Versicherungspflicht: Säumige Mitglieder schulden Kassen 1,5 Milliarden Euro
Die Krankenkassen klagen über immer mehr Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen. Säumige Mitglieder haben mittlerweile einen Schuldenberg von rund anderthalb Milliarden Euro angehäuft. Auch freiwillig versicherte Selbständige sind betroffen.
Berlin - Säumige Beitragszahler schulden den gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Geld. Insgesamt gibt es nach den jüngsten Zahlen einen Rückstand von 1,53 Milliarden Euro, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) der Nachrichtenagentur dpa mit. Die Ausstände seien in kurzer Zeit spürbar gewachsen. Ende vergangenen Jahres hätten die Verluste sich auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen, im Januar seien es bereits 1,44 Milliarden Euro gewesen.
Ein großer Teil der säumigen Zahler war nach Einführung der Versicherungspflicht im April 2007 in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt. Allein von ihnen stehen laut Verband 466 Millionen Euro aus. Denn seit der Reform der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gilt: Jeder Bürger in der Bundesrepublik muss krankenversichert sein. Und wer erst nach Beginn der Versicherungspflicht in das System zurückkehren will, muss sämtliche Beiträge bis zum Stichtag nachzahlen.
Das überfordert viele Versicherte. Und da die Kassen säumige Zahler nicht mehr rauswerfen dürfen, wächst der Schuldenberg immer weiter. "Die Einführung der Versicherungspflicht bedeutete nicht, dass die Mitglieder ihre Beiträge auch zahlen können", sagte Verbandssprecherin Ann Marini. Ihr zufolge sind auch freiwillig versicherte Selbständige unter den Betroffenen, die meisten gelten als arm.
Nichtzahler bei den privaten Krankenversicherungen
Ein Problem mit Nichtzahlern haben auch die privaten Krankenversicherungen. Dort schätzte der Spitzenverband den Schaden bis Ende 2011 auf rund 550 Millionen Euro. Probleme haben vor allem Arbeitslose, die sich aus der Not heraus selbständig gemacht haben. Also zum Beispiel Taxifahrer, Imbissbudenbetreiber oder Handwerker. Diese Selbständigen suchten vor Beginn der Versicherungspflicht nach einer möglichst günstigen Krankenversicherung - und wurden meist bei privaten Anbietern fündig.
Doch die Rechnung mit den Dumping-Tarifen ging nicht auf, teils drastische Beitragserhöhungen waren die Folge. Viele Versicherte sind davon überfordert und müssen in den sogenannten Basistarif wechseln. Wenn dann noch die Bedürftigkeit des Versicherten festgestellt wird, reduziert sich dieser Beitrag noch einmal um die Hälfte auf rund 300 Euro. Doch die aufgelaufenen Beiträge bleiben die Betroffenen zunächst weiter schuldig.
Bei den gesetzlichen Kassen gibt es in der Regel gestaffelte Mahnverfahren. Säumige Zahler werden oft mehrere Male angeschrieben. Zuletzt versuchen die Hauptzollämter als Inkassostellen des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen das Geld einzutreiben. Hierbei versuchen Vollziehungsbeamte im Außendienst dafür zu sorgen, dass Schuldner die ausstehenden Beiträge entrichten. Wenn die Betroffenen allerdings nur ein geringes Einkommen haben, gebe es auch nichts zu holen, heißt es bei den Krankenkassen.
cte/dpa
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