Trotz Volksentscheid: Hamburgs Fernwärme könnte noch lange Vattenfall gehören
Die Bürger stimmten für den Rückkauf durch die Stadt - doch das lukrative Fernwärmenetz in Hamburg könnte nach SPIEGEL-Informationen noch viele Jahre fast komplett von Vattenfall betrieben werden. Grund sind Zugeständnisse des SPD-Senats an den Konzern - sie verstoßen wohl gegen geltendes Recht.
Obwohl die Hamburger Bürger sich in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen haben, die Energienetze wieder vollständig in kommunale Hand zu überführen, ist ein Rückkauf des Fernwärmenetzes in absehbarer Zeit fraglich. Denn der Senat hat die Stadt nach Informationen des SPIEGEL gegenüber Vattenfall in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht, indem er dem Energiekonzern - anscheinend gegen geltendes Recht - Zugeständnisse gemacht hat.
Im Jahr 2011 gewährte der Senat dem Konzern das Recht, von 2015 bis 2034 öffentlichen Grund und öffentliche Wege für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung des Fernwärmenetzes zu nutzen. Dies ist für das Unternehmen ein großer Vorteil, denn jeder Wettbewerber müsste ein neues, eigenes Netz bauen. Merkwürdig ist, wie Vattenfall an diese Konzession kam, die dem Konzern das Netz de facto bis 2034 sichert: ohne Ausschreibung oder ein anderes förmliches Vergabeverfahren.
Dies dürfte europäischem Recht widersprechen - so jedenfalls hatten es Beamte der Stadt und Experten renommierter Anwaltskanzleien in den Jahren vor dem Deal wiederholt gesehen. Am 20. Oktober 2011 knickten die Beamten dann ein. Ein von Vattenfall in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme zu dem Schluss, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie hierfür keine Gültigkeit habe. "Im Ergebnis kann daher wohl begründet werden, dass eine Ausschreibung der Wegenutzungsrechte für Fernwärmeleitungen nicht zwingend" geboten sei, wie es in einer E-Mail des Rechtsamtsleiters an den zuständigen Staatsrat heißt.
Dieser Vattenfall-Linie bleibt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch nach dem Volksentscheid treu. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage, "ein Sondernutzungsvertrag" sei "keine Dienstleistungskonzession". Deshalb brauche man auch kein "transparentes Verfahren".
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