Hartz IV Arbeitsagentur muss private Krankenversicherung zahlen
Wichtiges Urteil für Hartz-IV-Bezieher: Die Arbeitsagentur muss den Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung zahlen, falls die Betroffenen nicht in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden.
Saarbrücken - In bestimmten Fällen müssen die Arbeitsagenturen die Kosten einer privaten Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor (Aktenzeichen: L 9 AS 15/09 vom 13. April 2010).
Das am Mittwoch veröffentlichte Urteil betrifft allerdings nur Leistungsempfänger, die unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht versicherungspflichtig waren. Nach einer seit Januar 2009 geltenden Regelung im Sozialgesetzbuch werden sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Im konkreten Fall hatte ein privat versicherter selbstständiger Rechtsanwalt geklagt, der seine Tätigkeit aufgeben musste. Die Behörden wollten nur den Betrag übernehmen, der für Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre. So entstand wegen der höheren Beiträge der Privatversicherung eine Finanzierungslücke von fast 80 Euro im Monat. Der Mann bekam nun auch in zweiter Instanz Recht.
Das Gericht erklärte, die Leistungen müssten "zumindest so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist". Es dürften nicht in Folge einer gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung monatlich existenzbedrohende Schulden anfallen.
Weiter wird in dem Urteil darauf hingewiesen, dass der Kläger zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet sei. Zudem sehe das Gesetz bei freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahe des vollen Betrags vor.
jok/apn