Berlin - Gerne spricht die Bundesregierung von den Entlastungen, welche die Beitragssenkung bei der Rentenversicherung den Bürgern im kommenden Jahr bringen soll. Was sie dabei verschweigt: Offenbar werden längst nicht alle Arbeitnehmer entlastet.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dürften die Sozialabgaben im kommenden Jahr für viele Beschäftigte sogar steigen. Demnach plant das Arbeitsministerium von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung ab 2013 deutlich anzuheben. Dadurch stiegen insbesondere für Gutverdiener die Abgaben - und das, obwohl die Regierung die Arbeitnehmer eigentlich entlasten wollte. So hatte sie angekündigt, die Rentenbeiträge von 19,6 auf 19 Prozent zu senken.
Der ohnehin kleine Effekt der geplanten Abgabensenkung dürfte für viele Arbeitnehmer komplett verpuffen. Und viele müssen sogar draufzahlen. Laut dem Bericht kommen auf einen westdeutschen Single mit einem Bruttoeinkommen von 5800 Euro im Monat zusätzliche Abgaben von jährlich 67 Euro zu. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, muss im schlechtesten Fall sogar mit zusätzlichen Abgaben von etwa 96 Euro rechnen. Das haben Berechnungen des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner ergeben.
"Weil die höheren Beitragsbemessungsgrenzen die Rentensenkung auffressen, ergibt sich für einen westdeutschen Single mit einem Einkommen von 5800 Euro brutto ein Nachteil von 5,61 Euro im Monat", sagte Hechtner. Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, habe beim selben Verdienst sogar ein monatliches Minus von 7,99 Euro zu verbuchen. Für ostdeutsche Singles mit einem Einkommen von mehr als 4900 Euro monatlich gibt es dagegen keine Einbußen. Sie haben allerdings auch nicht mehr Geld in der Tasche. Denn nach Hechtners Berechnungen gleichen sich die Effekte der Beitragssenkung und die höhere Bemessungsgrundlage aus.
Die sogenannte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung soll Mitte Oktober vom Kabinett beschlossen werden. Laut "Süddeutscher Zeitung" werden die darin festgelegten Bemessungsgrenzen deutlich steigen. Musste man bislang bis zu einem monatlichem Brutto von 3825 Euro Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wird diese Abgabe im kommenden Jahr bis zu einem Betrag von 3937,50 Euro fällig. Noch deutlicher stiegen die Grenzen für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Hier steigt die Bemessungsgrenze im Westen von 5600 auf 5800 Euro und im Osten von 4800 auf 4900 Euro.
Das Arbeitsministerium bestätigte, dass die Einkommensgrenzen im Herbst neu bestimmt werden. "Würden die Grenzen nicht mit den Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben", sagte ein Sprecher. Die Lasten blieben bei den unteren Einkommensgruppen hängen. "Für die breite Masse ändert sich gar nichts", sagte der Sprecher. "In der Rentenversicherung sind Spitzeneinkommen ab 69.900 Euro betroffen." Der weit überwiegende Teil der Beitragszahler profitiere dagegen eins zu eins von der Beitragssenkung.
stk
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