Zürich - In den Streit zwischen der Schweiz und den USA über das Schweizer Bankgeheimnis hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Bern eingeschaltet. Das Gericht untersagte den eidgenössischen Behörden die Herausgabe von Daten eines Kunden der Großbank Credit Suisse
an die US-Steuerbehörde IRS.
Das Amtshilfeersuchen der Amerikaner, das keine Namen von mutmaßlichen Steuersündern enthielt, sondern lediglich auf bestimmte Verhaltensweisen abstellte, sei nicht ausreichend, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) wollte die Daten, die sie von der Bank erhalten hatte, an den Internal Revenue Service (IRS) übergeben. Die US-Behörde wirft vier Mitarbeitern der Credit Suisse vor, sie hätten zwischen 2002 und 2010 Amerikanern aktiv geholfen, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen und forderten von der Bank die Namen der involvierten Kunden.
Nach Ansicht des Gerichts haben sich die meisten der betroffenen mutmaßlichen Steuersünder aber höchstens der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. In diesem Fall lässt das Schweizer Recht keine Amtshilfe zu - anders als bei Steuerbetrug.
Doppelbesteuerungsabkommen hängt fest
Das Gericht berief sich auf das aus dem Jahr 1996 stammende Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Das Urteil könnte den Steuerstreit zwischen den beiden Ländern wieder verschärfen und die laufenden zwischenstaatlichen Verhandlungen für eine pauschale Lösung erschweren.
Amerikanische Behörden nehmen generell wenig Rücksicht auf Schweizer Rechtsgepflogenheiten. Sie könnten wie im Fall UBS
vor drei Jahren damit drohen, eine Bank anzuklagen und diese so in Existenznöte bringen. Eine solche Drohung hatte die Schweiz damals dazu gebracht, Daten amerikanischer UBS-Kunden - unter Bruch des eigenen Rechts - kurzfristig an die Amerikaner herauszugeben. Weitere Datenlieferungen mussten dann in einem speziellen Staatsvertrag geregelt werden.
Zurzeit stehen neben Credit Suisse zehn weitere Banken im Visier der US-Behörden. Viele Schweizer Banken wären bereit, den Amerikanern entgegenzukommen, um den Steuerstreit endlich vom Tisch zu bringen.
Derzeit können sie nur auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen hoffen, das die Regierungen der beiden Länder ausgehandelt haben und das von der Schweiz auch schon ratifiziert wurde. Dort gilt der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht mehr. Doch das Abkommen hängt im US-Parlament fest, das bisher keine Anstalten machte, den Vertrag abzusegnen.
stk/Reuters
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