzt wird der spektakuläre Transfer des BVB-Stars zum deutschen Fußball-Meister Bayern München von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersucht. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" auf ihrer Internetseite.
Es bestehe die Möglichkeit, dass der BVB beim 37 Millionen Euro schweren Wechsel seines Nationalspielers gegenüber seinen Aktionären Informationspflichten verletzt habe, heißt es in dem Bericht. Es drohe im schlimmsten Fall ein Bußgeld von einer Million Euro.
Dortmunds Finanzchef Thomas Treß erklärte, man habe "korrekt gehandelt, daher gehen wir davon aus, dass es keine Geldbuße geben wird". Borussia Dortmund ist als börsennotierte Aktiengesellschaft verpflichtet, seine Aktionäre umgehend zu informieren, sobald Informationen bekannt werden, die den Aktienkurs bewegen könnten. Als der Transfer am Dienstag öffentlich geworden war, brach der Kurs der BVB-Aktie um mehrere Prozent ein.
"Wir können ja nicht aufgrund von Gerüchten den Kapitalmarkt informieren"
Dortmund hatte zunächst am Dienstagmorgen eine Meldung der "Bild"-Zeitung vom Vorabend bestätigt und mitgeteilt, dass Götze die Absicht habe, seine Ausstiegsklausel zu ziehen und zu Bayern München zu wechseln. Erst zwei Tage später, am 25. April, gab der Verein in einer sogenannten Ad-hoc-Meldung an der Börse den Wechsel Götzes offiziell bekannt.
Thomas Treß begründete die Verzögerung damit, dass erst an jenem Donnerstag das schriftliche Angebot von Bayern München eingegangen sei, gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung von Götze, dass er wechseln möchte. "Bis dahin waren uns die Hände gebunden. Wir können ja nicht aufgrund von Gerüchten in Boulevard-Medien den Kapitalmarkt informieren, das wäre unseriös", so Treß. Der BVB habe bis dahin auch keinen offiziellen Anruf von Bayern München erhalten.
Rückendeckung hatte der BVB am Mittwoch von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erhalten, die sich der Ansicht der Westfalen anschloss. Eine Absichtserklärung von Götze sei nicht unbedingt ausreichend für eine Ad-hoc-Meldung.
bos/sid
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