Wirtschaft


Streit um Hartz IV: Jobcenter will wegen 15 Cent vor höchstes Gericht

Ein Jobcenter in Thüringen will einen Streit um 15 Cent in höchster Instanz ausfechten. Das Center weigert sich, eine Hartz-IV-Summe aufzurunden. Dabei hat es schon zweimal in unteren Instanzen verloren.

Erfurt - Es geht um eine Kleinigkeit: 15 Cent, die das Jobcenter aus dem Kreis Unstrut-Hainich bei der Auszahlung an einen Hartz-IV-Empfänger aufrunden soll - und partout nicht aufrunden will.

In erster Instanz hatte das Sozialgericht Nordhausen das Jobcenter zur Nachzahlung verurteilt. In der nächsten Instanz entschied auch das Landessozialgericht: Hartz-IV-Leistungen sind ab 50 Cent hinter dem Komma auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Eine weitere Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Dagegen hat nun das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Die Richter dort müssen entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen.

Für seine Klage hatte sich das Jobcenter bereits vom Landessozialgericht den Vorwurf des Justizmissbrauchs eingefangen. Da die Rechtslage so klar sei, hatte das Gericht mit seinem Urteil im Februar entschieden, dass sich das Jobcenter mit 600 Euro an den Verfahrenskosten beteiligen müsse.

Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft im Regelfall immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Inzwischen werden die Beträge genau ausgezahlt.

Aus der alten Regelung entstanden viele Klagen. Vielerorts hatten die Jobcenter auf das Runden verzichtet. Im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger wegen Rundungsfehlern nicht vor Gericht ziehen dürfen.

stk/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 12 Beiträge
luxus64 18.03.2013
eine Bestätigung immer im Recht zu sein. Solche Beamten die wegen 15 Cent bis zum höchsten Gericht ziehen müssen aus den Jobcenter rausgeschmissen werden und zur Müllabfuhr Mülltonnen lehren. Was bilden sich diese Thüringer [...]
eine Bestätigung immer im Recht zu sein. Solche Beamten die wegen 15 Cent bis zum höchsten Gericht ziehen müssen aus den Jobcenter rausgeschmissen werden und zur Müllabfuhr Mülltonnen lehren. Was bilden sich diese Thüringer Beamten eigentlich ein wer sie sind. Die liegen dem Steuerzahler auf der Tasche wenn sie monatlich ihre Bezüge bekommen und wenn sie mal in die Pension gehen dann liegen sie weiter dem Steuerzahler auf der Tasche. Wann macht Deutschland endlich Schluss mit dem Beamtentum?
chb_74 18.03.2013
Angesichts einer solchen Posse gibt es eigentlich nur zwei mögliche Ansätze: 1. Wenn das Jobcenter solche Klagen ernsthaft betreiben kann, ist es personell derart überbesetzt, dass hier Leute abgezogen werden sollten, um [...]
Zitat von sysopEin Jobcenter in Thüringen will einen Streit um 15 Cent in höchster Instanz ausfechten. Das Center weigert sich, eine Hartz-IV-Summe aufzurunden. Dabei hat es schon zwei mal in unteren Instanzen verloren.
Angesichts einer solchen Posse gibt es eigentlich nur zwei mögliche Ansätze: 1. Wenn das Jobcenter solche Klagen ernsthaft betreiben kann, ist es personell derart überbesetzt, dass hier Leute abgezogen werden sollten, um anderswo die Warteschlangen zu reduzieren. 2. Die Verantwortlichen des Jobcenters kommen ihrer eigentlichen Aufgabe, dem Vermitteln von Jobs, nicht in angemessenem Umfang nach. Das sollte disziplinarisch geahndet werden, ggf. durch Versetzung oder Rauswurf wegen Verletzung von Amtspflichten. Auf jeden Fall möge der deutschen Sozialgerichtsbarkeit und damit uns Steuerzahlern bitte um jeden Preis zukünftig eine derartig lächerliche Posse erspart bleiben. Für die angefallenen Gerichtskosten kann man derart viele Bescheide großzügig aufrunden, dass es dem zuständigen Amtsleiter eigentlich schon hochgradig peinlich sein müsste.
jstawl 18.03.2013
Die meisten Mitarbeiter in Jobcentern, auch in vielen Behörden, sind aus eigener Erfahrung, Angestellte im öff. Dienst. Die Abschaffung des Beamtentums hätte an dieser Klage wohl nichts geändert. Gar nichts. Dass man [...]
Zitat von luxus64Wann macht Deutschland endlich Schluss mit dem Beamtentum?
Die meisten Mitarbeiter in Jobcentern, auch in vielen Behörden, sind aus eigener Erfahrung, Angestellte im öff. Dienst. Die Abschaffung des Beamtentums hätte an dieser Klage wohl nichts geändert. Gar nichts. Dass man das Beamtentum trotzdem abschaffen kann, steht auf einem anderen Blatt, hat aber hiermit weniger zu tun. Das ist einfach nur unsinnige Prozessiererei der Behörde. Da sollten einfach die höher gestellten Institutionen mal mit der Personalkeule den Behördenleiter etc. bedrohen, dann ist die Klage schnell vom Tisch.
nb2008 18.03.2013
Schön...es ist eindeutig festgehalten,wie das Jobcenter auf-oder abzurunden hat. 2 x abgelehnt und trotzdem wird weiter gestritten bis zur letzten Instanz,wir bezahlen ja genug Steuern,da kommt es darauf wahrscheinlich auch nicht [...]
Schön...es ist eindeutig festgehalten,wie das Jobcenter auf-oder abzurunden hat. 2 x abgelehnt und trotzdem wird weiter gestritten bis zur letzten Instanz,wir bezahlen ja genug Steuern,da kommt es darauf wahrscheinlich auch nicht mehr an...armes Deutschland!!!
pipesmoker 18.03.2013
es um ihre Angelegenheiten geht und fordern jeden Cent zurück. Aber selber aufrunden...nein..wo kommen wir denn da hin. Und das alles für 15ct...das ist mal wieder sowas wo ich sämtliche Beamte die das gutheißen in den Hintern [...]
es um ihre Angelegenheiten geht und fordern jeden Cent zurück. Aber selber aufrunden...nein..wo kommen wir denn da hin. Und das alles für 15ct...das ist mal wieder sowas wo ich sämtliche Beamte die das gutheißen in den Hintern treten möchte. Haben die einfach zuviel Zeit oder was? Außerdem häufen diese Beamten noch immense Gerichtskosten an und machen sich wahrscheinlich lächerlich ohne Ende. Haben die keine Vorgesetzen..ach ja die machen sich ja die Fingernägel sauber und gucken hauptsächlich das Hartz IV Empfänger genug schikaniert werden. Diese ganze Hartz Scheiße sollte man sowas von in die Tonne kloppen ehrlich, wer hält ein Gesetz für super was ein verurteilter Politiker sich ausgedacht hat..das sowas hier möglich ist sagt viel aus.
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Staat & Soziales
alles zum Thema Hartz IV

© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Montag, 18.03.2013 – 17:27 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 12 Kommentare
Wer bekommt Hartz IV?
Die Politik führt eine heftige Debatte über die Weiterentwicklung von Hartz IV - doch wer bezieht die Arbeitslosenhilfe eigentlich? SPIEGEL ONLINE hat demografische Merkmale zusammengetragen.

So viel bekommen Hartz-IV-Empfänger monatlich
in Euro ab 1/2011 ab 1/2012 ab 1/2013
Erwachsener (100 %) 364 374 382
Kind (bisher 60 %)
unter 6 Jahre
215 219 224
Kind (bisher 70 %)
6 bis unter 14 Jahre
251 251 255
Kind (bisher 80 %)
14 bis unter 18 Jahre
287 287 289
Quelle: BMAS





TOP



TOP