Gute Konjunktur: Rentenbeiträge sollen stärker sinken als geplant

Die Rentenbeiträge könnten im kommenden Jahr noch stärker sinken als geplant. Die Bundesregierung will den Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent zu senken. Der stabile Arbeitsmarkt hat die Kassen der Deutschen Rentenversicherung gefüllt.

Rentner am Gardasee: Von 2013 an geringere Beiträge zur Altersvorsorge Zur Großansicht
dapd

Rentner am Gardasee: Von 2013 an geringere Beiträge zur Altersvorsorge

Berlin - Vom kommenden Jahr an werden Arbeitnehmer weniger in die Rentenkasse einzahlen müssen. Nach jüngsten Berechnungen werde es "auf einen Beitragssatz von 18,9 Prozent" zulaufen, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag in Berlin. Zunächst war von einem Absinken von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent ausgegangen worden.

Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Der Grund für die stärkere Entlastung der Beitragszahler ist der Zeitung zufolge die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch habe die Deutsche Rentenversicherung zum Jahresende höhere Rücklagen als noch vor wenigen Wochen angenommen.

Als diese Spielräume in der Rentenversicherung vor einigen Wochen bekannt wurden, hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Oppositionspolitiker gefordert, aus den Überschüssen Rücklagen zu bilden. Damit sollten die Renten der jüngeren Generationen gesichert werden. Der Bundesrat erhob in der vergangenen Woche aber keine Einwände gegen die Planungen für eine Beitragsreduzierung von 19,6 auf 19,0 Prozent.

Der Rentenversicherungsbeitrag war bereits Anfang dieses Jahres um 0,3 auf 19,6 Prozent gesenkt worden, nachdem zuvor ein Einnahmeüberschuss in Milliardenhöhe erzielt worden war. Angesichts der anhaltend guten Finanzlage errechneten die Rentenversicherer Ende Juni für das Jahr 2013 eine mögliche Senkung um 0,6 auf 19,0 Prozent.

1,6 Millionen Rentner stark armutsgefährdet

Nach diesen Berechnungen würde die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende auf rund 28,8 Milliarden Euro ansteigen, was rund 1,66 Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung entspricht. Ab einer Rücklage von 1,5 Monatsausgaben muss der Beitragssatz gesenkt werden.

Für viele der gut 1,6 Millionen Rentner mit einer Erwerbsminderung und ihre Familienmitglieder reicht das Altersgeld dagegen nicht aus. Einer neuen Studie der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist diese Gruppe überdurchschnittlich stark von Armut bedroht. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach sind 37 Prozent der Personen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut gefährdet.

In der Untersuchung heißt es: Ein beachtlicher Teil der Erwerbsminderungsrentner und ihrer Haushaltsmitglieder befinde sich mit einer durchschnittlichen Rente in Höhe von 660 Euro monatlich in einer "prekären Einkommenslage".

CSU-Chef Seehofer für höhere Löhne

Um zu verhindern, dass noch mehr Rentner in die Altersarmut rutschen, will Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer bei der Berechnung der Rente "die Familienarbeit besser berücksichtigen". Im "Bayerischen Rundfunk" sagte der CSU-Vorsitzende am Freitag: "Die Rentenversicherung lebt von beidem: den Beitragszahlern, die in normalen Arbeitsverhältnissen sind, aber auch von denen, die Kinder großziehen, weil die Kinder ja die Beitragszahler der Zukunft sind."

Ein Vollzeitbeschäftigter müsse einen Lohn erhalten, von dem er seine Existenz finanzieren könne. Je höher die Löhne seien, "desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Altersarmut vermeiden". Wo es keine Tarifbindung gebe, sollten Gewerkschaften und Arbeitgeber für Regionen und Branchen Mindestlöhne festlegen.

nck/dpa/afp/dapd

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1.
bugmenot 19.10.2012
Zitat von sysopDie Rentenbeiträge könnten im kommenden Jahr noch stärker sinken als geplant. Die Bundesregierung plant nach einem Zeitungsbericht, den Beitragssatz von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent zu senken. Der stabile Arbeitsmarkt hat die Kassen der Deutschen Rentenversicherung gefüllt. Rentenbeiträge könnten von 2013 an stärker sinken als geplant - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rentenbeitraege-koennten-von-2013-an-staerker-sinken-als-geplant-a-862159.html)
Super! Da kann ich dann gleich drüber nachdenken in welchem Hedgefond ich 1,86 Euro im Monat für meine private Altersvorsorge anlege ... und als weiteres Wahlgeschenk gibts dann noch 'ne fette Rentenerhöhung ... Mutti will es ja schliesslich nochmal reissen ...
2. Nachhaltig und sozial, oder wahltaktisch?
odysseus33 19.10.2012
Bei Wahlen geht es letztlich darum ca. 5% unentschlossene Menschlein in diesem Land auf die eigene Seite zu ziehen, zu überzeugen das Kreuz bei der eigenen Partei zu machen. Diese Leute sind scheinbar empfänglich für Stimmungen. Zum richtigen Zeitpunkt ein paar Euro plus auf dem Konto zu entdecken löst einen ähnlichen Endorphin-Kick aus wie eine "Sales!"-Schild in einem Schaufenster, und wird in Handlung umgesetzt. Ob diese wirklich sinnvoll ist, ist zweitrangig. Zu der Merkel-Strategie gehört auch das Blockieren von bereits beschlossenen teuren Vereinbarungen wie der Bankenunion. On dieses Bremsen sinnvoll ist (wenn man schon diesen Weg geht) ist zu verneinen. Aber es dient auch der Imagepflege bei diesen für unsere Demokratie entscheidenden ca. 5%, die offenbar nur auf Sicht fährt, so wie es ja auch die Märkte und unsere Weisen Füher tun. Man ist da also in bester Gesellschaft.
3. Wass denn nun...?
JK2106 19.10.2012
In allen Gazetten leist man, daß wir auf eine Rezession zusteuern, die Wachstumsprognosen für 2013 werden nach unten korrigiert...und dann lese ich hier, daß aufgrund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt für 2013 der Rentenbeitrag gesenkt werden soll? Geht's noch? Die Regierung sollte Überschüsse in der RV lieber dafür nutzen, die Rücklagen soweit hochzufahren, daß wir alle wieder mit 65 und mit anständiger Rente in Ruhestand gehen können und nicht auf kurzfristige Wahlgeschenek setzen, die überhaupt nicht in die Landschaft passen. Habe fertig!
4.
c++ 19.10.2012
Der Beitrag passt wunderbar zur Meldung über wachsende Altersarmut. Wenn bei wachsender Verelendung eines Teils der Rentner die Beiträge der Arbeitgeber zur Rentenversicherung sinken, ist das nichts anderes als ein weiterer Baustein in der Umverteilung von unten nach oben, die Reichen sollen noch reicher werden, die Armen noch ärmer. Es ist der Abbau des Sozialstaates, durchgeführt von CDUCSUSPDGRÜNE. Ich weiß nicht, warum sich die Menschen in diesem Lande das alles gefallen lassen
5. Ich weiss gar nicht wohin mit dem zusätzlichen Geld
Der_Scheich 19.10.2012
Beitragsbemessungsgrenze 2012: 5600 Euro. Beitragssatz 19,6%. Ergibt 548,80 Euro Arbeitnehmeranteil. Beitragsbemessungsgrenze 2013: voraussichtlich 5800 Euro. Beitragssatz voraussichtlich 18,9%. Ergibt 548,10 Euro Arbeitnehmeranteil. Lehnt euch zurück und entspannt Euch. Mit meinen 70 Cent Mehrkonsum/Monat kurbel ich dann ganz allein die Wirtschaft an.
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  • Freitag, 19.10.2012 – 07:58 Uhr
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Die Säulen des Sozialsystems
Arbeitslosenversicherung
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist Pflichtmitglied der Arbeitslosenversicherung. Die Hauptleistung der Versicherung ist das Arbeitslosengeld I (ALG I), das einen Teil des ehemaligen Nettoeinkommens ersetzt und bis zu ein Jahr nach Verlust einer Stelle gezahlt wird. Für ältere Arbeitslose gelten Ausnahmen. Läuft die Zahlung des ALG I aus, ohne dass eine neue Stelle gefunden wurde, wird anschließend Arbeitslosengeld II (ALG II) gezahlt. Das Instrument - auch bekannt als Hartz IV - wurde im Jahr 2005 geschaffen, als die ehemalige Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber zahlen diesen Satz auch für jeden Beschäftigten.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen - die Gesetzliche (GKV) und die Private (PKV). Rund 90 Prozent der Erwerbstätigen sind in der GKV pflichtversichert. Der Beitragssatz beträgt aktuell 15,5 Prozent für alle Versicherten. Zusätzlich können die Krankenkassen vom Einkommen unabhängige Beiträge erheben. Seit Anfang 2009 fließen alle Beiträge in einen Gesundheitsfonds, aus dem sie an die Kassen verteilt werden. Der Zugang zur PKV steht nur Selbstständigen und Arbeitnehmern oberhalb einer Einkommensgrenze offen.
Rentenversicherung
Die Beiträge werden durch ein Umlageverfahren finanziert, bei dem die Berufstätigen die Leistungen der Rentner zahlen. Anhand der eingezahlten Beiträge wird die künftige Rentenhöhe errechnet. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent. Im Januar 2013 sinkt der Beitrag auf 18,9 Prozent. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird derzeit stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist eine Grundversicherung, die einen Teil der Pflegekosten abdeckt.

Alles zur Rente ab 67
So steigt das Rentenalter
Wann Sie mit Ihrer vollen Rente rechnen können
Jahrgang Alter*
1946 65
1947 65+1
1948 65+2
1949 65+3
1950 65+4
1951 65+5
1952 65+6
1953 65+7
1954 65+8
1955 65+9
1956 65+10
1957 65+11
1958 66+0
1959 66+2
1960 66+4
1961 66+6
1962 66+8
1963 66+10
ab 1964 67+0
* in Jahren + Monaten
Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Menschen, die in diesem Jahr geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie ihre Rente vollständig erhalten wollen. Bis 2023 kommt dann für die einzelnen Jahrgänge jeweils ein Monat Mehrarbeitszeit hinzu. Ab 2024 geht es weiter mit Zweimonatsschritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt so schließlich das neue Rentenalter 67.
Das sind die Ausnahmen
Wer schon 45 Jahre Rentenbeiträge bezahlt hat, kann auch künftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abzüge akzeptieren zu müssen. Dabei zählt auch die Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Nachwuchses bei den Beitragszeiten mit. Allerdings schaffen es nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei Frauen sogar nur vier Prozent.
So viele Abschläge zahlen Sie
Wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll auch künftig mit 63 in Rente gehen können, muss aber Abschläge dafür in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelzeit aufhört.
Das ändert sich bei der Witwenrente
Hinterbliebene Ehepartner bekommen künftig statt ab 45 erst ab 47 die große Witwenrente (55 Prozent der normalen Versichertenrente). Bis dahin muss man sich mit der kleinen Witwenrente von 25 Prozent zufriedengeben.
So ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll durch die Reform bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Das ist eine schwierige Aufgabe: Dem Statistischen Bundesamt zufolge wird der Altersdurchschnitt der Bevölkerung im Jahr 2050 von 42 auf 50 Jahre steigen.
Das ändert sich für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Mit finanziellen Abschlägen ist aber auch der Renteneintritt mit 62 möglich.
Das ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, muss sich auf maximal 10,8 Prozent Abschlag einstellen. Er kann als Erwerbsgeminderter zudem mit 63 Jahren ohne Einbußen in Rente gehen. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.