Leipzig - Der Bundesrechnungshof muss auch über seine heiklen Prüfergebnisse Auskunft geben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag. Der Rechnungshof könne sich nicht darauf berufen, dass eine effektive Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde. Er zähle zu den informationspflichtigen Bundesbehörden. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Geklagt hatte ein freier Wirtschaftsjournalist. Er hatte Einsicht in Prüfungsunterlagen über Zahlungen des Entwicklungshilfeministeriums an verschiedene Stiftungen politischer Parteien und kirchlicher Organisationen gefordert. Seinen Anspruch hatte der Journalist mit dem Informationsfreiheitsgesetz begründet.
Mit dem Urteil ist die Behörde verpflichtet, dem Kläger Kopien der letzten Prüfung der betroffenen Organisationen zu senden. Eine Ausnahme erlaubte das Gericht lediglich in Einzelfällen, falls der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Herausgabe entgegenstehen.
Der Rechnungshof hatte die Herausgabe aus Furcht vor negativen Folgen für die Betroffenen nicht an die Presse herausgeben, erklärte ein Verteidiger während der Verhandlung. Er befürchte, die Geprüften würden die Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof verweigern.
cte/dapd
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