Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat das Streikverbot für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen gelockert. Es wies Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaft Ver.di und des Marburger Bundes untersagen lassen wollten.
Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe jedoch innerhalb des sogenannten dritten Weges, bei dem in paritätischen Kommissionen die Arbeitsbedingungen verbindlich ausgehandelt werden. Die Gewerkschaften müssen zudem organisatorisch mit eingebunden werden.
Die obersten Arbeitsrichter bestätigten zugleich das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, womit diese ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Jedoch dürfe auch dies nicht zu einem rechtsfreien Raum führen. Auch die Interessen der Gewerkschaften müssten berücksichtigt werden.
Das Urteil betrifft vor allem die rund 1,3 Millionen Beschäftigten bei Diakonie und Caritas. Ihnen waren Streiks bislang verboten. Die Tarife und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Kirchen wurden zumeist in den paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt. Kam es dabei zu keiner Einigung, gab es einen Schlichterspruch.
Der Streit dürfte vor das Bundesverfassungsgericht gehen
Doch der kirchliche Sonderweg ist angesichts des wachsenden Konkurrenzdrucks auf dem Sozialsektor zuletzt zunehmend umstritten. Berichte über Niedriglöhne und Leiharbeit hatten vor allem die Diakonie in Verruf gebracht.
Die Gewerkschaft Ver.di macht sich bereits seit Jahren dafür stark, dass die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen klassische Tarifverhandlungen führen und im Falle des Scheiterns auch streiken dürfen. Während sich die Gewerkschaften auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen, führen die Kirchen ihr ebenfalls im Grundgesetz verankertes Selbstbestimmungsrecht an.
Hintergrund des aktuellen Rechtsstreits sind Warnstreiks, die Ver.di und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund in den Jahren 2009 und 2010 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg organisiert hatten. Beide Gewerkschaften wollten kirchliche Einrichtungen zu regulären Tarifabschlüssen zwingen. Die evangelische Kirche hatte gegen die Streiks geklagt - und war damit in erster Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Hamm und das Arbeitsgericht Hamburg hatten die Klagen Anfang 2011 abgewiesen.
Auch das Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) dürfte nicht das letzte Wort in dem Streit sein. Vertreter beider Seiten hatten bereits vor der Entscheidung angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Als nächste Instanz wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg möglich. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt sieht die Entscheidung des Gerichts deshalb nur als "richtungsweisende Zwischenetappe". Möglicherweise ende die Wegstrecke "nicht in Erfurt oder Karlsruhe, sondern in Straßburg".
stj/dpa/dapd
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