Erfurt - Es geht um eine Kleinigkeit: 15 Cent, die das Jobcenter aus dem Kreis Unstrut-Hainich bei der Auszahlung an einen Hartz-IV-Empfänger aufrunden soll - und partout nicht aufrunden will.
In erster Instanz hatte das Sozialgericht Nordhausen das Jobcenter zur Nachzahlung verurteilt. In der nächsten Instanz entschied auch das Landessozialgericht: Hartz-IV-Leistungen sind ab 50 Cent hinter dem Komma auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Eine weitere Berufung ließ das Gericht nicht zu.
Dagegen hat nun das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Die Richter dort müssen entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen.
Für seine Klage hatte sich das Jobcenter bereits vom Landessozialgericht den Vorwurf des Justizmissbrauchs eingefangen. Da die Rechtslage so klar sei, hatte das Gericht mit seinem Urteil im Februar entschieden, dass sich das Jobcenter mit 600 Euro an den Verfahrenskosten beteiligen müsse.
Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft im Regelfall immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Inzwischen werden die Beträge genau ausgezahlt.
Aus der alten Regelung entstanden viele Klagen. Vielerorts hatten die Jobcenter auf das Runden verzichtet. Im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger wegen Rundungsfehlern nicht vor Gericht ziehen dürfen.
stk/dpa
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