Wirtschaft


Datenpanne bei der Credit Suisse: Steuerschwindel mit Tarnversicherungen

Von Martin Hesse, Stefan Kaiser und Stefan Schultz

Tausende deutsche Credit-Suisse-Kunden müssen zittern: Durch eine Datenpanne erfuhr der Fiskus, dass sie Geld in Scheinversicherungen angelegt haben, um Steuern zu sparen. Wie funktionieren diese Finanzkonstrukte? Welche Folgen drohen den Kunden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Credit-Suisse-Logo: Der Steuerskandal begann durch ein MissgeschickZur Großansicht
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Credit-Suisse-Logo: Der Steuerskandal begann durch ein Missgeschick

Hamburg - Deutschlands neuester Steuerskandal begann mit einer Dummheit. Ein Mitarbeiter aus der Schweizer Zentrale der Credit Suisse nahm die Daten Tausender Kunden mit nach Deutschland. Viele von ihnen sollen mit Scheinversicherungen aus Bermuda Steuern hinterzogen haben. Vergangenes Jahr wurden die Daten dann bei einer Razzia in Frankfurt am Main entdeckt.

Noch gibt es in dem Skandal um die komplizierten Finanzkonstrukte viele Unklarheiten. So war zunächst von etwa 7000 Betroffenen die Rede; inzwischen heißt es in Finanzkreisen, dass es weniger als 5000 seien. Und dass die zuständigen Behörden den Skandal möglicherweise dramatisierten, um möglichst viele Betroffene zur Selbstanzeige zu bewegen.

Klar ist hingegen, dass es sich bei den Fällen um Steuerhinterziehung im größeren Stil handelt. Denn die Konstrukte, mit denen Geld aus der Schweiz in eine Scheinversicherung auf den Bermudas fließt, sind keine Finanzvehikel für Otto Normalkunde. Der Mindesteinsatz beträgt 150.000 Euro. Es dürfte sich demnach eher um wohlhabendere Anleger gehandelt haben. Nach Angaben aus Finanzkreisen sollen sie insgesamt einen niedrigen einstelligen Milliardenbetrag in die Versicherungsmäntel eingezahlt haben. Klar ist auch: Wer jetzt auffliegt, dem drohen saftige Strafen, bis hin zum Gefängnis.

Die jetzt entdeckten Fälle dürften dabei nur die Spitze des Eisbergs bilden. Die Tarnversicherungen sind kein Exklusivprodukt der Credit Suisse. Sie werden auch von anderen Instituten angeboten. Die deutsche Steuergewerkschaft hatte das Finanzministerium bereits im August 2011 darauf hingewiesen, dass diese Produkte schärfer kontrolliert werden müssen.

Generell sind die Schweizer Banken in den vergangenen Jahren vorsichtiger mit solchen Anlageformen geworden - auch durch die vielen Steuerskandale. Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft, ist dennoch entrüstet. "Die Tarnversicherungen sind ein weiterer Baustein eines systematischen Hinterziehungssystems, das die Schweizer Bankenwelt aufgebaut hat", sagt er. Es bestehe dringender Handlungsbedarf - auch in Hinblick auf das noch zu ratifizierende Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Wie genau funktionieren die Tarnversicherungen? Welche Strafen drohen den Hinterziehern? Und inwieweit gefährdet der neue Skandal das deutsch-schweizerische Steuerabkommen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.


Um welche Finanzprodukte geht es?

Die deutschen Kunden der Credit Suisse sollen sogenannte Versicherungsmäntel gekauft haben, das sind Produkte, die als Lebensversicherung getarnt werden, aber eigentlich ganz normale Anlagedepots sind. Darin können zum Beispiel Aktien, Investmentfonds oder komplizierte strukturierte Finanzprodukte verwaltet werden. Anders bei einer normalen Lebensversicherung haben die Anleger Einfluss auf die Zusammensetzung der Anlagen und können diese auch während der Laufzeit ändern.

Konkret geht es um die Versicherung Life Portfolio International, die bis 2009 an deutsche Kunden verkauft wurde. Aufgelegt wurde sie von einer Tochterfirma der Bank auf den Bermudas. In einem vierseitigen Verkaufsprospekt warb die Bank damals mit der Auswahl der "attraktiven Anlagen" und der Flexibilität des Produkts, wies aber auch darauf hin, dass die Leistungen aus Versicherungen "nicht dem EU-Steuerrückbehalt" unterliegen. Die Bank empfahl den Kunden, "sich in ihrem Domizilland bei einem Steuerberater zu erkundigen".


Wie lassen sich mit den Produkten Steuern sparen?

In vielen Staaten werden die Erträge aus Lebensversicherungen von der Steuer begünstigt. In Deutschland war es vor allem bis 2004 attraktiv, sein Geld in Lebensversicherungen oder Versicherungsmänteln anzulegen. Für Produkte mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren waren die Erträge steuerfrei. Mittlerweile ist zumindest die Hälfte steuerpflichtig.

Doch es gibt noch ein anderes Motiv, sein Vermögen in ausländische Versicherungsmäntel zu stecken: So lässt sich Schwarzgeld, das schon zuvor nicht versteuert wurde, im Versicherungsmantel wunderbar verstecken. Weil es keine regelmäßigen Ausschüttungen gibt, existieren keine verdächtigen Zahlungsströme. Und nach spätestens zehn Jahren ist die Steuerhinterziehung nach deutschem Recht verjährt. Wenn das Geld also ausgezahlt wird, ist das Delikt nicht mehr zu ahnden. "Das hat schon Züge von Geldwäsche", sagt Steuergewerkschafter Eigenthaler.


Sind die Produkte illegal?

Prinzipiell sind Versicherungsmäntel nicht von vornherein illegal. Wer sein Geld in solchen Steuersparprodukten anlegt und die Gewinne am Ende ordentlich beim Finanzamt deklariert, hat nichts zu fürchten. Illegal wird es erst, wenn es sich von vornherein um Schwarzgeld handelt oder die Erträge nicht ordnungsgemäß versteuert wurden.

Auch der direkte Vertrieb von Versicherungsmänteln aus der Schweiz im EU-Raum ist nicht gestattet. Deshalb weichen viele Institute auf Drittstaaten aus. Die Credit Suisse etwa bot ihre Versicherung von den Bermudas aus an.


Welche Strafen drohen den Hinterziehern?

Üblich sind nach geltendem Recht folgende Strafen:

  • bis 50.000 Euro: Geldstrafe;
  • ab 50.000 bis 1.000.000 Euro: Freiheits- und eventuell Geldstrafe (kann auf Bewährung ausgesetzt werden);
  • ab 1.000.000 Euro: Freiheitsstrafe ohne Bewährung plus eventuell einer Geldstrafe.

Die Credit Suisse rät den Kunden, sich mit ihrem Steuerberater zu beraten und gegebenenfalls selbst anzuzeigen. Eine Chance auf vollständige Straffreiheit besteht nur, wenn der Steuerhinterzieher sich selbst anzeigt - und zwar bevor sein Fall als entdeckt gilt. Der Gesetzgeber hat diese sogenannte goldene Brücke gebaut, um reumütigen Steuertricksern die Chance zu geben, reinen Tisch zu machen. Der Betroffene muss in diesem Fall die ausstehende Steuerschuld begleichen - plus Hinterziehungszinsen von sechs Prozent.

Ob die Credit-Suisse-Kunden sich auf diesem Weg noch aus der Affäre ziehen können, ist fraglich. Berichten zufolge wurden viele der Betroffenen bereits vom Fiskus angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. "In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Hinterziehung als entdeckt gilt", sagt ein Steuerrechtler. "Eine Selbstanzeige würde aber immer noch strafmildernd wirken. Sie könnte in Einzelfällen dazu führen, dass der Betroffene um eine Gefängnisstrafe herumkommt."


Bedroht der Skandal das deutsch-schweizerische Steuerabkommen?

"Der Credit-Suisse-Skandal kommt für Finanzminister Schäuble zu einem ungünstigen Zeitpunkt", sagt Steuergewerkschafter Eigenthaler. Schäuble ringt derzeit mit den SPD-geführten Bundesländern um die Bundesratsmehrheit für ein weitreichendes Steuerabkommen mit der Schweiz. Der Kern des bereits unterschriebenen, aber noch nicht ratifizierten Abkommens: Die Schweiz führt künftig pauschale Kapitalertragssteuern für die Schweizer Konten deutscher Bürger ab. Bestehende Schweizer Guthaben von Deutschen werden mit einmaligen Pauschalsteuern belegt. Im Gegenzug greifen großzügige Amnestieregeln.

Weil dabei Steuerhinterzieher teilweise besser gestellt werden als ehrliche Steuerzahler, sperren sich die SPD-geführten Länder gegen das Abkommen. Der Streit wird durch den Fall Credit Suisse weiter angefacht. "Er lässt die Emotionen hochkochen" sagt Eigenthaler. "Vor allem im Bundesrat schwinden die Chancen."

Politiker von SPD und Grüne haben bereits gefordert, das Abkommen mit der Schweiz nachzuverhandeln, um Schlupflöcher für Steuersünder zu schließen. Besonders pikant: Manche der jetzt ertappten Credit-Suisse-Kunden hätten nach der Ratifizierung des Abkommens möglicherweise die Chance, straffrei davonzukommen. Denn Schäuble hat das Steuerabkommen bereits 2011 unterschrieben, und von diesem Zeitpunkt an gilt nach Ansicht von Steuerrechtlern auch das im Abkommen enthaltene Amnestieversprechen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Steuersünder einer pauschalen Nachversteuerung zustimmen und ihr Geld noch in der Schweiz liegt - denn auf den Bermudas gilt das Abkommen nicht.

Das Finanzministerium sieht jedoch nach Aussage eines Sprechers keine Notwendigkeit, das Abkommen mit der Schweiz nachzuverhandeln.


Können die Kunden Schadensersatz von der Credit Suisse verlangen?

Auch wenn der Fall durch die Fahrlässigkeit eines Credit-Suisse-Mitarbeiters ins Rollen kam, können die ertappten Steuersünder ihre Bank wohl kaum in die Haftung nehmen. "Die Wahrscheinlichkeit, damit durchzukommen, ist sehr gering", sagt ein Steuerrechtler. "Die Verantwortung, zu versteuernde Gewinne korrekt anzugeben, liegt beim Kunden. Dafür kann kein Kunde die Bank verantwortlich machen - auch wenn der Fiskus erst durch Nachlässigkeit der Bank von dem Fall erfahren haben sollte."

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insgesamt 49 Beiträge
nesmo 12.07.2012
führt zur legalen Steuerhinterziehung. Auf diesem Weg kann man Steuern sparen, wenn man es nur schafft , das Geld in die Schweiz zu bringen, was nicht so schwer sein dürfte. Ein sehr merkwürdiges Abkommen, als fauler Kompromiss.
führt zur legalen Steuerhinterziehung. Auf diesem Weg kann man Steuern sparen, wenn man es nur schafft , das Geld in die Schweiz zu bringen, was nicht so schwer sein dürfte. Ein sehr merkwürdiges Abkommen, als fauler Kompromiss.
Schleswig 12.07.2012
Reine Notwehr der deutschen Credit-Suisse-Kunden.
Zitat von sysopTausende deutsche Credit-Suisse-Kunden müssen zittern: Durch eine Datenpanne erfuhr der Fiskus, dass sie Geld in Scheinversicherungen angelegt haben, um Steuern zu sparen. Wie funktionieren diese Finanzkonstrukte? Welche Folgen drohen den Kunden? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Steuerskandal: Was den Kunden der Credit Suisse droht - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,844084,00.html)
Reine Notwehr der deutschen Credit-Suisse-Kunden.
ein-berliner 12.07.2012
sollte das Steuerabkommen mit der Schweiz zu den Akten legen. Die Bundesregierung bringt sich in Gefahr mit Bankstern und Steuerhinterzieher kriminelle Kompromisse einzugehen. Mit einer derartigen Bankenbande schließt man keine [...]
sollte das Steuerabkommen mit der Schweiz zu den Akten legen. Die Bundesregierung bringt sich in Gefahr mit Bankstern und Steuerhinterzieher kriminelle Kompromisse einzugehen. Mit einer derartigen Bankenbande schließt man keine Verträge zur legalen Steuerhinterziehung und Begünstigung. Bananenrepublik
SpieFo 12.07.2012
---Zitat--- In vielen Staaten werden die Erträge aus Lebensversicherungen von der Steuer begünstigt. In Deutschland war es vor allem bis 2004 attraktiv, sein Geld in Lebensversicherungen oder Versicherungsmänteln anzulegen. Für [...]
---Zitat--- In vielen Staaten werden die Erträge aus Lebensversicherungen von der Steuer begünstigt. In Deutschland war es vor allem bis 2004 attraktiv, sein Geld in Lebensversicherungen oder Versicherungsmänteln anzulegen. Für Produkte mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren waren die Erträge steuerfrei. Mittlerweile ist zumindest die Hälfte steuerpflichtig. Doch es gibt noch ein anderes Motiv, sein Vermögen in ausländische Versicherungsmäntel zu stecken: So lässt sich Schwarzgeld, das schon zuvor nicht versteuert wurde, im Versicherungsmantel wunderbar verstecken. ---Zitatende--- Mindestanlagefrist für LVen für Steuerfreiheit 12 Jahre betrug, Steuerhinterziehung aber schon nach 10 Jahren verjährt: *Staatlich geförderte Geldwäsche*. Den Profis war das wohl immer klar! LV war für mich nie ein Thema.
wollau 12.07.2012
wenn Jugendliche heute 1 flasche Schnaps im Supermarkt mitgehen lasen werden sie zur Anzeige gebracht und der Staatsanwalt veranlasst eine Klage vor Gericht. Warum sollen diese Obergauner nicht gefasst und rechtmässig [...]
wenn Jugendliche heute 1 flasche Schnaps im Supermarkt mitgehen lasen werden sie zur Anzeige gebracht und der Staatsanwalt veranlasst eine Klage vor Gericht. Warum sollen diese Obergauner nicht gefasst und rechtmässig d.h.verhältnismässig verurteilt werden. Strafe nicht mit der Portokasse zu zahlen sondern echt Freiheitsenzug. ohne Bewährung
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  • Donnerstag, 12.07.2012 – 17:33 Uhr
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Zehn Tipps für die Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige beinhaltet viele rechtliche Fallstricke. Wird sie falsch ausgeführt, kann sie mehr schaden als nützen. Es ist also ratsam, einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater mit entsprechenden Kenntnissen hinzuzuziehen.






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