Frankfurt am Main/München - Im Dauerstreit zwischen dem Medienunternehmer Leo Kirch und der Deutschen Bank
ist der frühere Bankchef Rolf Breuer ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es laufe ein Ermittlungsverfahren gegen Breuer wegen versuchten Betrugs, sagte eine Sprecherin der Münchner Behörde am Mittwoch. Zu Berichten über eine Anklage gegen Breuer und zu Hintergründen des Verfahrens wollte sie sich nicht äußern.
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, soll Breuer in einem Schadensersatzprozess Kirchs die Unwahrheit gesagt haben. Dadurch habe er nach Ansicht der Ankläger versucht, eine Verurteilung von sich und der Bank durch Zivilgerichte abzuwenden. Der ehemalige Vorstandssprecher war in einem der vielen Zivilverfahren im November 2003 von den Richtern persönlich vorgeladen, aber nur "informell" angehört worden; daher kommt laut "FAZ" der Straftatbestand der uneidlichen Falschaussage nicht in Betracht.
Eine große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München müsse nun prüfen, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zulasse. Breuers Verteidiger, Sven Thomas, weise die Vorwürfe für seinen Mandanten rundweg zurück: "Die Anklage stützt sich nahezu ausschließlich auf Vermutungen." Der Düsseldorfer Anwalt bestreitet auch jede Absicht seines Mandanten, die Zivilrichter zu täuschen. Auch die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass der Bundesgerichtshof Kirch zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt hat. Die Richter hätten die Forderungen aber eingeschränkt, ohne sich dabei auf Breuers Aussage zu stützen. Ob wirklich ein Anspruch besteht, sei zudem immer noch streitig.
Kirch wirft der Bank in einer Reihe von Zivilklagen und Strafanzeigen vor, ihn in die Insolvenz getrieben zu haben. Dabei geht es um ein Fernsehinterview Breuers, in dem dieser kurz vor dem Zusammenbruch von Kirchs Imperium dessen weitere Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte. Nach Informationen der "FAZ" geht die Anklage auf eine Anzeige Kirchs zurück.
mik/dpa-AFX
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