Mittwoch, 10. Februar 2010

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18.11.2009
 

Kreditkartenbetrug

Sparkassen starten gigantische Tausch-Offensive

Von Friederike Ott und Ole Reißmann

Bankkundin mit Kreditkarte: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank
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dpa

Bankkundin mit Kreditkarte: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank

Die riesige Kreditkarten-Tauschaktion bei deutschen Banken bekommt eine neue Dimension: Die Sparkassen wollen offenbar 190.000 Bankkarten auswechseln. Postbank-Kunden melden bereits Fehlbuchungen. Doch Verbraucherschützer geben Entwarnung.

Hamburg - Die Deutschen Sparkassen starten eine gigantische Offensive, um einem Kreditkartenbetrug vorzubeugen. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks tauschen die Sparkassen 190.000 Karten aus. Ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands bestätigte SPIEGEL ONLINE diese Zahl zwar nicht direkt. Es sei aber eine größere Zahl von Karten von dem Austausch betroffen, die der genannten Zahl nahe kommen könnte. Insgesamt haben die Sparkassen 6,2 Millionen Kreditkarten ausgegeben. Die Umtauschaktion sei "eine reine Vorsichtsmaßnahme", betont der Sprecher. "Wir haben keinen Schadensfall und auch keinen Verdachtsmoment."

Damit steigt die Zahl der betroffenen Kunden erheblich. Deutschlandweit werden vermutlich über 300.000 Kreditkarten ausgetauscht.

Bei der Postbank gibt es offenbar bereits Schadensfälle. Das Institut bestätigte am Mittwoch, es habe bei seinen Kunden erste Unregelmäßigkeiten festgestellt. Es handele sich bisher nur um eine geringe Anzahl, so ein Sprecher. Es habe Kundenbeschwerden über Unregelmäßigkeiten und Fehlbeträge gegeben. Genaue Zahlen wollte der Sprecher nicht nennen.

"Wir haben einen Satz mit Kreditkartendaten bekommen"

Bisher sind Austauschaktionen bei Barclays Deutschland, der Karstadt-Quelle-Bank, der Commerzbank, der Deutschen Bank und bei der Lufthansa bekannt, die ihre Miles-and-More-Karten mit Bezahlfunktion zurücknimmt. Die Volks- und Raiffeisenbanken tauschen 60.000 Karten aus.

Grund für die riesigen Austauschaktionen waren Sicherheitslücken bei einem spanischen Zahlungsdienstleister. "Wir haben einen Satz mit Kreditkartendaten bekommen, die bei dem spanischen Unternehmen lagen", sagt der Sprecher des Zentralen Kreditausschusses, Steffen Steudel. "Den hätten Dritte abgreifen können. Deshalb haben wir die Tauschaktion gestartet."

Visa und Mastercard haben nach Auftreten von Unregelmäßigkeiten bei dem Dienstleister eine entsprechende Warnung ausgesprochen. Wer genau hinter der spanischen Firma steckt, ist nicht bekannt.

Experten vermuten aber, dass es sich um ein größeres Institut handelt. Es sei möglicherweise eine große Bank, erfuhr SPIEGEL ONLINE aus Bankenkreisen. Auch Hans-Peter Burghoff von der Universität Hohenheim bestätigt: "Zahlungsdienstleister sind in der Regel große Unternehmen. Sie benötigen eine riesige Computeranlage. Die lohnt sich nur, wenn die Firma eine große Menge an Daten verarbeitet."

"Das Kreditkartengeschäft ist eine typische Outsourcing-Branche"

Betroffen sind nicht nur Kunden, die ihre Kreditkarte in Spanien eingesetzt haben. Es reicht Experten zufolge offenbar schon, wenn der Zahlungsverkehr über den betroffenen Dienstleister in Spanien abgewickelt wurde, die Transaktion aber in Deutschland getätigt wurde.

Aber warum landen die Daten deutscher Kunden bei einem spanischen Dienstleister?

"Das Kreditkartengeschäft ist eine typische Outsourcing-Branche", erklärt Burghoff. Der Grund: Es lohne sich aufgrund der hohen Kosten, Ressourcen international zu bündeln. Wo das Unternehmen stehe, sei dabei für die Kosten nicht relevant. Schließlich werde die meiste Arbeit von Computern erledigt. In Deutschland spiele die Postbank im Kreditkartengeschäft die größte Rolle.

Kunden deutscher Banken brauchen jedoch nicht um ihr Geld zu bangen. Die Banken müssen für Schäden durch Kreditkartenbetrug aufkommen. "Der Kunde ist auf der sicheren Seite", sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Er haftet nicht, wenn der Zahlungsvorgang mit Unterschrift vonstatten geht." Deshalb sei es verständlich, dass die Banken ihre Kreditkarten massenhaft austauschen. Denn immerhin sind sie diejenigen, die haften müssen.

Kontodaten regelmäßig überprüfen

Anders hingegen sehe es aus, wenn Geld mit der Pin-Nummer abgehoben werde. "Da ist die Beweislage anders. Der Kunde muss nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft." Allerdings werde das im aktuellen Fall leicht nachzuweisen sein, sagt Castello. "Es wurde ja bereits eingeräumt, dass es zu Unregelmäßigkeiten in Spanien gekommen ist."

Um sicherzugehen, sollte der Kunde seine Kontodaten überprüfen, rät Verbraucherschützerin Castello. Auch über sechs Wochen hinaus könne er noch unberechtigt abgebuchte Beträge vom Institut zurückverlangen. "Wenn Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche Frist setzen, gilt das auf gar keinen Fall bei unberechtigten Abbuchungen", so die Verbraucherschützerin.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XI ZR 258/99) dürften die Banken die Möglichkeit, eine unrechtmäßige Abbuchung zurückzuverlangen, nicht selbst begrenzen, so Castello. Nach dem Urteil gelten bei solchen Buchungen die Verjährungsregeln. In Falle falscher Buchungen seien das drei Jahre ab dem 1. Januar des Folgejahres.

Für viele Kunden ist dies vermutlich nur ein schwacher Trost. Den Schaden müssen die Banken tragen, doch den Ärger haben die Betroffenen allemal.

Mit Material von dpa

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