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Hartz IV Verfassungsrichter bringen Regierung in Erklärungsnot

Foto: ARCHE Berlin

3. Teil: Wie viel Geld braucht man für Zigaretten?

Anders als die Methode ihrer Ermittlung wird das Verfassungsgericht die Höhe der Sozialleistungen an sich indes wohl nur dann bemängeln können, wenn das Existenzminimum "evident unterschritten" ist, so Papier. Immerhin müsste nach Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes die derzeitige Kinder-Regelsätze um 21 bis 42 Prozent erhöht werden, so dessen Geschäftsführer Georg Cremer, mit Mehrkosten von etwa 740 Millionen Euro im Jahr. Grund dafür sei auch das "Ping-Pong" zwischen Bund und Ländern, so Cremer: So verlasse sich der Bund etwa bei der Schulspeisung darauf, dass die Kinder von ALG-II-Empfängern in Ganztagsschulen das Essen von den Ländern oder Kommunen zu stark vergünstigten Preisen bekommen - was keineswegs überall der Fall ist.

Dabei sind die verfassungsrechtlichen Fragen durchaus nicht nur mit statistischen Daten zu beantworten: die Frage etwa, wie viele Zigaretten zum "Existenzminimum" gehören. Die rund fünf Euro pro Monat, die nun nach statistischem Durchschnitt im Regelsatz enthalten sind, dürften für die meisten Raucher zu wenig sein.

Bei der "gesellschaftspolitischen Frage, wie man das moderne Leben abgrenzt", mahnte Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, seien "immer wieder Gewichtungen und Neuausrichtungen" vorzunehmen. Wenn man sich für ein "Typisierungsmodell" entscheide, könne zwangsläufig "nicht jeder in seiner Lebensgestaltung völlig widergespiegelt werden".

Die aktuelle Regelung weist Merkwürdigkeiten auf

Eine Methode, die transparenter und nachvollziehbarer ist als die jetzige, dürften die Verfassungsrichter auf jeden Fall verlangen. Darüber hinaus, das deutete Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde an, könnte das Gericht aber auch erklären, dass es mit einer Pauschale für alle Lebenslagen nicht getan ist. Wenn das Existenzminimum in der - nach dem Grundgesetz unantastbaren - Menschenwürde verankert sei, so Bryde, müsse dann nicht "die Möglichkeit bestehen, einen ganz individuellen Bedarf zu berücksichtigen"? Und müsste es eine solche "Öffnungsklausel" nicht erst recht geben, wenn der Gesetzgeber auf statistisches Material zurückgreift, das mit Unsicherheiten belastet ist?

Merkwürdigkeiten wie die, dass Kinder von ALG-II-Empfängern unter 15 Jahren eine Behandlung mit Neurodermitis extra bezahlt bekommen, weil dies dann aus einem anderen Topf fließt, sobald sie 15 werden aber nicht mehr, dürften so jedenfalls kaum Bestand haben. Und vielleicht wird K., sollte er mal wieder zum Bundesverfassungsgericht müssen, dann auch vorher das Geld für einen passenden Anzug erhalten.

Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003)
Kategorie Ausgaben* Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt Hartz-IV-Bezug in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 133 96% 127
Bekleidung und Schuhe 34 100% 34
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 322 8% 24
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 27 91% 25
Gesundheitspflege 18 71% 13
Verkehr 59 26% 16
Nachrichtenübermittlung 40 75% 30
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 71 55% 39
Bildungswesen 7 0% 0
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung 28 29% 8
Andere Waren und Dienstleistungen 40 67% 27
Insgesamt 779
Insgesamt ohne Wohnkosten 483 345
*Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €.
Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 1998)
Kategorie Ausgaben* Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt Hartz-IV-Bezug in Euro
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 128,92 96% 123,76
Bekleidung und Schuhe 35,76 89% 31,83
Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung 313,23 8% 25,06
Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände 29,77 87% 25,90
Gesundheitspflege 19,25 64% 12,32
Verkehr 48,41 37% 17,91
Nachrichtenübermittlung 32,61 64% 20,87
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 85,96 42% 36,10
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung 32,11 30% 9,63
Andere Waren und Dienstleistungen 28,96 65% 18,83
Insgesamt 754,99 322,21
Fortschreibung** auf das Niveau zum 1.1.2005 345 Euro
*Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. ** anhand das Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung. Quelle: EVS 1998

Das Bundesverfassungsgericht urteilt auf Grundlage der alten Berechnungsbasis.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Textfassung wurde die Frage aufgeworfen, ob die 15-jährige Tochter eines Hartz-IV-Empfängers Geld für die Anti-Baby-Pille benötige. Tatsächlich wurde dieser Punkt von einem der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen. Sachlich ist die Frage jedoch falsch gestellt: Minderjährige bekommen die Pille in jedem Fall kostenlos. Wir bitten, die Unklarheit zu entschuldigen.

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insgesamt 8712 Beiträge
harrybr 19.10.2009
die direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Zitat von sysopDas Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Was halten Sie von der bisherigen Regelung? Muss der Gesetzgeber die Regelsätze ändern?
die direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Crom 19.10.2009
Statt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
Statt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
uwp-berlin 19.10.2009
Gebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Zitat von CromStatt die Regelsätze zu ändern, sollte man lieber kostenlose Schulspeisungen etc. einführen. Das würde direkt bei den Kindern ankommen und sozialschwache Familien, welche sich auch wirklich um die Kindern kümmern entlasten.
Gebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
uwp-berlin 19.10.2009
Ich weiß zwar nicht, was Sie mit Ihren Nachbarn vorhaben, aber so ganz geheuer wär mir dabei nicht. Schaun Sie doch auch nochmal hier nach: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Zitat von harrybrdie direkten Leistungen sind zu hoch! Statdessen kostenlose Kindergärten und Ganztagsschulen in denen Klassenreisen kostenlos sind. Und schon klappts mit den neuen Nachbarn
Ich weiß zwar nicht, was Sie mit Ihren Nachbarn vorhaben, aber so ganz geheuer wär mir dabei nicht. Schaun Sie doch auch nochmal hier nach: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Crom 19.10.2009
Das hängt eben damit zusammen, dass die Kinderregelsätze von denen der Erwachsenen abgeleitet sind. In den Regelsätzen für Erwachsene sind aber auch viele Punkte aufgeführt, die Kinder nicht brauchen (z.B. [...]
Zitat von uwp-berlinGebt den Kindern, was der Kinder ist, und den Croms dieser Welt, was der Croms ist. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/663062/
Das hängt eben damit zusammen, dass die Kinderregelsätze von denen der Erwachsenen abgeleitet sind. In den Regelsätzen für Erwachsene sind aber auch viele Punkte aufgeführt, die Kinder nicht brauchen (z.B. Finanzdienstleistungen). Daher ist es notwendig, die Regelsätze für Kinder anders zu berechnen, allerdings wird dann nicht unbedingt ein deutlich höherer Regelsatz herauskommen. Es stellt sich auch die Frage, ob die Kinder dann wirklich gesund ernährt werden. Man kann ja schlecht kontrollieren, für was ein ALG-II-Empfänger das Geld genau ausgibt. Daher ist eine kostenlose Schulspeisung, die eben auf die entsprechende Kost abzielt, für die Kinder am besten.
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Was ist Hartz IV?
Hartz IV ist die größte und umstrittenste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Benannt ist sie nach dem damaligen Volkswagen-Personalchef Peter Hartz, der als Leiter einer Regierungskommission die Grundlagen der Reform vorgeschlagen hatte. Am 1. Januar 2005 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.

Die Hartz-Reformen
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer
- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.





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