Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Zum letzten Mal für lange Zeit verhandelten die Richter des Bundesverfassungsgerichts im alten holzvertäfelten Sitzungssaal, unter den mächtigen Schwingen des aus Oregon-Pinie geschnitzten Bundesadlers. Weil das Gebäude kernsarniert wird, ziehen die Verfassungsrichter und ein Großteil ihres Stabes in gut zwei Wochen in ein Ausweichquartier um.
Aber nicht nur aus diesem Grund dürfte die Verhandlung des Verfassungsgerichts zu den Griechenland-Hilfen und zum Euro-Rettungsschirm historische Bedeutung erlangen: Wohl nie zuvor wurde in Karlsruhe um Summen in dreistelliger Milliardenhöhe gestritten, und wenn man den Warnungen beider Seiten glauben darf, liegt die Zukunft des Euro in den Händen der Karlsruher Richter unter Vorsitz ihres Präsidenten Andreas Voßkuhle.
Das höchste deutsche Gericht muss prüfen, ob die deutschen Milliarden-Hilfen für notleidende Euro-Staaten rechtmäßig sind, nachdem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Gruppe von Professoren in Karlsruhe Klage eingereicht hatten. Sie werfen der Bundesregierung Verstöße gegen das Grundgesetz und EU-Recht vor - die Finanzhilfen für Griechenland und der Euro-Rettungsschirm widersprechen aus ihrer Sicht dem Verbot der Schuldenübernahme für andere Staaten.
"Wir appellieren an das hohe Gericht, der Politik Europas in den Arm zu fallen, um uns vor dem Taumel in den Abgrund einer Zerrüttung der Wirtschafts- und Währungsunion zu bewahren", flehte einer der Kläger, der Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Präsident der Hamburger Landeszentralbank, Wilhelm Nölling, in seinem Schlusswort. Ähnlich, wenn auch mit gänzlich anderem Ziel, plädierte der junge Bielefelder Staatsrechtsprofessor Franz Mayer als Prozessvertreter der Bundestages, das Gericht stehe "in der Verantwortung für die Zukunft der Währungsunion"; etwaige Vorgaben der Richter müssten "Raum lassen für künftige Entwicklungen".
Dass die Richter des Zweiten Senats nun die politisch Verantwortlichen bei den Finanzhilfen für Griechenland und bei der Euro-Rettung stoppen, ist indes ebenso unwahrscheinlich, wie dass sie die normative Kraft des Faktischen ohne Widerspruch akzeptieren. Wenn man die Äußerungen von der Richterbank richtig deutet, werden sich die Richter am Ende für ein goldenes "Ja, aber" entscheiden. Sie dürften Grenzen benennen und vor allem der Bundesregierung Pflichten zur stärkeren Beteiligung des Bundestages auferlegen - die Griechenland-Rettungspakete und die Euro-Rettungsschirme per se aber nicht in Frage stellen, weder rechtlich und schon gar nicht ökonomisch.
Karlsruher Prüfungsmaßstab ist das Grundgesetz, nicht das EU-Recht
So lange wie selten, fast drei Stunden lang, debattierten die Prozessbevöllmächtigten der Kläger auf der einen und von Bundesregierung und Bundestag auf der anderen Seite über die Frage, ob die juristischen Angriffe des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern um Nölling und den emeritierten Tübinger Professor Joachim Starbatty überhaupt prozessual zulässig sind: Ob sie sich also überhaupt auf eigene, grundrechtlich geschützte Positionen berufen können, um Verstöße gegen Europarecht oder Haushaltsgrundsätze des Bundestages geltend zu machen.
Einige Richter scheinen das zumindest in puncto Europarecht eher kritisch zu sehen. Karlsruher Prüfungsmaßstab ist eigentlich nicht das EU-Recht, sondern das Grundgesetz. Und der Voßkuhle-Senat hatte zwar in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon ausdrücklich anerkannt, dass jeder Deutsche das Recht auf demokratische Teilhabe an Änderungen der EU-Verträge hat, über die Wahl zum Bundestag und dessen Zustimmung zu Vertragsänderung; doch die Verträge wurden bei Griechenland- und Euro-Hilfe gar nicht geändert, sondern einfach umgedeutet - oder umgangen.
Vor allem der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek machte deshalb für die Kläger geltend, die EU-Staaten hätten eine "faktische Vertragsänderung" herbeigeführt - und damit ebenfalls das Recht auf demokratische Teilhabe verletzt. Murswieks Widerpart Mayer hatte es allerdings relativ leicht, auf Nachfrage Voßkuhles, ob das denkbar wäre, zu entgegen: "Ich würde mich der Skepsis, die aus ihrer Frage klingt, anschließen."
Wesentlich erfolgversprechender scheint dem Gang der Verhandlung zufolge dagegen der zweite Angriff der Kläger zu sein, der sich ebenfalls auf das Recht der Bürger auf demokratische Teilhabe stützt, dabei aber auf einen innerstaatlichen Aspekt, nämlich die Haushaltsautonomie des Bundestages zielt. Letztlich geht es dabei, wie Voßkuhle formulierte, um die Frage: "Gibt es einen Schutz des Parlaments vor sich selbst?" Denn das Parlament könnte - rein theoretisch - finanzielle Gewährleistungen des Bundes in solcher Höhe absegnen, dass, im Fall der Zahlungspflicht, bei künftigen Haushalten keinerlei Handlungsspielraum mehr bestünde.
Idee, eine Grenze des maximalen Haftungsbetrags festzulegen
Die Beteuerungen der Experten - etwa von der Europäischen Zentralbank - man habe eine "sehr sorgfältige Risikomanagementpolitik", wollte Voßkuhle nicht unkommentiert stehen lassen: All das, was man sich mit den Rettungsprogrammen erhofft habe, etwa eine schnelle Rettung Griechenlands, sei nie eingetreten sondern immer "der schlechteste Fall", so Voßkuhle. "Das macht uns skeptisch bezüglich dieser Prognosen."
Das Budgetrecht, gab auch der als Berichterstatter für das Verfahren und das Abfassen des Urteils zuständige Verfassungsrichter Udo Di Fabio zu bedenken, sei eine "Kronjuwele" des Parlaments - "aber wenn ein Souverän beginnt, die Kronjuwelen zu verpfänden, dann könnte seine Freiheit diesbezüglich begrenzt sein". Daraus könnte sich ergeben, so Di Fabio an Mayer, dass der Bundestag "nicht alles darf", sondern "dass er in der Entscheidung selbst verantwortbar sein muss, und dass es keinen Automatismus geben darf".
Mayer antwortete reichlich pikiert, er sei sich "nicht sicher", ob Di Fabio in seiner Frage nicht schon Teile der rechtlichen Einordnung "vorweggenommen" habe. Mayers Credo, der Bundestag werde "seiner Haushaltsverantwortung tatsächlich gerecht", stellte dann aber der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn zumindest für die Vergangenheit teilweise in Frage: Von einer EU-Verordnung zur Griechenland-Hilfe habe das Parlament nicht durch den zuständigen Finanzminister, sondern aus den Medien erfahren, als diese schon auf dem Weg war; und bei den Beschlüssen zu den jeweiligen Garantieübernahmen des Euro-Rettungsschirms müsse sich die Bundesregierung nach jetzigem Stand zwar um das "Einvernehmen" mit dem Haushaltsausschuss bemühen, sei aber daran nicht gebunden. Die Mehrheit des Bundestages, so Silberhorn, wolle deshalb den künftigen, dauerhaften Euro-Rettungsmechanismus an seine Zustimmung binden, die sich nicht nur auf das Installieren des Schirms, sondern "auf jede einzelne Tranche bezieht".
Dem Parlament könnte nun geholfen werden. Gleich mehrere "konkrete Maßstäbe" seien denkbar, so Voßkuhle, die damit sowohl für die Vergangenheit als auch für künftige Rettungsmaßnahmen gelten dürften: Etwa, dass ein solcher Rettungsschirm zeitlich begrenzt werden müsse - damit man wisse, wie lange eine solche Gewährleistung gelte; dass der Bundestag jeder einzelnen Tranche zustimmen müsse; und dass auf EU-Ebene das Einstimmigkeitsprinzip gelten müsse - sich die Bundesregierung also nicht einfach enthalten oder an der Abstimmung nicht teilnehmen könne. Selbst den Gedanken, eine "Grenze" des maximal zulässigen Haftungsbetrags vorzugeben, brachte Voßkuhle immer wieder ins Spiel.
Das Urteil wird voraussichtlich im Herbst verkündet, im neuen, provisorischen Sitzungssaal in einer ehemaligen Luftwaffenkaserne in der Karlsruher Waldstadt. Erhellend wird dabei nicht nur das Urteil sein, sondern auch das Wappentier, unter dem es verlesen wird: Der neue Adler besteht aus 2300 LED-Lämpchen.
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