Wirtschaft


Urteil: Kündigung wegen Ehebruchs verstößt gegen Menschenrechte

Die deutsche katholische Kirche darf Mitarbeiter nicht automatisch entlassen, weil sie Ehebruch begangen haben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter erklärten die Kündigung eines Chorleiters aus Essen für nichtig.

Kirche im Allgäu: Kündigung wegen Ehenbruchs verletzt Schutz des Privatlebens, urteilen europäische RichterZur Großansicht
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Kirche im Allgäu: Kündigung wegen Ehenbruchs verletzt Schutz des Privatlebens, urteilen europäische Richter

Straßburg - Scharfe Rüge für die katholische Kirche und deutsche Arbeitsgerichte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den 53-jährigen Mann aus Essen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

Die Entscheidung berührt das Recht der Kirchen in Deutschland, wonach diese unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht.

Die Straßburger Richter gelangten in dem Fall des Organisten zu dem Schluss, dass dieser zwar vertraglich zugesagt habe, die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten, was sein Recht auf Privatleben "in gewissem Maße einschränkte". Diese Zusage könne aber nicht als "eindeutiges Versprechen" verstanden werden, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Auch hätten die deutschen Arbeitsgerichte nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Organist aufgrund seiner Qualifikation nur sehr schwer eine andere Arbeit habe finden können.

Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht endgültig: Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen, indem sie eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts fordert.

In einem zweiten Fall billigten die Richter eine Kündigung wegen außerehelicher Beziehungen: Die Entlassung des Mormonen sei kein Verstoß gegen die Menschenrechter, weil er als Chef der Öffentlichkeitsarbeit die Glaubensgemeinschaft in herausragender Position nach außen vertreten habe. Die Arbeitsgerichte hätten zudem alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Dem als Mormone aufgewachsenen Mann "hätte klar sein müssen, welche Bedeutung die eheliche Treue für seinen Arbeitgeber hat", heißt es in der Begründung. Bei den Mormonen gilt Ehebruch als "gräulichste aller Sünden".

cte/AFP/dapd/dpa

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insgesamt 639 Beiträge
denkpanzer 23.09.2010
Es ist schon beschämend, das erst der Europäische Gerichtshof die Kündigung für nichtig erklären muß. Warum gilt nicht für alle deutschen Arbeitnehmer das Deutsche Arbeitsrecht? Wir brauchen hier ganz dringend die Trennung von [...]
Zitat von sysopDie deutsche katholische Kirche darf Mitarbeiter nicht automatisch entlassen, weil sie Ehebruch begangen haben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die Richter erklärten die Kündigung eines Chorleiters aus Essen für nichtig. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,719111,00.html
Es ist schon beschämend, das erst der Europäische Gerichtshof die Kündigung für nichtig erklären muß. Warum gilt nicht für alle deutschen Arbeitnehmer das Deutsche Arbeitsrecht? Wir brauchen hier ganz dringend die Trennung von Staat und Kirche.
yomow 23.09.2010
Die EU klärt mal wieder. Man kann ja viel gegen die EU haben, aber was Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Objektivität betrifft, sind die Richter einfach klasse und nicht von der Politik beeinflusst, wie es hier oft der Fall [...]
Die EU klärt mal wieder. Man kann ja viel gegen die EU haben, aber was Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Objektivität betrifft, sind die Richter einfach klasse und nicht von der Politik beeinflusst, wie es hier oft der Fall zu sein scheint
FMK 23.09.2010
Die Kündigung aufgrund von Ehebruchs verstößt gegen Menschenrechte. Gegen das Menschenrecht auf Ehebruch im kirchlichen Dienst? Nein - das wollen wir der EU nicht unterstellen. Gegen das Menschenrecht zu arbeiten - trotz einer [...]
Die Kündigung aufgrund von Ehebruchs verstößt gegen Menschenrechte. Gegen das Menschenrecht auf Ehebruch im kirchlichen Dienst? Nein - das wollen wir der EU nicht unterstellen. Gegen das Menschenrecht zu arbeiten - trotz einer Verfehlung wie den Ehebruch. Vielleicht. Es ist allerdings schwer vorzustellen, wie ein Chorleiter ein Loblied auf die Gebote Gottes anstimmen will, die er doch nicht wirklich gut findet. Heuchelei inklusive. Aber das ist wohl mehr eine persönliche Frage. Der Punkt, der mir in der Berichterstattung missfällt ist dieser: Kündigung aufgrund von Ehebruch verstößt gegen Menschenrechte. Steinigung aufgrund von Ehebruch aber anscheinend nicht. Oder wo sind die Linksmedien wenn es um Berichterstattung über die anstehende Steinigung im Iran geht? Ob sie dafür nicht mutig genug sind?
sitiwati 23.09.2010
versteh ich nicht ganz?
Zitat von denkpanzerEs ist schon beschämend, das erst der Europäische Gerichtshof die Kündigung für nichtig erklären muß. Warum gilt nicht für alle deutschen Arbeitnehmer das Deutsche Arbeitsrecht? Wir brauchen hier ganz dringend die Trennung von Staat und Kirche.
versteh ich nicht ganz?
Demokrat1949 23.09.2010
nicht aber die Kirche mit ihrer Kündigung. Der EGMR hat deutlich gemacht, dass die Kirche prinzipiell auch arbeitsrechtlich auf die Einhaltung ihrer Grundsätze pochen kann. Nur muss dies hinreichend abgewogen sein. Vor allem die [...]
nicht aber die Kirche mit ihrer Kündigung. Der EGMR hat deutlich gemacht, dass die Kirche prinzipiell auch arbeitsrechtlich auf die Einhaltung ihrer Grundsätze pochen kann. Nur muss dies hinreichend abgewogen sein. Vor allem die Arbeitsgerichte haben sämtliche Belange einzubeziehen. Tun sie dies nicht, verstoßen sie gegen Freiheitsrechte des von der Kündigung Betroffenen. Die kirchliche Autonomie ist also keineswegs angetastet. Eine Kündigung wegen Ehebruchs bleibt möglich und verstößt nicht per se gegen "die Menschenrechte".
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  • Donnerstag, 23.09.2010 – 12:40 Uhr
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  • Kommentieren | 639 Kommentare
Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.







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