Technische Probleme Ausweitung der Mütterrente ab Januar steht auf der Kippe
Ab Januar will die Große Koalition die Mütterrente ausweiten. Doch das zusätzliche Geld kann wohl nicht ausgezahlt werden. Die Rede ist von technischen Problemen.
Die Bundesregierung steht offenbar bei der Umsetzung ihres Rentenpakts vor Problemen. Konkret geht es um die Mütterrente. Ab Januar sollen rund drei Millionen Mütter und Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, das dritte Erziehungsjahr anerkannt bekommen und damit den Eltern von später geborenen Kindern gleichgestellt werden. Doch die Auszahlung des Geldes ab dem 1. Januar 2019 steht auf der Kippe.
"Die Umsetzung der Mütterrente II ist sehr aufwendig und benötigt einen ausreichenden Vorlauf", teilte die Rentenversicherung der Nachrichtenagentur dpa mit. "Da nach Einschätzung der Rentenversicherung sehr kurzfristig nicht feststeht, wie die geplante Mütterrente ausgestaltet wird, würde danach eine Umsetzung zum 1.1.2019 nicht möglich sein."
Die "Bild am Sonntag" berichtete, die Rentenversicherung habe bei der Vorbereitung mit technischen Problemen zu kämpfen. Die Neuregelung erfordere "umfangreiche und sehr aufwändige Programmanpassungen", zitiert das Blatt aus einem Papier der Rentenversicherung für Sozialminister Hubertus Heil (SPD).
Probleme bereitet der Rentenkasse demnach vor allem die Tatsache, dass nur Mütter mit mehr als zwei vor 1992 geborenen Kindern von der Erhöhung profitieren sollen. Dafür müssten "komplexere Prüfschritte" in den Computersystemen der Rentenversicherung programmiert werden.
Die Ausweitung sieht vor, dass Mütter ab dem dritten vor 1992 geborenen Kind je einen zusätzlichen Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. Dadurch erhöht sich ihre Rente um 32 Euro im Monat. Die CSU hatte sich innerhalb der Großen Koalition besonders für das Vorhaben eingesetzt.
Die Rentenversicherung und das Ministerium für Arbeit und Soziales stimmen sich laut der Versicherung derzeit über die Umsetzung des geplanten Rentenpakts ab. Dieser bündelt Gesetzesänderungen, von denen unter anderem Eltern, Geringverdiener und Frührentner profitieren, und soll eine Untergrenze für das Rentenniveau und eine Obergrenze für den Beitragssatz sichern.
mmq/dpa/AFP