Bankergehälter
Chef der Bank of America kassiert fette Abfindung
AP
Bank-of-America Chef Lewis: Verzicht nach einem Gespräch mit dem Gehaltskontrolleur
Kenneth Lewis, Chef der krisengeschüttelten Bank of America, wird 2009 auf sein Gehalt und Bonuszahlungen verzichten. Bei näherer Betrachtung ist dies jedoch nicht mehr als eine Geste, die zudem nicht ganz freiwillig erfolgte - zum Abschied kassiert der Banker etliche Millionen Dollar.
New York - Das Vergütungspaket, das der scheidende Chef der krisengeplagten Bank of America bekommt, umfasst einen Wert von bis zu 120 Millionen Dollar. Allerdings muss er als erster Top-Banker an der Wall Street auf Druck der US-Regierung für 2009 auf sein Grundgehalt von 1,5 Millionen Dollar und einen Bonus verzichten. Das setzte der von Präsident Barack Obama eigens ernannte "Gehaltskontrolleur" durch.
Lewis hatte sich mit der spektakulären Milliardenübernahme der Investmentbank Merrill Lynch
vor rund einem Jahr verhoben. Der Bank of America
wird zudem vorgeworfen, ihre Aktionäre bei dem Geschäft falsch informiert zu haben.
Obamas neuer "Bonuswächter" Kenneth Feinberg drängte Lewis nun zum Verzicht auf zumindest seine Vergütung für das laufende Jahr. Dies bestätigte ein Sprecher der Bank dem "Wall Street Journal". Auf Gehaltsansprüche aus früheren Jahren hatte Feinberg rechtlich keinen Zugriff: Ein in der Finanzkrise eigens dazu erlassenes Gesetz greift erst ab diesem Jahr.
Mehr als eine Million Dollar, die der Top-Banker bereits bekommen hat, muss er jetzt zurückzahlen. "Herr Lewis hatte das Gefühl, dass es nicht im besten Interesse der Bank of America gewesen wäre, sich mit dem Gehaltskontrolleur zu streiten", sagte der Sprecher der Bank.
Lewis ist damit der erste hochrangige Banker an der Wall Street, bei dem Obama mit der Begrenzung von Gehältern Ernst macht. Sein Aufseher Feinberg nimmt gerade die Vergütungen vieler Finanzhäuser unter die Lupe, die vom Staat gestützt wurden. Die Bank of America etwa erhielt in der Finanzkrise 45 Milliarden Dollar Regierungshilfe.
Der 62-jährige Lewis verlässt die zu den größten US-Instituten zählende Bank of America dennoch als reicher Mann: Sein Paket aus Rentenansprüchen und anderen Aktienoptionen sei zwischen 69 und 120 Millionen Dollar wert, berichtete das "Wall Street Journal" unter Berufung auf Insider.
mik/dpa-AFX
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DIE NEUEN REGELN FÜR MANAGER
Der Aufsichtsrat soll künftig bei der Festlegung der Bezüge darauf achten, dass sie im angemessenen Verhältnis zur Lage des Unternehmens und - das ist neu - zur Leistung des Vorstands und der sonst "üblichen Vergütung" stehen. Übliche Vergütung meint, dass das Gehalt im Vergleich innerhalb der Branche, aber auch im Unternehmen selbst im Rahmen bleiben muss.
Vor allem müssen "langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung" gesetzt werden. Dies ist eine direkte Lehre aus der Finanzmarktkrise, die durch die Gier in vielen Chefetagen nach kurzfristigen Boni zumindest verschärft worden war. Konkret wird festgeschrieben, dass Aktienoptionen erst nach vier statt bisher zwei Jahren eingelöst werden dürfen.
Der Aufsichtsrat soll neuerdings die Bezüge herabsetzen, wenn sich die Lage des Unternehmens verschlechtert. Das alte Recht stellte dies ins Ermessen des Gremiums.
Künftig muss der Aufsichtsrat selbst über die Vorstandsverträge befinden. Eine Delegation an einen Ausschuss, wo bislang meist die Gespräche stattfanden, ist untersagt. Die Hauptversammlung soll zudem das Recht haben, über die Vergütungen zu debattieren und Beschlüsse zu fassen - die allerdings nicht rechtlich verbindlich sein sollen. Ferner sollen künftig die Ruhestandsgehälter von ausgeschiedenen Vorständen veröffentlicht werden. Die entsprechende Transparenzvorschrift wird erweitert.
Die Top-Manager sollen künftig auf einem Teil der Schäden, die sie verursachen, selbst sitzen bleiben. Gegenwärtig stellen sie Versicherungen, deren Prämien von ihren Gesellschaften bezahlt werden, von der Haftung in der Regel frei. Künftig wird ein Selbstbehalt von zehn Prozent eingeführt. Vorstände können dann maximal mit dem Anderthalbfachen ihres Jahreseinkommens zur Kasse gebeten werden.
Für börsennotierte Aktiengesellschaften - also nicht Aktiengesellschaften in Familienbesitz - wird ein zweijähriges Verbot des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat eingeführt. Damit soll eine effektivere Kontrolle des Unternehmens erreicht werden. Ausnahme: Der Vorschlag erfolgt von Aktionären, die zusammen mindestens 25 Prozent der Anteile halten.