Wirtschaft


Mitglied in der falschen Kirche: Kindergarten darf Erzieherin rausschmeißen

In der Kirche darf Ehrlichkeit besonders groß geschrieben werden: Eine Erzieherin hatte ihrem evangelischen Arbeitgeber ihre Tätigkeit für eine andere Religionsgemeinschaft verschwiegen und wurde entlassen. Die Gekündigte zog daraufhin bis vor den Europäischen Menschengerichtshof - und unterlag nun.

Kita-Szene: Für eine sektenähnliche Gruppe aktivZur Großansicht
Corbis

Kita-Szene: Für eine sektenähnliche Gruppe aktiv

Straßburg - Eine von der evangelischen Kirche aus religiösen Gründen ausgesprochene Kündigung einer Erzieherin in Pforzheim ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied Donnerstag in Straßburg, dass in dem Fall keine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention verankerten Religionsfreiheit vorliege.

Der Frau war fristlos gekündigt worden, nachdem die evangelische Kirche anonym über die Mitgliedschaft der Frau in einer anderen Religionsgemeinschaft - der "Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit" - informiert worden war.

Gegen diese Entscheidung war die heute 47-jährige Frau bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Die Klägerin ist Katholikin und arbeitete in Pforzheim als Erzieherin in einem Kindergarten der evangelischen Kirche. Für die Kündigung mit entscheidend war auch die Tatsache, dass die Erzieherin für die Universale Kirche Einführungskurse in deren Lehre abhielt.

Nach Auffassung der evangelischen Kirche sind die Lehren der Universalen Kirche mit wesentlichen christlichen Glaubensüberzeugungen unvereinbar. Die Klägerin argumentierte jedoch, ihre Mitgliedschaft bei der Universalen Kirche habe keine Auswirkungen auf die Arbeit im Kindergarten gehabt.

Die deutschen Arbeitsgerichte bestätigten die Kündigung im Ergebnis. Das Bundesarbeitsgericht hatte schließlich 2001 entschieden, dass die evangelische Kirche einer Kindergärtnerin kündigen dürfe, die für eine sektenähnliche Gruppe aktiv sei.

yes/dapd

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Staat & Soziales
alles zum Thema Arbeitsrecht

© SPIEGEL ONLINE 2011
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Donnerstag, 03.02.2011 – 14:50 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.


DDP
Arbeitszeugnisse: Der Geheimcode der Chefs

In Zeugnissen werden selbst verbale Ohrfeigen nett verpackt. Wer weiß schon, ob ein Lob ehrlich ist oder doch raffiniert verstecktes Gift umhüllt? Mit dem Klartext-Test können Sie herausfinden, was Ihre Zeugnisse wirklich wert sind. mehr... .
Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf
Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.





TOP



TOP