Von Michael Kröger
In seinem Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schlägt der Sachverständigenrat die Kürzung der Hartz-IV-Sätze um 30 Prozent vor. Eine Maßnahme, die allein schon ausreichen würde, um die Einsparvorgaben von Schäuble zu erfüllen.
Doch der Vorschlag dürfte politisch und rechtlich nicht durchzusetzen sein. Denn ein 30-Prozent-Schnitt würde das Existenzminimum der meisten Hartz-IV-Empfänger unmittelbar gefährden. Auch dürfte die Kanzlerin kein Interesse daran haben, ihr gutes Verhältnis zu den Gewerkschaften aufs Spiel zu setzen.
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