Paris - Die Vorwürfe sind ernst: eigenmächtige Milliardenspekulationen, Vertrauensbruch, Fälschung und unbefugte Nutzung von Computersystemen. Wie im Rausch soll er seiner Bank einen Schaden von 4,9 Milliarden Euro zugefügt haben. Dafür muss sich Jérôme Kerviel, Ex-Skandalhändler bei der französischen Großbank Société Générale, jetzt vor Gericht verantworten.
In der Anklageschrift für den Prozess im kommenden Jahr sehen die Untersuchungsrichter den 32-Jährigen als Einzeltäter. Der Händler hat demnach vor der Entdeckung seiner Spekulationen im Februar 2008 zeitweise Positionen von 50 Milliarden Euro aufgebaut. Er soll fiktive Orders eingesetzt haben, um seine Geschäfte zu verschleiern. Kerviel drohen in dem für das erste Halbjahr 2010 erwarteten Verfahren fünf Jahre Haft und 375.000 Euro Geldstrafe.
Der Börsenhändler wirft seinen Vorgesetzten dagegen vor, von seinen Geschäften gewusst zu haben. Sie schritten demnach nicht ein, so lange er Gewinne machte. "Glauben Sie wirklich, ein 15-Milliarden-Euro-Geschäft ließe sich unbemerkt abwickeln, ohne dass die Bank Fragen stellt?", hatte Kerviel im Februar gesagt. Er selbst habe sich von einer "Spirale" der Spekulation mitreißen lassen.
Doch Manager der Société Générale müssen jetzt ebensowenig vor Gericht wie Kerviels Assistent, gegen den zunächst wegen Mittäterschaft ermittelt worden war. Frankreichs Bankenaufsicht hatte in ihrer eigenen Untersuchung die Société Générale wegen "schwerwiegender Unzulänglichkeiten des internen Kontrollsystems" verwarnt und mit einer Buße von vier Millionen Euro belegt. Im Gefolge der weltweit für Schlagzeilen sorgenden Affäre war auch Bankchef Daniel Bouton zurückgetreten.
Die Untersuchungsrichter verzichteten nun lediglich darauf, Kerviel wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wegen "schweren" Vertrauensbruchs anzuklagen, wie die Zeitung "Le Figaro" betont. Demzufolge ist Kerviels Delikt juristisch insgesamt schwer greifbar, worauf auch ein Teil der Strategie von Kerviels Verteidiger setze. So werde dem Händler letztlich nicht vorgeworfen, Geld veruntreut zu haben, sondern lediglich, die Computer der Bank unzulässig genutzt zu haben.
ssu/AFP
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