Wirtschaft


Berechnungsfehler: Mehr als 150.000 Rentner bekamen zu wenig Geld

Tausende von Rentnern haben wegen Berechnungsfehlern der Versicherungen zu wenig Geld erhalten. Dabei ging es um die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Kinderzuschlägen. Mittlerweile ist laut Rentenversicherung alles behoben, die Betroffenen erhielten Nachzahlungen.

Ältere Männer bei einem Waldspaziergang: Teilweise mehr als 50 Euro zu wenig pro MonatZur Großansicht
dapd

Ältere Männer bei einem Waldspaziergang: Teilweise mehr als 50 Euro zu wenig pro Monat

Berlin - Weil Rententräger falsch berechnet haben, erhielten bundesweit mehr als 150.000 Rentner zu wenig Geld. Wie das Bundesversicherungsamt berichtet, hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in 147.702 Fällen zu niedrige Renten ausgezahlt, weil Berufsausbildungszeiten fehlerhaft berücksichtigt wurden. Auch bei der Anrechnung von Kinderzuschlägen in der Hinterbliebenenrente seien bei Rentenversicherung Bund und der ebenfalls bundesweit tätigen Knappschaft-Bahn-See Fehler passiert. Rund 9.200 Rentner seien davon betroffen gewesen.

Die Fehler sind nach Angaben der Rentenversicherung bereits behoben. Mehr als 150.000 Betroffene erhielten inzwischen mehr Geld aufs Konto. Allein in den rund 9.200 Fällen der fehlerhaft angerechneten Kinderzuschlägen seien mehr als 22 Millionen Euro nachgezahlt worden. Bei einem der Versicherungsträger - laut der "Bild-Zeitung" die Rentenversicherung Bund - erhöhte sich die monatliche Rente im Durchschnitt um 57,28 Euro.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte in seinen Tätigkeitsberichten 2010 und 2011 darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten sowie Entgelte für die Berufsausbildung nicht korrekt erfasst waren. 215.542 Renten wurden auf falsch berücksichtigte Berufsausbildungszeiten überprüft: 147.702 (68,5 Prozent) waren zu niedrig berechnet, rund 4.000 zu hoch.

Es seien "die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass sich bei den beschriebenen Fallkonstellationen vergleichbare Fälle künftig wiederholen", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Sie ist für knapp die Hälfte der gut 20 Millionen Rentner zuständig.

Bei den regionalen Rentenversicherungsträgern scheinen Berechnungsfehler nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa die Ausnahme gewesen zu sein. Beim größten regionalen Träger, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland mit rund 9,5 Millionen Versicherten, wurden 340 Fälle entdeckt, in denen Kinderzuschläge falsch berechnet waren. Im benachbarten Westfalen waren es 400 Fälle.

Bei der Rentenversicherung Nord, die für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg zuständig ist, mussten wegen der Kinderzuschläge 193 Rentenbescheide korrigiert werden, in Hessen waren es 187. "Das ist eine verschwindend geringe Zahl", sagte die dortige Sprecherin. Gleichzeitig versicherte sie: "Alle Fälle sind abgearbeitet, alle Beträge sind ausgezahlt."

lgr/dpa/dapd

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insgesamt 9 Beiträge
metaware 15.08.2012
zufällig da keine Abrechnungsfehler?! Die Leute bei der Rentenverischerung passen halt auf ihre eigenen Abrechungen besser auf...
zufällig da keine Abrechnungsfehler?! Die Leute bei der Rentenverischerung passen halt auf ihre eigenen Abrechungen besser auf...
guteronkel 16.08.2012
Man kann es auch ganz einfach Betrug nennen. Wir werden gezwungen Gott und die Welt zu unterhalten, Hinz und Kunz kommt ins Land und hat Anspruch auf Rente, und dann macht man große Augen wenn des Füllhorn leer ist. Wieso der [...]
Man kann es auch ganz einfach Betrug nennen. Wir werden gezwungen Gott und die Welt zu unterhalten, Hinz und Kunz kommt ins Land und hat Anspruch auf Rente, und dann macht man große Augen wenn des Füllhorn leer ist. Wieso der deutsche arbeitende Depp sich das gefallen läßt ist fraglich. Es wird Zeit für eine Partei, die dieses Handeln der Regierenden als kriminell erklärt und dagegen vorgeht.
clkr 16.08.2012
Wurden denn auch die Verzugsschäden in Form von Zinsen ersetzt? So wie ich diesen Laden kenne, nicht. Der Gesetzgeber hat sicher dafür gesorgt, indem er eine entsprechende Regelung "unterlassen" hat.
Wurden denn auch die Verzugsschäden in Form von Zinsen ersetzt? So wie ich diesen Laden kenne, nicht. Der Gesetzgeber hat sicher dafür gesorgt, indem er eine entsprechende Regelung "unterlassen" hat.
leidenfeuer 16.08.2012
Alte Leute benachteiligt zu haben, ist nicht nur peinlich, sondern ausgesprochen schlimm. Es wirkt wie eine unethische ökonomische Wette auf den zwischenzeitlichen Tod eines Menschen. Alte Leute benötigen unbedingt korrekte [...]
Zitat von sysopTausende von Rentnern haben wegen Berechnungsfehlern der Versicherungen zu wenig Geld erhalten. Dabei ging es um die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Kinderzuschlägen. Mittlerweile ist laut Rentenversicherung alles behoben, die Betroffenen erhielten Nachzahlungen. Mehr als 150.000 Rentner bekamen wegen Berechnungsfehler zu wenig Geld - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,850296,00.html)
Alte Leute benachteiligt zu haben, ist nicht nur peinlich, sondern ausgesprochen schlimm. Es wirkt wie eine unethische ökonomische Wette auf den zwischenzeitlichen Tod eines Menschen. Alte Leute benötigen unbedingt korrekte und anständige Behandlung in der ihnen zustehenden angemessenen Ruhezeit, die zugleich einen Rest des Lebens bedeutet. So sollten alte Menschen unter keinen Umständen benachteiligt werden, im Gegenteil ab Vollendung des 67. Lebensjahrs auch von den Finanzämtern in Ruhe gelassen werden. Steuern zahlen bis zum Tod, damit der Staat noch mehr an andere Menschen und Staaten verteilen kann, ist auch inhuman.
Es ist schon lange kein Geheimniss mehr, das das deutsche Sozial-System, dem Europas angeglichen werden soll. Zwischen den beiden Volksparteien (ohne die, nach deren Selbstverständniss in Deutschland nichts geht) gibt es eine [...]
Es ist schon lange kein Geheimniss mehr, das das deutsche Sozial-System, dem Europas angeglichen werden soll. Zwischen den beiden Volksparteien (ohne die, nach deren Selbstverständniss in Deutschland nichts geht) gibt es eine Übereinkunft: Jeder kappt seiner Klientel das Einkommen dh. SPD macht Löhne runter und kürzt Arbeitslosenhilfe und CDU geht den Rentnern an´s Geld. Das gibt vorübergehend "Verwerfungen" bei den Wahlen. Jedoch glätten sich die Wogen irgendwann wieder. Zur Not macht man eben eine "große Koalition".
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  • Mittwoch, 15.08.2012 – 20:41 Uhr
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Die Säulen des Sozialsystems
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.






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