Wirtschaft


Urteil zum Öffentlichen Dienst: Junge Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub

Es ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (Müllabfuhr in Mannheim): Anspruch auf 30 TageZur Großansicht
DPA

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (Müllabfuhr in Mannheim): Anspruch auf 30 Tage

Erfurt - Den jüngeren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu, als sie bislang bekommen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Dienstag in Erfurt verkündeten Urteil. Demnach haben sie ebenso Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr wie die über 40-Jährigen. Konkret bedeutet dies, dass die Urlaubsdauer um bis zu vier Tage im Jahr angehoben werden muss.

Bislang umfasst der Jahresurlaub im Öffentlichen Dienst 26 Arbeitstage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Arbeitstage. Diese altersabhängige Staffelung war von den Arbeitgebern bislang mit dem "gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen" begründet worden.

Nach Ansicht des BAG diskriminiert diese Staffelung jedoch jüngere Beschäftigte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum den 30- bis 40-Jährigen ein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werde. Die Rechtsprechung geht auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zurück, das im August 2006 in Kraft getreten ist.

Das Gericht gab der Klage einer 1971 geborenen Beschäftigten statt, die seit 1988 im Öffentlichen Dienst arbeitet. Sie wollte festgestellt haben, dass ihr in den Jahren 2008 und 2009 - und damit schon vor der Vollendung ihres 40. Lebensjahres - über den tariflich vorgesehenen Urlaub von 29 Arbeitstagen hinaus jeweils ein weiterer Urlaubstag zugestanden hat.

Bis zu 850.000 Beschäftigte könnten profitieren

Das Urteil gelte ab sofort, sagte ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Ob es jedoch rückwirkend gilt, konnte er nicht sagen.

Insgesamt arbeiten mehr als 2,7 Millionen Menschen im Öffentlichen Dienst. Von dem Urteil profitieren könnten nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di bis zu 850.000 Beschäftigte, die unter 40 sind. Allerdings ist noch unklar, ob das Urteil nur für den Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen oder auch für den der Länder gilt.

(Az: 9 AZR 529/10)

yes/AFP

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insgesamt 175 Beiträge
Dr. Fuzzi 20.03.2012
Willkommen in der Freizeitrepublik Deutschland!
Willkommen in der Freizeitrepublik Deutschland!
ash26e 20.03.2012
sind ja wohl angesichts der Kosten für dieses Urteil obsolet. Das wird ja eine schöne Tarifrunde. Im übrigen kann man auch die Betrachtungsweise wählen: nicht jüngere Arbeitnehmer haben zu wenig Urlaub, sondern ältere Z U V [...]
Zitat von sysopEs ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden. Urteil*zum Öffentlichen Dienst: Junge*Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,822563,00.html)
sind ja wohl angesichts der Kosten für dieses Urteil obsolet. Das wird ja eine schöne Tarifrunde. Im übrigen kann man auch die Betrachtungsweise wählen: nicht jüngere Arbeitnehmer haben zu wenig Urlaub, sondern ältere Z U V I E L .
Boone 20.03.2012
Freie Zeit ist etwas wunderbares. Freiheit und Zeit sind nämlich zwei Seiten der selben Medaille. Schön zu sehen, dass das BAG auch zu dieser Weisheit gelangt ist.
Zitat von Dr. FuzziWillkommen in der Freizeitrepublik Deutschland!
Freie Zeit ist etwas wunderbares. Freiheit und Zeit sind nämlich zwei Seiten der selben Medaille. Schön zu sehen, dass das BAG auch zu dieser Weisheit gelangt ist.
a-mole 20.03.2012
bs... 30 tage urlaub zu haben wie die älteren kollegen hat wohl nix mit freizeit republik zu tun.. v.a. wenn man bedenkt das die jüngeren auch noch EINIGE jährchen länger als ihre älteren kollegen arbeiten werden. aber [...]
Zitat von Dr. FuzziWillkommen in der Freizeitrepublik Deutschland!
bs... 30 tage urlaub zu haben wie die älteren kollegen hat wohl nix mit freizeit republik zu tun.. v.a. wenn man bedenkt das die jüngeren auch noch EINIGE jährchen länger als ihre älteren kollegen arbeiten werden. aber klar... man hätte den Älteren ja auch die 4 Tage wegnehmen können :-D
Peter Werner 20.03.2012
Haben jüngere Mitarbeiter dann auch den Anspruch auf gleiche Bezahlung? Nach wie vor gehen die Beförderungen im Öffentlichen Dienst primär nach Lebensalter, Geschlecht (Bevorzugung von Frauen) und nicht nach Leistung.
Haben jüngere Mitarbeiter dann auch den Anspruch auf gleiche Bezahlung? Nach wie vor gehen die Beförderungen im Öffentlichen Dienst primär nach Lebensalter, Geschlecht (Bevorzugung von Frauen) und nicht nach Leistung.
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  • Dienstag, 20.03.2012 – 15:23 Uhr
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) ist mit rund 2,1 Millionen Mitgliedern die zweitgrößte Gewerkschaft Deutschlands nach der IG Metall. Die Organisation ist 2001 durch die Fusion von ÖTV, DAG, IG Medien, HBV und Postgewerkschaft entstanden.






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