Donnerstag, 18. März 2010

Wirtschaft



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20.11.2009
 

Umstrittene Teewurst-Kündigung

Pflegehelferin verliert ihren Job doch nicht

In Hannover wurde eine Pflegehelferin gefeuert, weil sie von der Teewurst der Heimbewohner naschte. Der Arbeitgeber, die evangelische Kirche, hat die umstrittene Kündigung jetzt zurückgenommen, betont aber: Wir sind im Recht - doch Nächstenliebe ist wichtiger.

Hannover - Die evangelische Kirche hat die Kündigung einer schwerbehinderten Pflegehelferin wegen des Verzehrs einer Portion Teewurst zurückgenommen. Die bereits seit 18 Jahren in der Hannoveraner Senioreneinrichtung beschäftigte körperbehinderte Frau solle einen anderen Arbeitsplatz erhalten, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann.

Auch wenn die Kündigung juristisch in Ordnung gewesen sei: Für einen kirchlichen Arbeitgeber sei die Nächstenliebe wichtiger. Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht in Hannover am 1. Dezember über die Kündigung verhandeln sollen.

Laut Wesemann war der Frau in der Vergangenheit schon einmal gekündigt worden - nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Vorfällen in der pflegerischen Tätigkeit, bei denen es sich "nicht um Bagatellen" gehandelt habe. Detaillierter wollte sich Wesemann dazu nicht äußern.

Der Anwalt der Pflegehelferin, Rolf Schaefer, sagte, es handele es sich um einen Vorfall im Dezember 2007. Damals habe die Pflegerin eine Seniorin in ihrem Zimmer besucht, diese schlafend vorgefunden und im anschließenden Protokoll den Vermerk "Bewohnerin schläft" versäumt. Der Pflegerin wurde deswegen gekündigt, wogegen sie im Jahr darauf erfolgreich beim Arbeitsgericht Hannover klagte.

Der Verzehr der Wurst aus der Heimküche habe jetzt zunächst den Ausschlag für die aktuelle Kündigung gegeben, sagte Sprecher Wesemann. Das Heim war ursprünglich von der Caritas der katholischen Kirche betrieben und dann im Sommer von dem evangelischen Träger übernommen worden. Deshalb habe das Johannesstift die zurückliegenden Probleme mit der Pflegehelferin nicht näher gekannt, bei denen Gespräche auch zu keiner Lösung geführt hatten. Bis zum Start an einer neuen Arbeitsstelle werde die Helferin nun möglicherweise vorläufig von der Arbeit freigestellt.

Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.

otr/AFP/dpa/ddp

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WANN IST EINE KÜNDIGUNG GÜLTIG?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.











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