Hannover - Die evangelische Kirche hat die Kündigung einer schwerbehinderten Pflegehelferin wegen des Verzehrs einer Portion Teewurst zurückgenommen. Die bereits seit 18 Jahren in der Hannoveraner Senioreneinrichtung beschäftigte körperbehinderte Frau solle einen anderen Arbeitsplatz erhalten, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann.
Auch wenn die Kündigung juristisch in Ordnung gewesen sei: Für einen kirchlichen Arbeitgeber sei die Nächstenliebe wichtiger. Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht in Hannover am 1. Dezember über die Kündigung verhandeln sollen.
Laut Wesemann war der Frau in der Vergangenheit schon einmal gekündigt worden - nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Vorfällen in der pflegerischen Tätigkeit, bei denen es sich "nicht um Bagatellen" gehandelt habe. Detaillierter wollte sich Wesemann dazu nicht äußern.
Der Anwalt der Pflegehelferin, Rolf Schaefer, sagte, es handele es sich um einen Vorfall im Dezember 2007. Damals habe die Pflegerin eine Seniorin in ihrem Zimmer besucht, diese schlafend vorgefunden und im anschließenden Protokoll den Vermerk "Bewohnerin schläft" versäumt. Der Pflegerin wurde deswegen gekündigt, wogegen sie im Jahr darauf erfolgreich beim Arbeitsgericht Hannover klagte.
Der Verzehr der Wurst aus der Heimküche habe jetzt zunächst den Ausschlag für die aktuelle Kündigung gegeben, sagte Sprecher Wesemann. Das Heim war ursprünglich von der Caritas der katholischen Kirche betrieben und dann im Sommer von dem evangelischen Träger übernommen worden. Deshalb habe das Johannesstift die zurückliegenden Probleme mit der Pflegehelferin nicht näher gekannt, bei denen Gespräche auch zu keiner Lösung geführt hatten. Bis zum Start an einer neuen Arbeitsstelle werde die Helferin nun möglicherweise vorläufig von der Arbeit freigestellt.
Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.
otr/AFP/dpa/ddp
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