Wirtschaft


  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
18.03.2010
 

Schwarz-gelbe Pläne

Einigung über Finanzaufsicht steht offenbar kurz bevor

Die Finanzaufsicht in Deutschland könnte bald neu strukturiert werden: Union und FDP haben einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge einen Konsens erzielt. Demnach wird voraussichtlich eine neue Bundesbankholding eingerichtet.

Hamburg - Die Bundesregierung steht nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (FTD) kurz vor einer Einigung über die neue Struktur der Finanzaufsicht. Man habe einen Konsens mit der FDP über das sogenannte Holdingmodell erreicht, schreibt das Blatt unter Berufung auf Kreise der Unionsfraktion.

Nach dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag der CDU/CSU werde per Gesetz eine neue Bundesbankholding eingerichtet. Sie solle voraussichtlich drei Säulen kontrollieren: Die jetzige Finanzaufsicht BaFin bleibe als eine Säule bestehen und führe künftig allein die gesamte Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel. Bislang war die Bankenaufsicht auf BaFin und Bundesbank verteilt.

Die Bundesbank als Notenbank, die für die Geldpolitik zuständig sei, verbleibe als zweite Säule unterhalb der Holding - ohne die bisherige Bankenaufsicht, schreibt die Zeitung. Daneben stehe der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung ( Soffin), der zu einem permanenten Krisennotfonds für Banken und Versicherer ausgebaut werden solle. In der CDU/CSU hieß es laut "FTD", es sei aber noch nicht ausgemacht, ob auch der Soffin eine Säule bilden werde, denn er sei Sondervermögen des Bundes.

Der Vorstand der Holding soll dem Bericht zufolge aus Bundesbankchef Axel Weber als Vorsitzendem sowie den Chefs von BaFin und Soffin gebildet werden. Möglicherweise würden auch die Leiter von Versicherungs- und Wertpapieraufsicht dem Gremium angehören.

Gesetzentwurf solle Ende Juni vom Kabinett verabschiedet werden

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte laut "FTD", die Reform solle vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Die FDP habe noch nicht final entschieden, ob sie das Holdingmodell bevorzuge oder die Integration in die Bundesbank. Doch gebe es eher eine Tendenz zur Holding. "Das andere Modell verursacht verfassungsrechtliche Probleme." Diese ließen sich nur ausräumen, wenn man für den Bereich der Bankenaufsicht die Unabhängigkeit der Bundesbank aufweiche.

Der Gesetzentwurf solle Ende Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte der Zeitung: "Wir werden noch vor der Sommerpause ein Konzept vorlegen. Wir werden uns mit Bundesbank, BaFin und Soffin abstimmen."

wit/Reuters/ddp

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 1 Beitrag zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.03.2010 von AberHallo: Bitte, geht's noch?

Ein permanenter Krisennotfonds für Banken und Versicherer? Ich glaub, ich bin im Irrenhaus! Nicht lebensfähige Unternehmen gehören abgewickelt - das ist der Markt. Untreue Vorständler und Konkursbetrüger gehören hinter [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Unternehmen & Märkte
alles zum Thema Merkels schwarz-gelbe Regierung

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



BaFin und Bundesbank

Die Bankenaufsicht in Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn und die Bundesbank mit Hauptsitz in Frankfurt. Ziel ist, ein stabiles Finanzsystem zu garantieren. So sollen beispielsweise allzu riskante Geschäfte verhindert werden.

Die BaFin übernimmt die Verantwortung für alle hoheitlichen Maßnahmen wie etwa die Genehmigung und Schließung von Banken. Die Bundesbank ist für die laufende Überwachung zuständig: Sie wertet etwa Berichte aus, die von den Banken regelmäßig eingereicht werden müssen und prüft, ob die Institute genügend Eigenkapital haben und ihre Risiken angemessen steuern. Die Notenbank führt zudem Aufsichtsgespräche mit den Managern der Banken.






TOP



TOP