Von Friederike Ott
Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht. Konkrete Anweisungen an die Politik zur Höhe des künftigen Satzes für Kinder werden die Karlsruher Richter am Dienstag aber nicht geben. Allenfalls werden sie den Gesetzgeber dazu auffordern, die Regelsätze anzupassen, und dafür eine Frist setzen. "Die wird sicher nicht allzu lang sein", schätzt Landessozialgerichtspräsidentin Paulat. "Wahrscheinlich kürzer als ein Jahr.
Das Urteil wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die Verfassungsrichter außerdem erstmals grundsätzlich Stellung beziehen wollen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - und das könnte auch Auswirkungen auf die Hartz-IV-Bezüge von Erwachsenen haben. Werden sie erhöht, könnte das den hoch verschuldeten Staat Milliarden kosten. Schon im vergangenen Jahr summierten sich die Hartz-IV-Leistungen auf den gigantischen Betrag von 45 Milliarden Euro.
Die Chancen auf Erfolg von Seiten der Langzeitarbeitslosen stehen hier ebenfalls nicht schlecht. Paulat rechnet damit, dass das Gericht die Höhe der Regelsätze für Erwachsene für nicht ordnungsgemäß halten wird.
Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, hätte es einen Großteil der Bürger auf seiner Seite. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des "Stern" hält 61 Prozent der Bevölkerung die Leistungen für Langzeitarbeitslose für zu niedrig.
mit dpa, AFP
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