Hamburg - Die Kläger hatten Anstoß am Beschluss zur
Übernahme der Dresdner Bank genommen - und der Richter folgte ihrem Einwand. Er hob die Entlastung der Leitungsgremien in seinem Urteil wieder auf. Der Beschluss gilt also auch für alle übrigen Vorstände und Aufsichtsräte der Commerzbank
, die im Jahr 2008 die Dresdner Bank von der Allianz
übernommen hatte.
Die Richter bemängeln, dass diese Übernahme aufgrund der Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur von der Hauptversammlung hätte beschlossen werden müssen. Der "vollständige Beteiligungserwerb", so die Richter, fand jedoch "allein durch den Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates statt", weswegen "eine Gesetzes- beziehungsweise Satzungsverletzung vorliegt", die der Entlastung der beiden Gremien entgegenstehe.
In Deutschland sind Vorstände und Aufsichtsräte für ihre Beschlüsse gesamtverantwortlich, auch wenn die Chefs der jeweiligen Gremien den größten Einfluss auf die Entscheidung haben.
Wegen der nicht ordnungsgemäß beschlossenen Übernahme, die jedoch nicht mehr rückgängig zu machen ist, drohen der Commerzbank nun Schadensersatzklagen. In diesem Zusammenhang ist die entzogene Entlastung relevant - sie erleichtert es Klägern, auch persönlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Die Commerzbank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
mik
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