Pflege: Wirtschaftsminister Brüderle torpediert Mindestlohn

Um die Einführung eines Mindestlohns in der Pflegebranche gibt es Streit in der Koalition. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen würde gerne den Kompromiss, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt haben, in Gesetzesform gießen. Kabinettskollege Rainer Brüderle aber sperrt sich.

Altenpflegeheim in Neu-Isenburg: Einheitliche Tarifverträge fehlen Zur Großansicht
ddp

Altenpflegeheim in Neu-Isenburg: Einheitliche Tarifverträge fehlen

Hamburg - Das CDU-geführte Arbeitsministerium (BMAS) will per Rechtsverordnung ab 1. Juli einen Mindestverdienst für die rund 800.000 Beschäftigten in Altenheimen und ambulanten Pflegediensten einführen. Doch das Wirtschaftsministerium (BMWi) bremst und pocht auf die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) möchte, dass sich das Kabinett mit dem Vorschlag befasst und die Regelung vorerst bis zum 31. Dezember 2011 befristet wird. Das BMAS hält das für unnötig, da es für die Festlegung von Mindestlöhnen in der Pflege ohnehin eine gesonderte gesetzliche Regelung gibt.

Die Branche besitzt keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge, weil die Kirchen dort besonders stark engagiert sind, für die Ausnahmeregeln gelten. Stattdessen legte Ende März eine spezielle Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern einen Mindestlohn fest. Er soll zunächst 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten betragen, mit festgelegten Steigerungsraten bis 2013.

In der Pflegebranche sorgt der Einspruch des BMWi für Unmut. In einem Beschwerdebrief an das Ministerium skizzierte Kommissionschef Rainer Brückers, wie schwierig es war, sich auf den "Gesamtkompromiss" aus Entgelten und Laufzeiten zu einigen. Eine Verkürzung der Geltungsdauer bis Ende 2011 würde, so Brückers, "im Widerspruch zu den Empfehlungen der Pflegekommission stehen".

mik

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1. Pflege
Kulle 31.08.2007
Ich selber war auf der such nach einem Heimplatz für meine Mutter, falls Sie ein Pflegefall wird, was glücklicherweise nicht eingetreten ist. Sie könnte in Ihrer eigenen Wohnung bleiben. Was ich aber bei der Suche so gesehen habe war schon bedenklich. Die Pflegeheime, die akzeptabel waren, können sich die meisten Rentner nicht leisten, Pflegegelt und Rente reichen nicht aus. Wer hat schon 2000 Euro Rente. Das ganze System ist ein Sklandal. Jeder wird mal alt, und was dann? Vegitieren in einem Altenheim?
2.
Hans Bergmann 31.08.2007
Zitat von sysopDie Diskussion über die aktuellen Zustände in deutschen Pflegeheimen schlägt hohe Wellen. Wie sind Ihre Erfahrungen mit Pflegeversicherung und Heimen? Herrscht wirklich Unterversorgung vor? Oder sind viele Heime eher gut geführt?
Also, ehrlich gesagt, ich verstehe diese plötzliche Aufregung nun gar nicht. Ich verfolge seit mehreren Jahren in den Medien, wie skandalös die Verhältnisse in der Pflege zum Teil sind. Mit Filmbeiträgen und Aussagen von beteiligten Personen wurde und wird dies immer wieder dokumentiert. Und es gibt ein Gesicht dazu: Claus Fussek wird nicht müde, diese Mißstände so oft es nur geht, öffentlich anzuprangern. Und jetzt kommt plötzlich dieser "überraschende" Bericht. Wo sind wir denn eigentlich? Ich verstehe die Welt nicht mehr.
3. Verstoß gegen die Menschenwürde!
joaka 31.08.2007
Verstoß gegen die Menschenwürde! Es ist ein Schande was sich in den Pflegeheimen abspielt. Aus eigener Anschauung gesehen.Die Schuld haben nicht die Pflegeheime alleine , sondern auch der Staat. Sicherlich gibt es viele Pflegeheime, als auch ambulante Pflegedienste die nicht nur die Pflege im Sinn haben, sondern schlicht gesagt nur das große Geld verdienen wollen. Das Geld alleine aus der Pflegekasse reicht nicht aus. Die Frage die sich stellt hat der Staat nicht die Pflicht für diese Leute zu sorgen? Ich meine ja, das bedeutet hier müssten Steuergelder zum Einsatz kommen. Das Geld ist da, wenn ich sehe jedes Jahr werden bis 50 Milliarden Euro vom Bundesrechnungshof als Fehlausgaben des Bundes, der Länder und Kommunen angemahnt. Diese Geld kann nützlicher eingesetzt als das der Bund, die Länder oder Kommunen diese Milliarden verschleudert. Es muss auch ein Umdenkungsprozess bei den Politikern einsetzen. Die Frage die sich stellt ist dieser menschenunwürdige Umgang mit den Pflegebedürftigen kein verstoß gegen das Grundgesetz, ich finde hier wird die Menschwürde auf gröbster Art und Weise verlet
4. Pflege in Deutschland
herberger 31.08.2007
Mein demenzkranker Vater befindet sich seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Es geht ihm gut und es gefällt ihm dort, denn es kümmert sich jemand um seine Erfordernisse. Jedem, der über schlechte Pflege klagt, möchte ich empfehlen, einmal nur einen Tag in einem Pfegeheim zu verbringen. Menschen, die nicht mehr alleine Ihre Notdurft verrichten können, nicht mehr in der Lage alleine zu essen, durch Alterverwirrtsein wirre Laute von sich geben und nicht mehr wissen, wo sie sind und was sie den ganzen Tag machen sollen, weil sie nicht mehr auf irgendetwas konzentrieren können. Die, die sich am meisten über die schlechte Pflege beklagen, kümmern sich am wenigsten um ihre Angehörigen, verlangen aber vom Pflegepersonal eine 24 Stunden-Rundumbetreuung ihres Angehörigen. Ob es aber erstrebenswert ist, unter diesen Umständen, mit allen Mitteln, sehr alt zu werden, möchte ich nur für mich selber entscheiden.
5.
Gerhard60 31.08.2007
Zitat von sysopDie Diskussion über die aktuellen Zustände in deutschen Pflegeheimen schlägt hohe Wellen. Wie sind Ihre Erfahrungen mit Pflegeversicherung und Heimen? Herrscht wirklich Unterversorgung vor? Oder sind viele Heime eher gut geführt?
Die Pflege gehört zur öffentlichen Daseinsfürsorge, doch immer mehr Kommunen flüchten durch Privatisierung aus der Verantwortung. Finanznot wird als Argument angeführt. Pflegeheime sind soziale Einrichtungen und keine Wirtschaftsunternehmen, werden aber durch die Privatisierung als solche geführt. Wenn mit dem geringsten Einsatz von Mitteln der größtmögliche Gewinn erzielt werden soll, bleibt zwangsläufig die Qualität der Betreuung auf der Strecke. MitbürgerInnen, die zunehmend in Altersarmut leben, können sich qualifizierte private Pflegeheime nicht leisten. Eine frühzeitige private Vorsorge ist durch die persönlichen Lebensumstände oft nicht möglich. Eine Reduzierung von Sozialabgaben ist gleichbedeutend mit einer Reduzierung von Sozialausgaben, wie es seit Jahren zu beobachten ist. Es ist an der Zeit, daß der Lobbyismus in der Politik unterbunden wird.
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  • Samstag, 08.05.2010 – 14:18 Uhr
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Pflegeversicherungsstufen
Pflegeversicherung
Unter dem Sammelbegriff Pflegeversicherung werden die Versicherungen zur finanziellen Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit zusammengefasst. In Deutschland sind alle krankenversicherungspflichtigen Personen pflegeversichert. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen , die organisatorisch zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören. Ob und in welchem Maße eine Person pflegebedürftig ist, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ; er legt auch die Zuordnung in bestimmte Pflegestufen (I-III) fest. Die pauschalierten Geld- und Sachleistungen bzw. die Kosten für Pflegekräfte sind ein Zuschuss zu den Kosten für die Pflege. Die finanzielle Unterstützung ist nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Pflegestufe 0
Um die Pflegestufe I zu erreichen, müssen täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden, wovon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege der pflegebedürftigen Person entfallen müssen. Benötigt eine Person weniger Hilfe, bzw. sind die genannten Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt, spricht man von der "Pflegestufe 0".
In diesem Fall kann einer pflegebedürftigen Person bei der Begutachtung durch den MDK eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt werden. Sie berechtigt, bestimmte Zusatzangebote im Umfang von bis zu 2400 Euro pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus kann der MDK auch Menschen ohne Pflegestufe I bescheinigen, dass eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
Pflegestufe I
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (der sogenannten Grundpflege ) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Um die Pflegestufe 1 zu erreichen, müssen regelmäßig und auf Dauer, täglich und durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden und davon wiederum mehr als 45 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Pflegestufe II
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Hier ist mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe notwendig und zusätzlich mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Der zeitliche Umfang der Hilfe muss täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden betragen; mindestens zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Hierzu zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ( Grundpflege ) täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe von mindestens fünf Stunden benötigen sowie zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.