Kartellrecht: Regierung will illegale Preisabsprachen eindämmen
Die Regierung plant, künftig härter gegen Kartellsünder vorzugehen. Vor allem Verbraucherverbände sollen durch die Gesetzesnovelle gestärkt werden: Wenn Verbraucher nicht selbst klagen können, weil der individuelle Schaden zu gering ist, sollen in Zukunft die Verbände einspringen.
Berlin - Die Pläne sind einem "Handelsblatt"-Bericht zufolge Teil einer Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die das Bundeswirtschaftsministerium in Kürze vorstellen will. Vor allem, wenn viele Verbraucher betroffen sind, die wegen der Geringfügigkeit des Schadens nicht selbst klagen können, sollen laut "Handelsblatt" die Verbände einschreiten.
Für den Verbraucher geht es dabei oft um Cent-Beträge - für Großkonzerne jedoch um Millionen: Illegale Preisabsprachen, zum Beispiel bei Kaffee oder Dachziegeln, verteuern diese für den Verbraucher geringfügig. In der Masse ist der Schaden aber enorm. Verbraucherverbände sollen diese Fälle künftig bündeln und gegen die Kartelle klagen. So könnten sie die Vorteile abzuschöpfen, die einzelnen Verbrauchern entstanden sind. Die Verbände sollen durch die Gesetzesnovelle außerdem das Recht bekommen, auf Unterlassung zu klagen.
Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundeskartellamt seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Demnach mussten deutsche Unternehmen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in den vergangenen zwei Jahren Strafen von insgesamt mehr als 560 Millionen Euro zahlen.
usp/dpa
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