Berlin - Unternehmen in der Ernährungsindustrie setzen laut einer Gewerkschaftsumfrage zunehmend auf Kosteneinsparungen durch Werkverträge. Durch das Auslagern von Arbeit auf Fremdfirmen würden zunehmend Leiharbeit-Verträge verdrängt, teilte die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) unter Berufung auf eine Befragung von Betriebsräten mit. Denn Beschäftigte mit Werkverträgen verdienen demnach deutlich weniger als die Stammbelegschaft und als Leiharbeiter.
Die NGG sprach von einem neuen Modell der Ausbeutung von Arbeitnehmern, das längst etabliert sei. Vergibt ein Unternehmen einen Werkvertrag, lagert es Arbeiten an eine Fremdfirma aus, die diese dann mit ihren Beschäftigten erledigt. Der Umfrage zufolge sind in der Ernährungsindustrie bereits 57 Prozent der Arbeitnehmer, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, per Werkvertrag beschäftigt. 2010 waren es demnach noch 47 Prozent. Im vergangenen Jahr habe sich das Verhältnis von Leiharbeitern zu Werkvertrag-Arbeitern gedreht.
Bereits seit längerem seien Werkverträge aus Schlachtbetrieben bekannt, hieß es in der NGG-Studie. Laut der Umfrage werden inzwischen in Brauereien und bei Herstellern von Erfrischungsgetränken mehr Werkvertrag-Arbeiter als Leiharbeiter eingesetzt. Sie übernehmen verstärkt Helfertätigkeiten wie das Sortieren von Leergut, Stapler fahren oder Reinigungsarbeiten. Auch in Molkereien und Bäckereien nehme die Zahl der Werkvertrag-Arbeiter zu. Überwiegend handle es sich um Arbeitskräfte aus Osteuropa, in der Getränkeindustrie vor allem aus Litauen.
Laut NGG verdienen Beschäftigte mit Werkverträgen im Schnitt fast sechs Euro weniger pro Stunde als die Stammbelegschaft und durchschnittlich rund 80 Cent weniger als Leiharbeitnehmer. Befragte Betriebsräte sprachen in der Erhebung sogar von "moderner Sklaverei".
Firmen suchen nach neuen Schlupflöchern
Grund für den Anstieg der Werkverträge sei die stärkere Regulierung der Leiharbeit, erklärte die NGG. Die Bundesregierung hatte eine Lohnuntergrenze für Leiharbeit eingeführt. Werkverträge seien daher "das neue Geschäftsmodell, um Menschen noch billiger in unsichere Jobs an den Rand der Belegschaften zu drängen", erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster. Die Regierung müsse dies mit der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns unterbinden, der sowohl für Werkvertrag-Arbeitnehmer, Leiharbeiter oder Stammbelegschaften gelte.
Für Werkverträge gebe es keine Meldepflicht. Deshalb gebe es auch keine Daten darüber, dass diese Form der Beschäftigung nicht nur in der Lebensmittelwirtschaft, sondern in allen Branchen der Industrie zugenommen habe. Um an Daten zu gelangen, befragte die NGG von Anfang Januar bis Ende Februar fast 400 Betriebsräte, die rund 90.000 Mitarbeiter in Brauereien, Molkereien, Bäckereien oder Brotfabriken repräsentieren und damit rund ein Sechstel aller in der Branche Beschäftigten.
mmq/AFP/dapd
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