Samstag, 21. November 2009

Wirtschaft



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28.10.2009
 

Kritik von Datenschützern

Daimler verlangt Blutproben von Bewerbern

Daimler-Werk (in Sindelfingen): Der Bluttest soll "der Gesundheit" der Bewerber dienen
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ddp

Daimler-Werk (in Sindelfingen): Der Bluttest soll "der Gesundheit" der Bewerber dienen

In der deutschen Wirtschaft bahnt sich offenbar ein neuer Datenskandal an - diesmal bei Daimler. Der Autokonzern verlangt nach NDR-Informationen Blutproben von Stellenbewerbern. Arbeitsrechtler und Datenschützer sind empört, das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück.

Hamburg - Daimler hat schon länger Ärger mit Datenschützern, doch diesmal ist die Empörung besonders groß: Der Autokonzern verlangt nach einem Bericht von NDR Info Blutproben von Stellenbewerbern. Dem Radiosender liegen nach eigenen Angaben Unterlagen vor, denen zufolge den potentiellen Mitarbeitern Blut abgenommen wurde - obwohl sie noch keine feste Zusage für eine Arbeitsstelle hatten. Ein Daimler-Sprecher habe dies dem Sender bestätigt.

Als Grund habe der Sprecher angegeben, "im Rahmen einer Einstelluntersuchung" werde "ärztlich untersucht, ob der Bewerber für die Stelle, für die er sich beworben hat, geeignet ist". Einer betroffenen Bewerberin sagte das Unternehmen laut NDR Info, der Bluttest diene der "Gesundheit" der Mitarbeiter.

Das Vorgehen des Autokonzerns stößt bei Experten auf Kritik. Arbeitsrechtler weisen laut NDR darauf hin, dass Jobsuchende solche Bluttests theoretisch ablehnen dürften. Dies würden sie aber kaum machen, weil sie fürchten, aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen zu werden.

Daimler selbst wies die Vorwürfe zurück. Eine Unternehmenssprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens etwa im Rahmen von Assessment-Centern würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für die Stelle geeignet sei. "Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen."

Die Tests werden nach Angaben der Sprecherin beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. "Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben." Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden.

Offizielle Rüge der Datenschutzbehörde

Gleichzeitig zu den vom NDR erhobenen Vorwürfen wurde bekannt, dass sich Daimler wegen der unzulässigen Speicherung von Mitarbeiter-Krankendaten abermals eine Rüge der baden-württembergischen Datenschutzbehörde eingefangen hat. Das Innenministerium in Stuttgart teilte am Mittwoch mit, die Verstöße gegen den Datenschutz im Werk Bremen im Frühjahr seien "erheblich" und daher zu beanstanden.

Ein Bußgeld sei nur deshalb nicht verhängt worden, da Sachbeweise nicht mehr vorgelegen hätten und zum Teil bereits vor den amtlichen Untersuchungen gelöscht worden seien. Es ist bereits der zweite öffentliche Rüffel des Konzerns durch die Datenschützer in diesem Jahr.

Die Behörde kritisierte insbesondere, dass Mitarbeiterdaten und Angaben über ihren Gesundheitszustand ohne Einwilligung der Betroffenen erhoben wurden. Selbst Führungskräfte, denen die betroffenen Mitarbeiter nicht unterstanden, hätten darauf Zugriff gehabt.

Erst im Januar war der Stuttgarter Autobauer vom baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten wegen rechtswidriger Speicherung und Weitergabe von Gesundheitsakten der Beschäftigten im Stammwerk Stuttgart-Untertürkheim gerügt worden.

Krankenlisten über Mitarbeiter

Im aktuellen Fall forderte die Aufsichtsbehörde Daimler auf, "alle etwa in anderen Werken noch vorhandenen, unzulässig erhobenen und gespeicherten Gesundheitsdaten" zu löschen. Zudem müsse das Unternehmen dafür sorgen, dass die Grundsätze für ein datenschutzgerechtes Gesundheitsmanagement verbindliche Vorgabe für die Führungskräfte in allen Werken würden.

Im April war bekannt geworden, dass im Bereich "Betriebssicherheit" des Werks Bremen zwischen 2001 und April 2008 Krankenlisten über Mitarbeiter geführt worden waren. Die Aufsichtsbehörde leitete daraufhin eine datenschutzrechtliche Überprüfung ein.

Ein Arbeitgeber darf nach Krankheitsgründen nur in bestimmten Fällen fragen, etwa wenn von einem Mitarbeiter eine Ansteckungsgefahr ausgeht. Solche Gründe hätten bei Daimler in den meisten Fällen nicht vorgelegen, erklärte die Datenschutzbehörde. Auch in den Fällen, in denen der Grund der Erkrankung zu Recht erhoben oder von den Mitarbeitern ungefragt offenbart worden war, hätte dies nicht über längere Zeit gespeichert werden müssen. Unzulässig sei auch die Nutzung der Gesundheitsdaten durch Vorgesetzte zur Vorbereitung auf Führungsbesprechungen.

Nach Untertürkheim und Bremen kontrollieren die Datenschützer nun auch andere Daimler-Werke. Die Prüfung dort sei noch nicht abgeschlossen.

wal/ddp/Reuters

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