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Wegweisendes Verfassungsurteil Regierung stellt sich auf Hartz-IV-Korrektur ein

Foto: DPA

4. Teil: Hartz IV in der Generalkritik - was passiert, wenn die Richter die Praxis kippen?

Das letzte Wort hat jetzt das Bundesverfassungsgericht. Konkrete Anweisungen an die Politik zur Höhe des künftigen Satzes für Kinder werden die Karlsruher Richter am Dienstag aber nicht geben. Allenfalls werden sie den Gesetzgeber dazu auffordern, die Regelsätze anzupassen, und dafür eine Frist setzen. "Die wird sicher nicht allzu lang sein", schätzt Landessozialgerichtspräsidentin Paulat. "Wahrscheinlich kürzer als ein Jahr.

Das Urteil wird auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die Verfassungsrichter außerdem erstmals grundsätzlich Stellung beziehen wollen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - und das könnte auch Auswirkungen auf die Hartz-IV-Bezüge von Erwachsenen haben. Werden sie erhöht, könnte das den hoch verschuldeten Staat Milliarden kosten. Schon im vergangenen Jahr summierten sich die Hartz-IV-Leistungen auf den gigantischen Betrag von 45 Milliarden Euro.

Die Chancen auf Erfolg von Seiten der Langzeitarbeitslosen stehen hier ebenfalls nicht schlecht. Paulat rechnet damit, dass das Gericht die Höhe der Regelsätze für Erwachsene für nicht ordnungsgemäß halten wird.

Sollte das Gericht tatsächlich so entscheiden, hätte es einen Großteil der Bürger auf seiner Seite. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des "Stern" hält 61 Prozent der Bevölkerung die Leistungen für Langzeitarbeitslose für zu niedrig.

mit dpa, AFP

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insgesamt 6916 Beiträge
rolli 09.02.2010
Es muss sich ändern, dass die Menschenverachter in Politik und Wissenschaft den Ton in D.angeben.
Zitat von sysopDie größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen. Was muss sich ändern?
Es muss sich ändern, dass die Menschenverachter in Politik und Wissenschaft den Ton in D.angeben.
Dieter 59 09.02.2010
Vielleicht müssen eine Menge Erwerbstätiger nicht mehr arbeiten gehen, um ihren Lebensstandard zu verbessern?
Zitat von sysopDie größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen. Was muss sich ändern?
Vielleicht müssen eine Menge Erwerbstätiger nicht mehr arbeiten gehen, um ihren Lebensstandard zu verbessern?
spitzbube 09.02.2010
Das BVerfG hat die Berechnung Hartz IV -Sätze erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt - wie wird der Gesetzgeber reagieren? Bei den Sätzen für Kinder wird er wohl nicht um eine Erhöhung herumkommen. Aber wie sieht es für [...]
Das BVerfG hat die Berechnung Hartz IV -Sätze erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt - wie wird der Gesetzgeber reagieren? Bei den Sätzen für Kinder wird er wohl nicht um eine Erhöhung herumkommen. Aber wie sieht es für die Erwachsenen aus? Daß Sonderbedarf, welchen ein Erwachsener nicht vermeiden kann (z.B. teure Kleidung für einen über 2 m großen Mann) künftig extra gezahlt werden muß, ist in dem Urteil klargestellt worden. Was aber wird aus dem Regelsatz? Diesbezüglich hat das Gericht keine evidente Verfassungswidrigkeit gesehen, sehr wohl aber die nicht nachvollziehbare Berechnungsweise gerügt. Man darf gespannt sein, ob unsere Regierenden es schaffen, mit einer verfassungskonformen Berechnungsweise zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen.
woanders 09.02.2010
Bedingungsloses Grundeinkommen für alle: http://www.kultkino.ch/media_player_grundeinkommen/index.html
Bedingungsloses Grundeinkommen für alle: http://www.kultkino.ch/media_player_grundeinkommen/index.html
Nichts, wirklich NICHTS, aber auch gar NICHTS bekommen diese Clowns in Berlin gebacken. Diese Volkszertreter gehören vor ein Gericht!
Zitat von sysopDie größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen. Was muss sich ändern?
Nichts, wirklich NICHTS, aber auch gar NICHTS bekommen diese Clowns in Berlin gebacken. Diese Volkszertreter gehören vor ein Gericht!
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Das Bundessozialgericht in Kassel
Das Bundessozialgericht ist eines der fünf Obersten Gerichte der Bundesrepublik. Es entscheidet als letzte Revisionsinstanz über Fragen etwa der Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung. Zwei der 14 Senate sind ausschließlich für Fälle zur Hartz-IV-Reform zuständig. Ein Senat besteht aus mindestens drei, zumeist vier Richtern. Wie an anderen Gerichten kommen bei jeder Verhandlung zwei ehrenamtliche Richter hinzu. Das BSG wurde im September 1954 eröffnet. Heute beschäftigt es rund 40 Richter und etwa 200 Mitarbeiter.





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