Frankfurt am Main - Im Rechtsstreit um riskante Zinswetten hat die Deutsche Bank erstmals vor einem Oberlandesgericht (OLG) eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG Stuttgart verurteilte die Bank zur Zahlung von mehr als 1,5 Millionen Euro Schadensersatz an ein großes mittelständisches Unternehmen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Revision wurde nicht zugelassen, der Frankfurter Dax-Konzern kündigte aber an, Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.
Das Institut streitet sich mit Dutzenden Mittelständlern, Gemeinden und kommunalen Firmen über die Swap-Geschäfte. Mit diesen Wetten auf den Abstand zwischen kurz- und langfristigen Zinsen versuchen Stadtkämmerer und Buchhalter, ihre Schuldenlast zu verringern. Geht die Wette verloren, drohen hohe Einbußen.
Die Deutsche Bank hatte die Zins-Swaps zur "Zinsoptimierung" empfohlen. Da die Wette nicht aufging, hatten viele Kommunen und Unternehmen die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt - einige haben nun Recht bekommen.
Nach Ansicht des OLG handelt es sich bei sogenannten Zins-Swaps um "eine Art Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen" spiele. Dies sei von der Bank verschwiegen worden. Das OLG kritisierte "inhaltlich fehlerhafte Informationsunterlagen" der Bank.
Die Stuttgarter Richter monierten zudem, die Deutsche Bank habe die Zins-Swap-Verträge so konstruiert, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Unter diesen Umständen sei kein Mitverschulden des Kunden erkennbar. Das Landgericht Stuttgart hatte dem Mittelständler noch 50 Prozent der Schuld zugemessen.
Die Bank hatte stets betont, sie habe Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten. Von bisher sieben OLG-Entscheidungen bundesweit fielen sechs zugunsten der Bank aus. Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist so gesehen ein Novum.
Az.: 9 U 164/08
ssu/dpa-AFX/Reuters
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