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04.03.2010
 

Neue Meldepflicht

Finanzwächter erschweren Leerverkäufe

Frankfurter Banken-Skyline: Schärfere Zocker-KontrollenZur Großansicht
DDP

Frankfurter Banken-Skyline: Schärfere Zocker-Kontrollen

Die BaFin macht Zockern das Leben schwer: Deutschlands Finanzaufsicht zwingt Händler, riskante Geschäfte offenzulegen. Die Meldepflicht bezieht sich auf sogenannte Leerverkäufe, bei denen Händler mit Aktien auf Kursverluste wetten.

Berlin - Die BaFin erschwert das Wetten auf fallende Aktienkurse. Für die Aktien großer Banken, Versicherer, Finanzdienstleister und der Deutschen Börse gilt ab Ende März eine neue Meldepflicht, wie die Finanzaufsichtsbehörde am Donnerstag in Bonn mitteilte. Marktteilnehmer müssen der BaFin dann Netto-Leerverkaufspositionen ab 0,2 Prozent mitteilen und ab 0,5 Prozent veröffentlichen. Dies soll die Behörde in die Lage versetzen, im Bedarfsfall schnell und gezielt gegen Leerverkäufe vorzugehen.

Die BaFin begründet die neue Regelung damit, dass sie Gefahren für den ordnungsgemäßen Wertpapierhandel und die Stabilität des Finanzsystems abwehren wolle. Die neue Vorschrift soll am 25. März in Kraft treten und zunächst bis Ende Januar 2011 gelten.

Betroffen sind neben den Papieren der Deutschen Börse die Aktien der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Postbank, der Aareal Bank und des Finanzdienstleisters MLP sowie die Anteilsscheine der Versicherer Allianz, Generali Deutschland und der Rückversicherer Munich Re und Hannover Rück. Die Meldepflicht gilt für sämtliche Transaktionen, die wirtschaftlich betrachtet zu einer Netto-Leerverkaufsposition bei diesen Aktien führen.

Bei Leerverkäufen stoßen Anleger wie Hedgefonds Aktien ab, in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und so Gewinne einzustreichen. Bei gedeckten Leerverkäufen leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei ungedeckten Leerverkäufen decken sie sich hingegen nicht mit Aktien ein, sondern verkaufen Aktien, ohne sie zuvor geliehen zu haben.

Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten mehrere Aufsichtsbehörden weltweit mit befristeten Notverfügungen ungedeckte Leerverkäufe untersagt. In Deutschland sind diese nach einem eineinhalbjährigen Verbot seit Anfang Februar wieder erlaubt. Leerverkäufe werden für Verwerfungen an den Börsen mitverantwortlich gemacht.

Auch die Regierung will gegen die Zocker vorgehen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Privatanlegern und für mehr Transparenz an den Kapitalmärkten angekündigt (Details: Siehe Infobox linke Spalte). Ziel sei es, Risiken aus spekulativen Geschäften zu verringern. Dazu will Schäuble unter anderem ungedeckte Leerverkäufe verbieten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) arbeitet internen Papieren zufolge an ähnlichen Konzepten.

ssu/dpa-AFX

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