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12.09.2009
 

Ratiopharm

Schmiergeld an Ärzte bleibt straffrei

Pharmafirma Ratiopharm: Ein bisschen Hilfe für die ÄrzteZur Großansicht
ddp

Pharmafirma Ratiopharm: Ein bisschen Hilfe für die Ärzte

Ungezählte wirkstoffgleiche Medikamente konkurrieren auf dem heiß umkämpften Markt miteinander. Der Hersteller Ratiopharm half nach, Ärzte zur Verschreibung seiner Produkte zu motivieren - und durfte das wohl auch: Über 200 Korruptionsermittlungsverfahren wurden jetzt eingestellt.

Im derzeit größten Pharmakorruptionsverfahren der Republik bahnt sich nach Informationen des SPIEGEL ein überraschendes Ende an. Mehrere Staatsanwaltschaften stellten in den vergangenen Wochen die Strafverfahren gegen Ärzte ein, die vom Pharmaunternehmen Ratiopharm Geld oder Geschenke erhalten hatten. Allein in Bielefeld, Paderborn, Bochum und ganz Hessen wurden über 200 Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Staatsanwälte können in der Geschenk- und Geldverteilpraxis von Ratiopharm gegenüber niedergelassenen Ärzten keinen Straftatbestand erkennen.

Das Schmiergeldsystem des in Ulm ansässigen Generikaherstellers war im Jahr 2005 aufgeflogen. Demnach konnten Ärzte eine Beteiligung in Höhe von fünf Prozent des Medikamentenpreises erhalten, wenn sie sich bereit erklärten, ihren Patienten künftig bevorzugt Ratiopharm-Präparate zu verschreiben. Weder das Unternehmen noch die Ärzte haben die Vorwürfe ernsthaft bestritten.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte rund 3000 Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Mitarbeiter von Ratiopharm eröffnet. Anfang dieses Jahres gaben die Ulmer Ermittler die Akten quer durch die Republik an diejenigen Staatsanwaltschaften ab, in deren Gebiet die Beschuldigten wohnen.

Die Staatsanwaltschaften, die nun die Ermittlungsverfahren eingestellt haben, beziehen sich in ihrer Argumentation auf ein nichtöffentliches Gutachten von Alexander Badle, dem Leiter der Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Er hat in einem mehr als 30-seitigen Gutachten dargelegt, weshalb die niedergelassenen Ärzte seiner Ansicht nach nicht bestraft werden können. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass, im Unterschied zu Ärzten an öffentlichen Kliniken, der Korruptionsparagraf bei niedergelassenen Ärzte keine Anwendung findet. Die Konsequenz aus Badles Gutachten ist, dass Schecks von Pharmaunternehmen an niedergelassene Ärzte nicht strafbar sind.

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