Von Stefan Schultz
Hamburg - Es ist ein Hoffnungsschimmer für das deutsch-schweizerische Steuerabkommen. Die Berner Regierung hat, von der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das deutschen Fahndern ihre Arbeit erleichtert. Im Kern geht es darum, deutsche Steuerhinterzieher selbst dann aufzuspüren, wenn sie ihr Geld aus der Schweiz in ein anderes Steuerparadies transferiert haben.
Fahnder haben für solche Steuerbetrüger etwas bürokratische Schimpfwörter. Sie nennen sie "Abschleicher" oder "Verschwinder". Zuletzt hatten die Finanzströme aus der Schweiz in andere Länder deutlich zugenommen. Denn die Alpenrepublik gilt für Steuersünder nicht mehr als sicher. Ihr legendäres Bankengeheimnis gilt als beschädigt, seit die Regierung den USA Einsicht in die Daten von 4500 UBS-Kunden ermöglicht hat. Dass immer mehr CDs mit den Daten potentieller Steuerbetrüger in Deutschland auftauchen, tut sein übriges.
Die "Abschleicher" sind mit schuld daran, dass das deutsch-schweizerische Steuerabkommen gefährdet ist. Die deutsche Opposition droht, das Abkommen im Bundesrat zu blockieren, weil es Fiskusbetrügern zu viele Schlupflöcher lässt. Vor allem das Land Nordrhein-Westfalen hintertreibt das Abkommen. Es hat zuletzt mehrere Steuersünder-CDs gekauft. Nach dem Motto: "Wer braucht schon ein windelweiches Steuerabkommen? Wir fangen unsere Fiskusflüchtlinge lieber selber."
Deutsche Fahnder könnten Steuerbetrüger künftig auch in Singapur jagen
Als ein Hauptproblem galt den Kritikern bislang, dass Steuersünder ihr Geld vor Inkrafttreten des Abkommens noch schnell in Sicherheit bringen - so dass es für den deutschen Fiskus außer Reichweite ist. Würde ein neues Gesetz das nun blockieren, hätte die Opposition einen wichtigen Grund weniger, das Abkommen abzulehnen.
Das neue Schweizer Gesetz geht auf eine Richtlinie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zurück - dem sogenannten Musterabkommen zur Steueramtshilfe. Dessen Artikel 26 bekam am 17. Juli ein Update verpasst. Länder, die die neuesten Anforderungen gesetzlich umsetzen, müssen ihre Steuerbehörden demnach anweisen, internationalen Fahndern weit mehr entgegenzukommen als bisher. Und das ist vor allem im Falle der Schweiz interessant.
Der Berner Bundesrat ließ seinen Vertreter am 17. Juli allen Neuerungen zustimmen. Schon damals war in der Schweizer Presse von einem erneuten Aufweichen des Bankengeheimnisses die Rede. Am Samstag nun hat mit dem "Focus" auch ein deutsches Medium auf den Vorgang hingewiesen. Ein Sprecher des Schweizer Finanzministeriums bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, dass die OECD-Beschlüsse vom 17. Juli im nationalen Gesetz bis zum Herbst umgesetzt werden.
"Sie treffen den ganzen Schwarm"
Der deutsche Bundesrat stimmt ebenfalls im Herbst über das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ab. Das Schweizer Gesetzesvorhaben könnte also die Chancen des Steuerabkommens erhöhen. Deutsche Fahnder hätten durch die Kombination der beiden Maßnahmen folgende Vorteile:
Deutsche Bankkunden, die ihr Geld von einem Schweizer Konto in ein anderes Land geschafft haben, und das zu einer Zeit, in der über ein deutsch-schweizerisches Steuerabkommen debattiert wird, würden so ein verdächtiges Verhaltensmuster aufweisen. Deutsche Fahnder könnten eine entsprechende Gruppenanfrage stellen - und die Spur des Steuerflüchtigen in andere Länder weiterverfolgen.
Im Bundesfinanzministerium gibt man sich optimistisch, dass die Schweizer Beschlüsse die Chancen des Steuerabkommens erhöhen. "Mit einer Steuer-CD fangen Sie nur einzelne dicke Fische", sagt ein Sprecher. "Mit dem Abkommen dagegen fangen Sie den ganzen Schwarm. Nun werden auch für jene Fische, die in ausländische Gewässer entfleuchen, Netze gespannt."
Es gibt kein Entkommen, soll das wohl heißen. Doch ist das wirklich so?
Spur ins Schattenreich
Das steht und fällt unter anderem damit, bis wann deutsche Steuerfahnder Gruppenanfragen rückwirkend stellen können. Der "Focus" berichtet, dies sei bis zum 1. Januar 2011 möglich. Damit wäre der Zeitraum, in dem über das Steuerabkommen debattiert wurde und mögliche Steuersünder die Flucht angetreten haben, abgedeckt. Am Abend dementierte ein Sprecher des Schweizer Finanzministeriums jedoch dieses Datum. Ob das Gesetz überhaupt rückwirkend gelten soll, ließ er offen. Wäre das nicht möglich, wären Steuersünder, die ihr Geld noch schnell ins Ausland geschafft haben, wohl weiterhin gedeckt.
Fraglich ist ohnehin, ob ein solcher Kompromiss der Opposition am Ende reichen würde. Die SPD scheint sich festgelegt zu haben, das Abkommen in jedem Fall scheitern zu lassen. Denn Kritiker monieren an dem Abkommen noch ganz andere Dinge. Nach Schätzungen der deutschen Steuergewerkschaft wird in 80 Prozent der Betrugsfälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig. Die Nachzahlungen sind also weit geringer als der ursprünglich hinterzogene Betrag. Viele Fiskusbetrüger kommen glimpflich davon.
Unter praktischen Gesichtspunkten ist die Wirkung des neuen Schweizer Gesetzes ohnehin begrenzt. Denn durch Gruppenanfragen ist es zwar möglich, Steuersünder von der Schweiz in andere Ländern zu verfolgen. Sie müssen aber auch dort erst einmal dingfest gemacht werden. Und die Jagd in anderen Steueroasen erweist sich oft als noch komplizierter als in der Schweiz.
So gibt es beispielsweise Hinweise, dass einige deutsche Kunden ihr Geld von der Schweiz nach Singapur verfrachtet haben. Auch der Insel- und Stadtstaat zwischen Malaysia und Indonesien gibt sich in puncto Steuerehrlichkeit kooperativ. Er hat mit zahlreichen Ländern Steuerabkommen geschlossen und verschwand bereits 2009 von der grauen OECD-Liste der Steueroasen. In der Praxis aber haben es Fiskusfahnder "extrem schwer, an Informationen heranzukommen", lautet das Fazit des Tax Justice Network, einer Nichtregierungsorganisation, die sich weltweit für Steuergerechtigkeit einsetzt. Der Steuerexperte Martin Sorg hält Singapurs Bankgeheimnis für "mindestens so gut wie das der Schweiz in den besten Zeiten".
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