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28.01.2010
 

Mindestlohn-Urteil

Post-Konkurrenten kündigen Lohnkürzungen an

Briefzusteller der Deutschen Post in Kiel: "Ein Mindestlohn ist möglich"Zur Großansicht
AP

Briefzusteller der Deutschen Post in Kiel: "Ein Mindestlohn ist möglich"

Die Reaktion folgte prompt: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Mindestlohn für rechtswidrig erklärte, kündigten die ersten Briefdienstleister an, ihre Löhne zu senken. Daraufhin schlugen die Gewerkschaften Alarm. Auch Ex-Arbeitsminister Scholz kündigte Widerstand an.

Leipzig - Der ehemalige Arbeitminister Olaf Scholz (SPD) gibt sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Post-Mindestlohn für rechtwidrig erklärte, noch nicht geschlagen. "Ein Post-Mindestlohn ist möglich", sagte Scholz. "Insbesondere auf der unterdessen modernisierten Grundlage des Entsendegesetzes."

Wegen eines Formfehlers des Bundesarbeitsministeriums im Jahre 2008 hatte das Gericht am Donnerstag den Mindestlohn für Briefträger bei wichtigen Post-Konkurrenten gekippt.Denn dort war es versäumt worden, die jetzt siegreichen privaten Briefzusteller noch einmal zu hören, bevor zum 1. Januar 2008 die Postmindestlohnverordnung in Kraft trat.

Das inzwischen von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung, kündigte aber an, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe die erforderlichen Konsequenzen ziehen zu wollen.

Die Gewerkschaft Ver.di forderte das Ministerium auf, den Formfehler zu "heilen". Vom Gericht sei aber "der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Eindeutiger Sieg für den Wettbewerb

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hält weiter am Post-Mindestlohn fest. "Es gilt sicherzustellen, dass Wettbewerb auf Grundlage qualitativ guter Dienstleistungen stattfindet und nicht um immer niedrigere Löhne", mahnte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki.

Arbeitgeberverbände der privaten Brief- und Postbranche begrüßten das Urteil hingegen einhellig. Sie hatten stets die Höhe des Mindestlohnes kritisiert, die aus ihrer Sicht nur die ohnehin marktbeherrschende Deutsche Post begünstigt.

Der Post-Wettbewerber PIN Mail erklärte umgehend, nun die Löhne kürzen zu wollen. Man wolle "unverzüglich auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro zurückgehen", sagte der Vorstandsvorsitzende Axel Stirl. Bislang zahlte das Unternehmen nach seinen Worten 9,80 pro Stunde. Die PIN Mail AG hat 1000 Mitarbeiter.

Die privaten Post-Konkurrenten hatten immer beklagt, das Niveau des Mindestlohns sei für sie existenzgefährdend. Sie hatten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) vereinbart.

Die höchstrichterliche Entscheidung sei "ein eindeutiger Sieg für den Wettbewerb in der Brief- und Zustellbranche", erklärte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ). Er verwies auf die Zahlen der Bundesnetzagentur. Demnach hat der Post-Mindestlohn in der Brief- und Zustellbranche schon im ersten Jahr rund 19 000 Arbeitsplätze gekostet und zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Nun sieht Gerster "grünes Licht für die Schaffung neuer Arbeitsplätze" - aber eben nicht zu den besseren Bedingungen des Post-Mindestlohns.

Von Anfang an für böses Blut gesorgt

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt erklärte: "Die vorherige Bundesregierung hat rechtswidrig gehandelt, als sie diesen Monopolsicherungslohn in Kraft gesetzt hat." Der Post-Mindestlohn habe "Tausende Arbeitsplätze gekostet".

Wie eine Gerichtssprecherin erläuterte, sind von dem Urteil nur die klagenden Unternehmen betroffen. Für alle anderen privaten Briefzusteller bleibe trotz der Rechtsfehlerhaftigkeit die Mindestlohnverordnung in Kraft, bis sie Ende April dieses Jahres ausläuft.

Der seit 2008 geltende Post-Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft Ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefträger. Von Anfang an hatte er für böses Blut gesorgt. Die Kritiker sahen darin ein Instrument, der Deutschen Post unliebsame Billig-Konkurrenz vom Leib zu halten.

Ausgehend vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz übertrug das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn auf weite Teile der Postbranche. Dabei wurde nach Überzeugung der Bundesverwaltungsrichter das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten.

Aktenzeichen: BVerwG 8 C 19.09

fro/dpa/APN

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insgesamt 944 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.11.2010 von maximal-debil: Stimmt so nicht ganz

Das stimmt so nicht. Bemängelt wurde eher die Art des Zustandekommens. Zweierlei wird dringend gebraucht: Einmal den gesetzlichen Mindestlohn von ca. EUR 10. Dann haben wir nicht mehr, sondern weniger Arbeitslose. Und [...] mehr...

19.11.2010 von chirin: Post - Mindeslohn - was ist Ihre Meinung?

Unsere frühere Postfiliale war immer gut besucht und es gab auch teilweise "Schlangen". Was haben die Bürger damals auf die "Postbeamten" geschimpft, es war einfach widerlich. Dann wurde beklatscht, dass die [...] mehr...

16.11.2010 von samsonax:

Sie wurden von der Solidargemeinschaft jener bezahlt, welche diese Millionen erwirtschafteten. Gezwungenermaßen, ohne sie zu fragen, also gestohlen. mehr...

03.02.2010 von Claus61: Nein nein, ...

so können Sie das nicht sagen. Manager ist ein sehr verantwortungvoller Job - es ist nur in unserer Gesellschaft möglich, dass Manager sich billig vor jeder Verantwortung drücken können, was übrigens auch bei Chirurgen der Fall [...] mehr...

03.02.2010 von Claus61: Ja, ganz genau, ...

... nämlich für die privaten Zusteller, die sich auf Behörden- und Firmenpost spezialisiert haben: Alles maschinengeschrieben und prima mit OCR erfassbar. Der Brief von Tante Else mit ihrer verschnörkelten altdeutschen [...] mehr...

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