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Hartz IV Arbeitsmarktexperten erwarten Klageflut trotz Härtefälle-Liste

Arbeitsagentur in Kiel: Restriktiver Katalog für Hartz-IV-HärtefälleZur Großansicht
DPA

Arbeitsagentur in Kiel: Restriktiver Katalog für Hartz-IV-Härtefälle

Die verschärften Auflagen für Hartz-IV-Härtefälle provozieren skeptische Reaktionen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die Regelung für zu restriktiv. Der Sozialgerichtstag rechnet nicht damit, dass der Katalog Arbeitslose von dem Versuch abhält, zusätzliche Hilfen einzuklagen.

Erfurt - Sozialgerichtstagspräsidentin Monika Paulat rechnet mit einer neuen Klageflut gegen Hartz-IV-Entscheidungen. Wer glaube, einen berechtigten Anspruch zu haben, werde diesen weiter von Gerichten prüfen lassen - auch nach Einführung der neuen Härtefallliste, sagte Paulat der "Thüringer Allgemeinen".

Nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV hatte sich das Bundesarbeitsministerium mit der Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefallkatalog verständigt. Mit der am Dienstag auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können laut dem Ministerium etwa Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer und Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden.

Paulat, die Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin/Brandenburg ist, wandte sich gegen Forderungen aus der Politik, über den sogenannten andauernden Sonderbedarf hinaus Einmalleistungen gesetzlich zu verankern: "Ich finde, es sollte mal ein Ende damit sein", erklärte die Juristin. Es sei ja die Grundlage von Hartz IV, zu pauschalieren und eben keine Einzelansprüche mehr ins Gesetz zu schreiben, so wie dies früher mal bei der Sozialhilfe gewesen sei. "Das ist ja kein verkehrter Ansatz", fügte Paulat hinzu.

Harte Kritik an der Härtefallliste äußerte der Paritätische Wohlfahrtsverband. "Offensichtlich haben die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium die denkbar restriktivste Form des Kataloges gewählt", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der "Thüringer Allgemeinen" vom Mittwoch. Alle aufgeführten Beispiele träfen nur "äußerst selten" zu, zudem seien einige der Konstellationen auch schon in der Vergangenheit über andere Sozialtransfers gefördert worden.

BA besserte 300.000 Hartz-IV-Bescheide nach

Schneider sagte der Zeitung, er setze nun große Hoffnungen in die Formulierung, der Katalog sei "nicht abschließend" definiert. "Offenbar setzt man vermehrt auf Einzelentscheidungen vor Ort und das ist die gute Nachricht", sagte er. Schneider schlug erneut vor, die Kosten für die Anschaffung teurer Einzelgeräte wie etwa einer Waschmaschine aus dem Regelsatz herauszunehmen und stattdessen wieder als einmalige Leistung im Bedarfsfall zu bezahlen.

Die Bundesagentur ist nicht nur wegen der Härtefallregelung in der Kritik: Laut einem Zeitungsbericht hat sie zudem massive bürokratische Probleme. 2009 musste sie demnach mehr als 300.000 Bescheide für Hartz-IV-Empfänger korrigieren und damit etwa jedem dritten Widerspruch nachgeben. Das geht aus der Jahresstatistik der BA über Widersprüche und Klagen in der Hartz-IV-Verwaltung hervor, berichtet "Süddeutsche Zeitung" . Damit bestätigte sich der bereits im Januar gemeldete Trend auf der Grundlage der Monate Januar bis November.

Im Gesamtjahr wurden nach BA-Angaben knapp 25 Millionen Bescheide erteilt. Widerspruch wurde in 830.200 Fällen eingelegt. Davon waren 36,3 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich. Von der Gesamtzahl der erteilten 25 Millionen Bescheide wurden somit laut Statistik 1,4 Prozent geändert.

Das für Grundsicherung zuständige BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hatte die hohe Zahl falscher Bescheide bereits Anfang Januar auf die schwierige Personalsituation in den für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zurückgeführt: "Wir haben erhebliche Qualifikationsdefizite, die noch verschärft werden durch eine hohe Personalfluktuation in unseren Arbeitsgemeinschaften", sagte er im Gespräch mit dem TV-Magazin "Report Mainz".

ssu/AFP/apn/dpa

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insgesamt 8712 Beiträge
harrybr 19.10.2009
die direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Was halten Sie von der bisherigen Regelung? Muss der Gesetzgeber die Regelsätze ändern?
die direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Crom 19.10.2009
Statt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
Statt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
uwp-berlin 19.10.2009
Gebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Zitat von CromStatt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
Gebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
uwp-berlin 19.10.2009
Ich weiß zwar nicht, was Sie mit Ihren Nachbarn vorhaben, aber so ganz geheuer wär mir dabei nicht. Schaun Sie doch auch nochmal hier nach: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Zitat von harrybrdie direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Ich weiß zwar nicht, was Sie mit Ihren Nachbarn vorhaben, aber so ganz geheuer wär mir dabei nicht. Schaun Sie doch auch nochmal hier nach: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Crom 19.10.2009
Das hängt eben damit zusammen, dass die Kinderregelsätze von denen der Erwachsenen abgeleitet sind. In den Regelsätzen für Erwachsene sind aber auch viele Punkte aufgeführt, die Kinder nicht brauchen (z.B. [...]
Zitat von uwp-berlinGebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Das hängt eben damit zusammen, dass die Kinderregelsätze von denen der Erwachsenen abgeleitet sind. In den Regelsätzen für Erwachsene sind aber auch viele Punkte aufgeführt, die Kinder nicht brauchen (z.B. Finanzdienstleistungen). Daher ist es notwendig, die Regelsätze für Kinder anders zu berechnen, allerdings wird dann nicht unbedingt ein deutlich höherer Regelsatz herauskommen. Es stellt sich auch die Frage, ob die Kinder dann wirklich gesund ernährt werden. Man kann ja schlecht kontrollieren, für was ein ALG-II-Empfänger das Geld genau ausgibt. Daher ist eine kostenlose Schulspeisung, die eben auf die entsprechende Kost abzielt, für die Kinder am besten.
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Die Hartz-Reformen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.
Hartz IV
Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.





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