Wirtschaft


Streit über 1,30 Euro: "Emmelys" Anwalt sieht Grundrecht verletzt

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil sie einen Pfandbon von 1,30 Euro eingelöst hatte. Ihr Anwalt sieht sich gut gerüstet - die Kündigung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

Ex-Kassiererin Barbara E.: "Keinen der in Betracht kommenden Straftatbestände erfüllt"Zur Großansicht
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Ex-Kassiererin Barbara E.: "Keinen der in Betracht kommenden Straftatbestände erfüllt"

Karlsruhe - "Emmely" hat schon eine Reihe von Prozessen hinter sich, an diesem Donnerstag steht sie nun vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es geht um ihre fristlose Kündigung bei der Berliner Supermarktkette Kaiser's. Dort hatte "Emmely" als Kassiererin gearbeitet, bis sie wegen zweier zu Unrecht eingelöster Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro gefeuert wurde.

In den bisherigen Verfahren zu dem Fall gelangte "Emmely" zu bundesweiter Berühmtheit - ihr Fall gilt als exemplarisch für sogenannte Bagatellkündigungen. Nun macht ihr Anwalt Benedikt Hopmann geltend, dass der Sachverhalt bislang rechtlich nicht korrekt gewürdigt worden sei.

Anders als im Urteil des Landesarbeitsgerichts unterstellt, so Hopmann, habe seine Mandantin "keinen der in Betracht kommenden Straftatbestände" erfüllt. Auch nach dem gerichtlich festgestellten Hergang sei weder von einem Diebstahl noch von einer Unterschlagung durch die Kassiererin auszugehen.

Angesichts des geringen Werts bestehe die "naheliegende Möglichkeit", dass der betreffende Kunde das Eigentum an den Bons bereits aufgegeben hatte, so Hopmann. Die Bons seien auch noch nicht in das Eigentum von Kaiser's übergegangen, da sie ja auf Wunsch des Filialleiters erst einmal beiseite gelegt werden sollten, falls sich ein Kunde deswegen melden sollte. Damit aber wären die Bons zum damaligen Zeitpunkt "herrenlos" gewesen, so dass Eigentumsdelikte ausschieden.

Auch ein Betrug gegenüber dem Arbeitgeber komme nicht in Betracht, da das Einreichen solcher Bons nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zugleich signalisiere, "materiell zur Einlösung berechtigt zu sein". Zudem sei auch die Kollegin, die die Bons verrechnete, nicht getäuscht worden.

Keine Rechtfertigung für außerordentliche Kündigung

Diese habe sofort bemerkt, dass die Bons nicht vom Filialleiter abgezeichnet waren und somit von einer Mitarbeiterin nicht hätten vorgelegt werden dürfen. Damit habe "Emmely" allenfalls eine Pflichtverletzung begangen, da sie der Anweisung des Filialleiters zuwidergehandelt habe, die Bons beiseitezulegen. Die "Bagatellkündigung" erscheine damit angesichts des 31 Jahre dauernden Arbeitsverhältnisses "noch unverhältnismäßiger", so Hopmann; eine Abmahnung hätte ausgereicht.

Zudem weist der Anwalt auf einen Wertungswiderspruch im Arbeits- und Dienstrecht hin. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte gebe es "soweit ersichtlich keinen einzigen Fall", in dem eine fristlose Kündigung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds wegen eines geringfügigen Eigentums- oder Vermögensdelikts Bestand hatte.

So seien in der Vergangenheit selbst unberechtigte Spesenabrechnungen in dreistelliger Höhe als zu gering angesehen worden, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Wenn dagegen bei einer Arbeitnehmerin die Einlösung zweier Bons in Höhe von 1,30 Euro als Kündigungsgrund ausreichen würde, verstoße dies gegen das "Gebot der Gleichbehandlung" nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Der formale Umstand, dass bei Angestellten wie der Supermarktkassiererin "Emmely" die Arbeitsgerichte zuständig seien, die Arbeitsprozesse von Managern dagegen bei den normalen Gerichten laufen, sei "kein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung", argumentiert Hopmann.

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insgesamt 141 Beiträge
wilde Socke 10.06.2010
Sie hatte 1 Milliarde veruntreuen sollen, wie bestimmte Leute aus der Finanzbranche, dann wäre ihr nichts passiert :-)
Sie hatte 1 Milliarde veruntreuen sollen, wie bestimmte Leute aus der Finanzbranche, dann wäre ihr nichts passiert :-)
hollo43 10.06.2010
...aber warum werden die erst jetzt vorgebracht? Haben da Anwälte geschlafen?
Zitat von sysopDer Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil .....
...aber warum werden die erst jetzt vorgebracht? Haben da Anwälte geschlafen?
hansausberlin 10.06.2010
Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon [...]
Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss. Normalerweise würde so eine Bagatelle in einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sicherlich nicht zu einer Kündigung führen. Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
Achim 10.06.2010
... dass Emmelys Anwalt gepennt hat, sondern dass er einschätzen konnte, dass ein Gericht niederer Instanz beim Vorbringen explizit politischer Argumente ("Klassenjustiz") sofort "dichtmacht". Die [...]
Zitat von hollo43...aber warum werden die erst jetzt vorgebracht? Haben da Anwälte geschlafen?
... dass Emmelys Anwalt gepennt hat, sondern dass er einschätzen konnte, dass ein Gericht niederer Instanz beim Vorbringen explizit politischer Argumente ("Klassenjustiz") sofort "dichtmacht". Die Widersprüche bei der "Kaiser's"-Schilderung des angeblichen Tatablaufs hingegen waren sehr wohl schon bisher vorgebracht worden.
Oma Peters 10.06.2010
Doch, sie wäre vielleicht auch entlassen worden. Allerdings mit einer Millionenabfindung.
Zitat von wilde SockeSie hatte 1 Milliarde veruntreuen sollen, wie bestimmte Leute aus der Finanzbranche, dann wäre ihr nichts passiert :-)
Doch, sie wäre vielleicht auch entlassen worden. Allerdings mit einer Millionenabfindung.
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  • Donnerstag, 10.06.2010 – 10:04 Uhr
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  • Kommentieren | 141 Kommentare

Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.

Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf
Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.





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