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Streit um Geschenk Hartz-IV-Kinder dürfen Geld von Oma behalten

Mädchen auf Schaukel: Streit um GeldgeschenkeZur Großansicht
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Mädchen auf Schaukel: Streit um Geldgeschenke

Wenn die Oma den Enkeln Geld gibt, müssen Hartz-IV-Empfänger sich dieses dann als Einkommen anrechnen lassen? Auch nach fünf Jahren ist diese Frage nicht geklärt. Zwar erlaubt das Bundessozialgericht einer Familie, entsprechende Geschenke zu behalten - jedoch nur aufgrund von Formfehlern.

Kassel - Der Streit dauerte fünf Jahre - nun ist er entschieden: Die drei Kinder einer Hartz-IV-Empfängerin aus Leipzig dürfen Geschenke ihrer Oma behalten. Laut einem Beschluss des Bundessozialgerichts müssen sie das Geld, das ihnen die Großmutter zum Geburtstag und zu Weihnachten gab, nicht ans Jobcenter abgeben.

Insgesamt hatten die drei Kinder 570 Euro erhalten. Das zuständige Jobcenter hatte die Geschenke als Familieneinkommen deklariert - und die Familie aufgefordert, 510 Euro abzutreten. Die Familie klagte dagegen.

Nun gab das Bundessozialgericht der Familie in höchster Instanz recht. Allgemeingültig ist der Beschluss allerdings nicht. Das Jobcenter hatte seine Rückforderungsbescheide noch in der Verhandlung wieder aufgehoben, nachdem das Gericht auf formale Fehler hingewiesen hatte.

Für Geschenke, die nach April 2011 ausgezahlt worden sind, erübrigt sich der Beschluss ohnehin. Sofern die Geldspritze ihm Rahmen des Üblichen bleibt, gilt sie seit der jüngsten Hartz-IV-Reform grundsätzlich nicht mehr als Einkommen.

Hartz-IV-Familie darf Haus an der Nordsee behalten

Das Bundessozialgericht befasste sich am Dienstag noch mit zwei weiteren Hartz-IV-Fällen. Eine Familie von Hartz-IV-Empfängern aus Cuxhaven muss ihr Haus an der Nordsee demnach nicht unbedingt verkaufen. Es sei nicht sicher, ob das Eigenheim in Strandnähe tatsächlich unangemessen teuer sei, entschied das Gericht. Von den Kosten in Höhe von knapp 800 Euro im Monat hatte das Jobcenter nur 470 Euro übernehmen wollen, weil das der angemessenen Miete für eine vierköpfige Familie entspreche.

Deutschlands oberste Sozialrichter befanden aber, dass die Mietobergrenzen in Cuxhaven vom Jobcenter nicht schlüssig festgelegt worden seien. Sie verwiesen den Fall zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle, um neu rechnen zu lassen.

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen dürfen zudem Kontogebühren als Werbungskosten von ihrem sonstigen Einkommen absetzen. Damit gab das Sozialgericht Freiburg der Klage eines Rentners gegen die zuständige Behörde statt. Der Kläger bezog ergänzend zu seiner Erwerbsminderungsrente Grundsicherungsleistungen und verlangte, die monatlichen Kontoführungsgebühren von 5,90 Euro von seiner Rente als Werbungskosten abzuziehen. Die beklagte Behörde lehnte dies jedoch mit dem Argument ab, dass im Regelsatz bereits ein Pauschalbetrag von 1,02 Euro für Finanzdienstleistungen enthalten sei.

Die Richter folgten dieser Begründung nicht. So seien in der Regelleistung auch Verbrauchsausgaben für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel enthalten, ohne dass deswegen der Abzug von Werbungskosten vom Einkommen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgeschlossen wäre. Im konkreten Fall benötige der Kläger zweifelsfrei ein Girokonto, auf das die Erwerbsminderungsrente überwiesen werden könne. Die anfallenden Kontogebühren seien damit Werbungskosten.

Az.: B 14 AS 74/10 R, Az. B 14 AS 91/10 R, AZ: S 9 SO 406/08

ssu/dpa/dapd

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insgesamt 484 Beiträge
abby_thur 23.08.2011
Bei den Kleinsten abzwacken, dass kann die ARGE. Aber wenns darum geht, das da was schief gelaufen ist, dauerts 5 Jahre bis Klarheit geschaffen ist.
Bei den Kleinsten abzwacken, dass kann die ARGE. Aber wenns darum geht, das da was schief gelaufen ist, dauerts 5 Jahre bis Klarheit geschaffen ist.
autopoiesis 23.08.2011
Kann mir bitte jemand erklären, wie die ARGE Leipzig einen zurückzuerstattenden Betrag von 510 € errechnet hat? Ich selber komme nämlich nur auf 320 €: Drei mal 50 € pro Kind zu Weihnachten sowie zwei Mal 50 € als [...]
Zitat von sysopWenn die Oma den Enkeln Geld gibt, müssen Hartz-IV-Empfänger sich dieses dann als Einkommen anrechnen lassen? Auch nach fünf Jahren ist diese Frage nicht geklärt. Zwar erlaubt das Bundessozialgericht einer Familie, entsprechende Geschenke zu behalten - jedoch nur aufgrund von Formfehlern. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,781902,00.html
Kann mir bitte jemand erklären, wie die ARGE Leipzig einen zurückzuerstattenden Betrag von 510 € errechnet hat? Ich selber komme nämlich nur auf 320 €: Drei mal 50 € pro Kind zu Weihnachten sowie zwei Mal 50 € als Geburtstagsgeschenk im _darauffolgenden_ Jahr sind vom jährlichen Freibetrag abgedeckt. Die restliche Summe der 570 €, also 320 €, müssten demnach zurückgezahlt werden. Oder mache ich einen Fehler?
HBRSS 23.08.2011
Wenn das Bundessozialgericht bei der materiellen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Geld von Oma anzurechnen ist, kann das doch nur gut sein für unser Land. Das Geld kann zweifelsohne für wirklich wichtige Dinge verwendet [...]
Zitat von sysopWenn die Oma den Enkeln Geld gibt, müssen Hartz-IV-Empfänger sich dieses dann als Einkommen anrechnen lassen? Auch nach fünf Jahren ist diese Frage nicht geklärt. Zwar erlaubt das Bundessozialgericht einer Familie, entsprechende Geschenke zu behalten - jedoch nur aufgrund von Formfehlern. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,781902,00.html
Wenn das Bundessozialgericht bei der materiellen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Geld von Oma anzurechnen ist, kann das doch nur gut sein für unser Land. Das Geld kann zweifelsohne für wirklich wichtige Dinge verwendet werden. Zum Beispiel die Rettung der notleidenden Banken......
archie 23.08.2011
An dem meisten Übel dieser Welt ist eigentlich nur die Dummheit schuld. Der Schaden, der durch Dummheit angerichtet wird, ist unermesslich. Da ist es doch nur gerecht, dass der Dumme, der der ARGE von Geschenken berichtet, [...]
An dem meisten Übel dieser Welt ist eigentlich nur die Dummheit schuld. Der Schaden, der durch Dummheit angerichtet wird, ist unermesslich. Da ist es doch nur gerecht, dass der Dumme, der der ARGE von Geschenken berichtet, bestraft wird, oder?
Willi Wacker 23.08.2011
überwiesen haben sollte... Jeder Sachbearbeiter darf ja heutzutage eine Kontenabfrage starten.
Zitat von archieAn dem meisten Übel dieser Welt ist eigentlich nur die Dummheit schuld. Der Schaden, der durch Dummheit angerichtet wird, ist unermesslich. Da ist es doch nur gerecht, dass der Dumme, der der ARGE von Geschenken berichtet, bestraft wird, oder?
überwiesen haben sollte... Jeder Sachbearbeiter darf ja heutzutage eine Kontenabfrage starten.
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