Höherer Grundfreibetrag: Steuerabgaben für Bürger sinken wohl ab 2013
Arbeitnehmer können ab kommendem Jahr mit einer geringeren Steuerlast rechnen. Denn der Grundfreibetrag muss laut dem neuen Existenzminimumbericht der Regierung angehoben werden. Damit würde doch noch ein Teil der gescheiterten schwarz-gelben Steuerpläne umgesetzt.
Berlin - Mit ihrer Steuerreform ist die Bundesregierung im Bundesrat vorerst gescheitert. Doch die Arbeitnehmer werden wohl dennoch ab 2013 bei den Abgaben entlastet. Denn der neue Existenzminimumbericht der Bundesregierung gibt vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag angehoben wird.
Dies würde bis 2014 in zwei Stufen geschehen, der Freibetrag steigt demnach um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.
Der Existenzminimumbericht der Regierung wird alle zwei Jahre fällig. Darin wird untersucht, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Der Entwurf des neuen Berichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Papier soll demnach am 7. November vom schwarz-gelben Kabinett beschlossen werden.
Der Bericht untermauert die Sicht des Finanzministeriums, dass der bestehende Grundfreibetrag von 2013 an nicht mehr reicht, um das Existenzminimum - wie verfassungsrechtlich geboten - steuerlich freizustellen: "Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Anhebung des Grundfreibetrages ab 2013 wird hiermit bestätigt", heißt es.
Laut dem Entwurf muss der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung fällig. Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben.
SPD und Grüne würden höheren Freibetrag wohl mittragen
Die jetzt erforderliche Anhebung des Grundfreibetrages entspricht fast genau den Zahlen, die Teil der umstrittenen Steuerpläne der schwarz-gelben Koalition sind. Union und FDP wollen als einen Schritt zum Abbau der kalten Progression den Grundfreibetrag in zwei Stufen anheben - um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.
Das schwarz-gelbe Entlastungspaket hat ein Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr. Der Bund will zwei Drittel der anfallenden Kosten schultern. Vor allem die von SPD und Grünen geführten Länder lehnen das Paket aber ab. Zumindest einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, der ohnehin verfassungsrechtlich geboten ist, würden auch SPD und Grüne im Bundesrat wohl mittragen. Sie wollten aber zunächst den jetzt vorliegenden Existenzminimumbericht abwarten.
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.
mmq/dpa
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