Von Stefan Schultz
Die gesellschaftlichen Probleme, durch die Frauen benachteiligt werden, sind in zahlreichen Studien erforscht worden - politische Konsequenzen wurden daraus allerdings in Deutschland kaum gezogen. "Hierzulande existiert bis dato keine umfassende politische Strategie, die sich des Themas Entgeltgleichheit angenommen hätte", heißt es in einer WSI-Vorlage zur Einkommensungleichheit. Das deutsche Tarifsystem sei nicht geschlechterneutral - und daran sei die Regierung mit schuld, denn die deutsche Rechtsprechung habe das europäische Entgeltgleichheitsrecht nur lückenhaft umgesetzt.
Auch auf betrieblicher Ebene würden Maßnahmen zur Durchsetzung von mehr Lohngerechtigkeit viel zu selten genutzt. Eine gleichwertige Entlohnung von Männern und Frauen könne etwa in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Es sei erwiesen, dass die Existenz eines Betriebsrates und eine Tarifbindung zu einem geringeren Lohnabstand zwischen den Geschlechtern führten. Erfolgreiche Praxisbeispiele wie etwa ein Diskriminierungs-Check von Tarifverträgen durch Betriebsrätinnen oder Statistikerhebungen zur Entgeltpraxis durch die Gleichstellungsbeauftragte existierten bereits.
Gleichberechtigungsbeauftragte müssten in Firmen vor allem darauf achten, dass die Arbeit von Frauen nicht schlechter bewertet wird als die ihrer männlichen Kollegen. Es gebe viele dehnbare Kriterien, die sich je nach Bedarf unterschiedlich gewichten und bewerten ließen - und entsprechend diskriminierungsanfällig seien. Gleichberechtigungsbeauftragte könnten beispielsweise darauf achten, dass die Beschreibung und Einstufung von Arbeitsaufgaben bei allen Angestellten gleich ist.
Und sie könnten darauf drängen, dass auch scheinbar geschlechtsneutrale Kriterien zur Einstufung des Grundentgeltes - wie etwa Berufsjahre - fair gewichtet werden. Frauen, die aufgrund einer Schwangerschaft ihre Arbeit unterbrechen, sollten zum Beispiel keine Einbußen beim Lohn hinnehmen müssen.
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