Berlin - Apotheker in Deutschland sollen für ihre Notdienste neben der Extragebühr der Kunden zusätzlich eine finanzielle Pauschale erhalten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. "Durch die neue Notdienstpauschale soll eine bessere Anerkennung dieser Leistung gewährleistet werden", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken künftig für Nachtdienste zwischen 20 und 6 Uhr einen pauschalen Zuschuss erhalten - egal ob der Dienst in Anspruch genommen wird oder nicht. Dafür zahlen Apotheker 16 Cent pro verschreibungspflichtigem Medikament in einen Fonds. Im Gegenzug soll der Festzuschlag der Krankenkassen an Apotheken um diese Summe erhöht werden. Die Kassen würden so jährlich mit Mehrkosten von rund 112 Millionen Euro belastet.
Die gesetzlichen Krankenkassen forderten, dass das zusätzliche Geld der medizinischen Landversorgung zugutekommt und nicht den 24-Stunden-Hauptbahnhofsapotheken. Es sei die Frage, "ob die zusätzlichen Millionen aus den Portemonnaies der Beitragszahler wirklich gerechtfertigt sind", sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Über die Verteilung des Fonds entscheidet laut Ministerium der Apothekerverband.
Bisher müssen Kunden, die den Notdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen, 2,50 Euro zahlen - das soll laut Apotheker-Bundesverband ABDA auch so bleiben. "Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss. Das ist besonders für die Apotheken auf dem Land mit vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht", sagte Verbandspräsident Friedemann Schmidt. Laut Bahr sind diese Apotheken bei der bisherigen Regelung besonders benachteiligt worden, weil sie öfter Notdienste machen müssen, aber weniger Kunden haben.
cte/dpa
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