S.P.O.N. - Die Spur des Geldes: Jetzt kommt die Fiskalunion
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Urteile zum Euro komplett revidiert. Bisher haben die Richter die nationale Souveränität verteidigt - diese hat sich mit dem ESM-Spruch erledigt. Karlsruhe hat den Weg frei gemacht für eine Fiskalunion.
Die sich immer wiederholende Routine der Euro-Klagen erinnert mich an Franz Kafkas Parabel "Vor dem Gesetz", in der ein Mann vor einem imposanten, aber doch harmlosen Türhüter kapituliert und zeitlebens nie zu seinem Recht kommt.
Das Bundesverfassungsgericht führt jedes Mal den gleichen Trick vor: Die Richter weisen die Euro-Klagen ab, geben den Klägern aber inhaltlich Recht und ermutigen sie damit indirekt zu weiteren Klagen. Das Gericht belässt die Euro-Skeptiker und ihre Gefolgstruppen in dem Glauben, das Grundgesetz würde tatsächlich dem europäischen Einigungsprozess inhaltliche und formale Grenzen auferlegen.
Fünfmal gab es solche Urteile:
- zum Maastricht-Vertrag im Jahre 1993
- vor der Euro-Einführung im Jahre 1998
- zum Lissabon-Vertrag im Jahre 2009
- zum vorübergehenden Rettungsschirm EFSF im vergangenen Jahr
- und an diesem Mittwoch zum Rettungsschirm ESM.
Und jedes Mal war die Antwort: Ja mit Vorbehalten. Und die Vorbehalte der Richter wurden zunehmend abstruser.
Beim letzten Verfahren zum EFSF-Rettungsschirm verlangte das Gericht eine Stärkung der Rechte des Bundestags. Die Hauptkonsequenz war nicht etwa eine Verschiebung der Macht von der Exekutive zur Legislative. In der Praxis bedeutet es lediglich, dass von der Materie überforderte Parlamentarier kräftig Überstunden schieben, sogar aus ihrem wohlverdienten Urlaub zurückberufen werden, um die vielen Exekutiventscheidungen der Rettungsschirme abzustempeln.
Der Versuch, die Rechte des Bundestags weiter zu stärken, ist aber nicht nur ein Trick, sondern auch ein intellektueller Verzweiflungsakt von Richtern, die mit ihrem Verfassungslatein am Ende sind. Da ist in der Praxis nichts mehr zu stärken. Der Haushaltsausschuss sieht alles und darf alles. Natürlich wird er keine Entscheidung treffen, die den Euro gefährdet. Die Bundeskanzlerin wird das ebenfalls nicht tun, egal was sie auf einem CDU-Parteitag auch sagen mag. Und das Verfassungsgericht tut es auch nicht. Im Euro-Krisenmanagement ist Macht nicht das oberste Gut.
Auch der Hinweis auf eine formelle Haftungsobergrenze ist naiv. Die größte Gefahr für Deutschland besteht nicht in den offiziellen Finanzrisiken des Rettungsschirms, sondern in den nicht quantifizierbaren Risiken, etwa durch das innereuropäische Zahlungssystem Target 2 oder durch erneuten Kapitalbedarf von Banken im Falle eines Zusammenbruchs des Euro. Das offizielle Risiko ist verschwindend gering im Verhältnis zum tatsächlichen. Da das formelle Risiko ohnehin schon begrenzt ist, ist die Forderung hohl.
Der allerwichtigste Aspekt dieses Urteils ist aber ein anderer, dazu noch ein ungewollter. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung vom Mittwoch ihre eigenen bisherigen Euro-Urteile revidiert. So wurde im Maastricht-Urteil kühn behauptet, die EU erhalte ihre Souveränität nur durch die Mitgliedstaaten. Deren Souveränität sei nicht teilbar. Sie dürften die allerwichtigsten Gebiete nationalstaatlichen Wirkens daher nicht aufgeben. Im Lissabon-Urteil wurde konkretisiert, dass die Fiskalpolitik dazugehöre. Wenn man sie übertragen wolle, dann bitte nur durch ein Referendum. Im EFSF-Urteil wurde bekräftigt, dass der Bundestag seine essentiellen Souveränitätsrechte nicht permanent übertragen dürfe. Eine Fiskalunion wurde somit ausgeschlossen.
Mit dem jetzigen Urteil signalisiert das Verfassungsgericht hingegen grünes Licht. Denn die Kombination aus einem permanenten Rettungsschirm, einem nicht kündbaren Fiskalpakt und unbegrenzten Bond-Käufen durch die Europäische Zentralbank laufen genau auf eine Fiskalunion hinaus. Ein Urteil gegen den ESM wäre die letzte rechtliche Möglichkeit gewesen, den Trend zu stoppen.
Die Kläger müssen sich wie Kafkas Antiheld fühlen
Ich begrüße das Urteil, nicht weil ich den ESM für verfassungskonform, sondern obwohl ich ihn für verfassungswidrig halte. Meine eigene Interpretation des Grundgesetzes entsprach der früherer Bundesverfassungsgerichte. Ich empfand das Grundgesetz für den europäischen Einigungsprozess als weitgehend untauglich. Trotz seiner Präambel-Bekenntnisse zu Europa entstammt das Grundgesetz einem Zeitalter einer nationalstaatlich geprägten Rechtsauffassung. Auch heute ist es für den europäischen Einigungsprozess untauglich, allerdings ist es durch die Karlsruher Richter jetzt erfreulich weit neutralisiert.
Ich begrüße ebenfalls einen anderen ungewollten Effekt. Mit dem Urteil hat sich das Gericht als Akteur in der Euro-Krise weitgehend verabschiedet. Im Ausland wird sich niemand mehr vor der Drohung beeindrucken lassen, das Bundesverfassungsgericht könnte dies oder jenes verbieten. Auch die Bundesregierung wird sich nicht mehr hinter dem Gericht verstecken können. Wie viele Vorschläge aus Brüssel hat sie mit der Bemerkung abgewiesen, dass sie nicht verfassungskonform seien.
Mit der Kapitulation des Gerichts ist die Bewältigung der Euro-Krise nun ganz offensichtlich eine rein politische Aufgabe. Sie wird nicht einfacher durch das Urteil, nur etwas weniger verworren.
Und was ist mit den Klägern? Die durch das Bundesverfassungsgericht immer wieder ermutigten und gleichzeitig frustrierten Euro-Skeptiker müssen sich wie Kafkas Antiheld auf der Treppe vor dem Gericht fühlen. Sie haben den Türhüter überschätzt. Und sie werden alt.
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- Mittwoch, 12.09.2012 – 17:44 Uhr
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Wolfgang Münchau ist Associate Editor und Kolumnist der "Financial Times" und Mitbegründer von www.eurointelligence.com, einem Informationsdienst über den Euro-Raum. Er gründete die "Financial Times Deutschland" mit und war deren Co-Chefredakteur. Zuvor arbeitete Münchau als Korrespondent englischer Zeitungen in Washington, Brüssel und Frankfurt am Main. Er lebt und wohnt in Brüssel und hat mehrere Bücher zur internationalen Finanzkrise veröffentlicht.
- Dokumentation: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (12.09.2012)
- ESM-Entscheidung: Neue Waffen für die Euro-Retter (12.09.2012)
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