Kabinettsbeschluss: Beamte bekommen ab 2012 doppeltes Weihnachtsgeld
Dem deutschen Haushalt geht es besser als erwartet, davon sollen auch Angestellte im öffentlichen Dienst profitieren: Soldaten, Beamte und Richter erhalten ab 2012 doppeltes Weihnachtsgeld. Die Erhöhung war eigentlich erst für 2015 vorgesehen.
Berlin - Bundesbeamte bekommen ab 2012 wieder ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent eines Monatslohns. Damit verdoppelt sich das Weihnachtsgeld für Soldaten, Beamte und Richter des Bundes. Die Erhöhung brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg, teilte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Berlin mit.
Damit nimmt die Bundesregierung die Kürzung der Sonderzahlung zurück, die eigentlich erst 2015 enden sollte. Sie wird wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung jetzt aber vorgezogen, sagte Friedrich. Deutschland habe "trotz aller anhaltenden Schwierigkeiten in Europa die Krise besser gemeistert, als es noch im Frühjahr 2010 absehbar war", sagte Friedrich. Daher sei es angemessen, mit der höheren Zahlung die Leistung der Beamten für das Land zu würdigen. Sie hätten "erhebliche Sparbeiträge zugunsten der Haushaltskonsolidierung des Bundes erbracht".
Der Widerruf der Kürzung bedeutet nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di eine Einkommenserhöhung von 2,5 Prozent. Der Chef des Beamtenbundes, Peter Heesen, sprach von einem überfälligen Schritt. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Vorstoß. Der Bund der Steuerzahler sprach hingegen von einem "Geldsegen für Beamte" und warnte vor millionenschweren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
War das Geld früher eine einmalige Zahlung, wird es jetzt über das Jahr verteilt ausgezahlt. Zuletzt hatten die Beamten 1993 ein volles 13. Monatsgehalt bekommen. Seit 2006 erhalten Beamte, Soldaten und Richter des Bundes nur noch 30 Prozent eines Gehalts als Weihnachtsgeld, im Beamtenrecht Sonderzahlung genannt. Diese Maßnahme sollte eigentlich 2011 auslaufen, wurde aber Ende 2010 bis einschließlich 2014 verlängert.
lgr/AFP/dapd
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