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13.11.2009
 

Kurzarbeitergeld

540 Firmen unter Betrugsverdacht

Bundesagentur für Arbeit: Der Nachweis gestaltet sich oft schwierigZur Großansicht
ddp

Bundesagentur für Arbeit: Der Nachweis gestaltet sich oft schwierig

Hunderte Unternehmen nutzen das Kurzarbeitergeld offenbar schamlos aus. Der Arbeitsagentur liegen entsprechende Hinweise vor. Häufigste Masche: Die Firmen lassen ihre Mitarbeiter Vollzeit für weniger Geld arbeiten - und kassieren trotzdem den Zuschuss vom Staat.

Frankfurt am Main - Die Zahl der vermuteten Betrugsfälle beim Kurzarbeitergeld steigt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rasant an. Derzeit liegen der Behörde entsprechende Hinweise aus knapp 540 Unternehmen vor, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag unter Berufung auf eine Sprecherin berichtete. Damit habe sich die Zahl der Verdachtsfälle seit September fast verfünffacht.

In den meisten Fällen bestehe nach Angaben der Sprecherin der Verdacht, dass in den Unternehmen trotz der betrieblich vereinbarten Arbeitszeitreduzierung weiterhin Vollzeit gearbeitet werde. Aus Dienstleistungsunternehmen seien zudem Fälle bekannt, in denen von Kurzarbeitern dasselbe Arbeitspensum verlangt werde wie in normalen Zeiten. Der Nachweis gestalte sich allerdings oft schwierig.

Erhärtet sich für die Bundesagentur der Betrugsverdacht, werden die Fälle an die zuständige Staatsanwaltschaft oder die Zollbehörden weitergeleitet. Neben der Rückzahlung der Leistungen droht dann auch ein Bußgeld. Derzeit wird Kurzarbeitergeld nach Hochrechnungen der Bundesagentur in mehr als 60.000 Unternehmen für rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer gezahlt.

fro/AFP

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Was zahlt der Staat?

Um Kündigungen zu vermeiden, können Unternehmen Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Das KUG wird maximal 24 Monate von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) ihres Nettogehalts für die ausgefallene Arbeitszeit. Fiktives Beispiel: Der Ingenieur Max Müller, 28, ist ledig und ohne Kind. Er verdient mit Steuerklasse I 4000 Euro im Monat, davon bleiben ihm netto 2223,69 Euro. In Kurzarbeit ist er nur 50 Prozent der üblichen 40 Arbeitsstunden tätig. Diese Zeit bekommt er vom Arbeitgeber auch bezahlt. Das sind 1313,01 Euro. Für die andere Hälfte der Zeit erhält er den BA-Zuschuss: 60 Prozent vom Netto, also 546,41 Euro. Insgesamt bekommt er also 1859,42 Euro. Und er behält den Job.
KUG-Rechner: http://kugrechner.arbeitsagentur.de

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