Pflege: Wirtschaftsminister Brüderle torpediert Mindestlohn
Um die Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche gibt es Streit in der Koalition. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen würde gerne den Kompromiss, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt haben, in Gesetzesform gießen. Kabinettskollege Rainer Brüderle aber sperrt sich.
Hamburg - Das CDU-geführte Arbeitsministerium (BMAS) will per Rechtsverordnung ab 1. Juli einen Mindestverdienst für die rund 800.000 Beschäftigten in Altenheimen und ambulanten Pflegediensten einführen. Doch das Wirtschaftsministerium (BMWi) bremst und pocht auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) möchte, dass sich das Kabinett mit dem Vorschlag befasst und die Regelung vorerst bis zum 31. Dezember 2011 befristet wird. Das BMAS hält das für unnötig, da es für die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege ohnehin eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt.
Die Branche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge, weil die Kirchen dort besonders stark engagiert sind, für die Ausnahmeregeln gelten. Stattdessen legte Ende März eine spezielle Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern einen Mindestlohn fest. Er soll zunächst 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten betragen, mit festgelegten Steigerungsraten bis 2013.
In der Pflegebranche sorgt der Einspruch des BMWi für Unmut. In einem Beschwerdebrief an das Ministerium skizzierte Kommissionschef Rainer Brückers, wie schwierig es war, sich auf den "Gesamtkompromiss" aus Entgelten und Laufzeiten zu einigen. Eine Verkürzung der Geltungsdauer bis Ende 2011 würde, so Brückers, "im Widerspruch zu den Empfehlungen der Pflegekommission stehen".
mik
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In diesem Fall kann einer pflegebedürftigen Person bei der Begutachtung durch den MDK eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt werden. Sie berechtigt, bestimmte Zusatzangebote im Umfang von bis zu 2400 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann der MDK auch Menschen ohne Pflegestufe I bescheinigen, dass eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
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