Leipzig - Herbe Niederlage für die Deutsche Post
: Der Mindestlohn in der Branche ist rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Beim Erlass der entsprechenden Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, begründete das Gericht das Urteil.
Die Post-Mindestlohnverordnung habe die Kläger in ihren Rechten verletzt, so das Gericht. Ihnen sei nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben worden. Für sie sei die Verordnung daher nicht rechtswirksam.
Geklagt hatten mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post wie die PIN Mail AG und TNT, die ihre Zusteller geringer entlohnen wollten. Sie wehrten sich damit gegen eine Verordnung, die den Mindestlohn auf die gesamte Branche ausweitete.
Der Post-Mindestlohn ist seit Januar 2008 in Kraft. Der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Ver.di hatten ihn ausgehandelt. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefzusteller. Das Bundesministerium für Arbeit hatte den Mindestlohn mit einer Verordnung 2008 für allgemeinverbindlich erklärt - damals noch unter der Großen Koalition.
Die Wettbewerber haben einen eigenen Tarifvertrag
Die privaten Post-Konkurrenten hatten vor Gericht argumentiert, sie hätten mit einer anderen Gewerkschaft einen eigenen - niedrigeren - Mindestlohn vereinbart. Dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach ignoriert werden.
Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. Die Entscheidung der Richter hatte sich im Vorfeld bereits angedeutet. Bereits im Jahre 2008 hatten das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Post-Mindestlohn für verfassungswidrig erklärt. Kritiker warfen der Post immer wieder vor, sie habe mit dem Mindestlohn die Konkurrenz in Schwierigkeiten bringen wollen.
Die Mindestlohnverordnung wäre ohnehin am 30. April 2010 ausgelaufen. Das Arbeitsministerium hätte zwar die Möglichkeit, die Verordnung zu verlängern. Ob die neue schwarz-gelbe Regierung allerdings diesen Weg gehen möchte, ist fraglich. Nun, nach dem Urteil, stellt sich die Frage umso lauter.
Ver.di hält am Mindestlohn fest
Das Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Post-Mindestlohn. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde man "die erforderlichen Konsequenzen ziehen", heißt es in einer Erklärung vom Donnerstag. "Selbstverständlich" respektiere die Bundesregierung die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.
Ver.di hingegen forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. "Die bemängelten Formfehler müssen behoben werden. Das ist mit einer neuen Verordnung ohne weiteres möglich", sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Nach ihrer Auffassung ist der Post-Mindestlohn durch die Entscheidung nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Formfehler festgestellt. Der Post-Mindestlohn sei ein geeignetes Mittel gegen Lohndumping. Ver.di halte daher am geltenden Mindestlohn fest.
fro/dpa/APN
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Das stimmt so nicht. Bemängelt wurde eher die Art des Zustandekommens. Zweierlei wird dringend gebraucht: Einmal den gesetzlichen Mindestlohn von ca. EUR 10. Dann haben wir nicht mehr, sondern weniger Arbeitslose. Und [...] mehr...
Unsere frühere Postfiliale war immer gut besucht und es gab auch teilweise "Schlangen". Was haben die Bürger damals auf die "Postbeamten" geschimpft, es war einfach widerlich. Dann wurde beklatscht, dass die [...] mehr...
Sie wurden von der Solidargemeinschaft jener bezahlt, welche diese Millionen erwirtschafteten. Gezwungenermaßen, ohne sie zu fragen, also gestohlen. mehr...
so können Sie das nicht sagen. Manager ist ein sehr verantwortungvoller Job - es ist nur in unserer Gesellschaft möglich, dass Manager sich billig vor jeder Verantwortung drücken können, was übrigens auch bei Chirurgen der Fall [...] mehr...
... nämlich für die privaten Zusteller, die sich auf Behörden- und Firmenpost spezialisiert haben: Alles maschinengeschrieben und prima mit OCR erfassbar. Der Brief von Tante Else mit ihrer verschnörkelten altdeutschen [...] mehr...
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