Von Friederike Ott
Hamburg - Jetzt mal ehrlich: Wer hat nicht schon einmal einen Keks aus dem Konferenzraum stibitzt oder einen Kugelschreiber aus der Firma eingesteckt? Keinem würden diese Vergehen weiter auffallen, niemand käme auf die Idee, er würde seinem Arbeitgeber damit schaden.
Doch manchmal wartet der genau auf solche Bagatellen - um sich ungeliebter Mitarbeiter zu entledigen.
Dieser Verdacht liegt jedenfalls bei den jüngsten Bagatellkündigungen nahe: Eine Kassiererin musste gehen, weil sie fremde Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einlöste; eine Altenpflegerin erhielt die Kündigung, nachdem sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm, die ohnehin in der Mülltonne gelandet wären. Solche Fälle scheinen zahllos, und die Empörung war groß, als sie im vergangenen Jahr bekannt wurden - doch viele Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten sind rechtens.
Wirft ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter wegen solcher Delikte raus, ist die Kündigung verhaltensbedingt. In der Regel muss das missbilligte Verhalten zunächst abgemahnt werden. Es gibt aber bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch Ausnahmen. Je länger ein Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt ist, desto schwieriger ist es, ihn verhaltensbedingt zu kündigen.
SPIEGEL ONLINE hat Experten gefragt und Urteile studiert - was kann wirklich zur Kündigung führen und was nicht? Die Antworten:
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Ich muss ja sagen, wenn ich mir manche Mitarbeiter mit unbefristeten Stellen ansehe, bin ich froh, dass ich, falls ich jemals deren AG sein würde, auf Grund solcher Bagatellen kündigen könnte. Schlimmer noch die Mentalität bei [...] mehr...
Ich finde die Frage komisch. Natürlich sollte die Frage gestellt werden, ob die genannten Fälle bei vernünftigen Menschen wirklich zu einem so absoluten Vertrauensverlust führen können, dass eine fristlose Kündigung aus diesem [...] mehr...
Dann hast du ein Bild von deinem Lieblingsschülers auf dem Tisch ^^ der unter 12 Jahre ist ^^ mehr...
Und wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann kaufen Sie sich doch Ihre Kekse selber. Oder sind die Kekse Ihres Arbeitgebers so köstlich, dass Sie nachgerade den Zwang verspüren, diese zu verspeisen und damit Ihren Arbeitsplatz zu [...] mehr...
---Zitat--- Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen... Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. ---Zitatende--- Auch wenn [...] mehr...
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