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26.04.2010
 

Studie

Deutsche Unternehmen schwächeln beim Datenschutz

Der Schutz von Daten und sensiblen Informationen spielt in deutschen Unternehmen oft nur eine geringe Rolle. Laut einer Studie bezeichnet jeder zehnte Befragte das Thema sogar als unwichtig. Besonders bei Schulungen, Handbüchern und Zeiteinteilung müsse nachgebessert werden.

Frankfurt am Main - Lidl, die Bahn und die Telekom wurden in den vergangenen Jahren von Datenschutzskandalen erschüttert. Trotzdem genießt das Thema in deutschen Unternehmen noch immer einen geringen Stellenwert. Nur etwas mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Datenschutzbeauftragten in deutschen Betrieben findet den Datenschutz wichtig oder sogar sehr wichtig, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC). Fast jeder zehnte betriebliche Datenschützer (neun Prozent) sei der Auffassung, der Bereich werde im eigenen Betrieb als eher unwichtig angesehen.

"Diese Unternehmen gehen ein erhebliches Risiko ein, denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Geschäftsleitung den Datenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Ressourcen ausstattet", sagte PwC-Datenschutzexpertin Birthe Görtz. Davon könne keine Rede sein, wenn ein einziger Datenschützer einen Betrieb mit mehreren tausend Mitarbeitern überwachen solle.

Für die Untersuchung befragte das Marktforschungsunternehmen TNS Emnid im Auftrag von PwC insgesamt 230 Datenschutzbeauftragte der 1000 größten deutschen Unternehmen.

Oft fehlt es den Datenschützern an Zeit

Laut der Studie leisten sich nur wenige Unternehmen Datenschutzbeauftragte mit einer Vollzeitstelle. In knapp einem Viertel (22 Prozent) der Betriebe könnten die Datenschützer 91 bis 100 Prozent ihrer Arbeitszeit dem Datenschutz widmen. Im Großteil der Firmen aber (52 Prozent) hätten die Beauftragten aber nur 30 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Datenschutz zur Verfügung.

Daneben erfolge die Berichterstattung der Datenschutzbeauftragten zur Lage in ihren Betrieben häufig nur sporadisch, teilte PwC mit. In der Hälfte der Firmen (49 Prozent) gebe es einen jährlichen Bericht des Datenschutzbeauftragten. In einem Viertel der Betriebe (25 Prozent) sei die Berichterstattung der Datenschützer nicht periodisch festgelegt. Sieben Prozent der Unternehmen informierten die Beauftragten quartalsweise oder halbjährlich, in vier Prozent der Betriebe monatlich. Die Datenschutzbeauftragten sind häufig der Firmenleitung in Vorstand oder Geschäftsführung direkt unterstellt.

Sporadische Schulungen - fehlende Handbücher

Regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern zum Thema Datenschutz gibt es laut PwC bei einem Viertel (25 Prozent) der befragten Unternehmen. 15 Prozent schulten ihre Mitarbeiter nicht, in 34 Prozent der Betriebe gebe es Einmalschulungen. 24 Prozent der Betriebe führen Datenschutz-Kurse nach Bedarf durch.

Insgesamt verließen sich viele Betriebe auf formale Datenschutzvorschriften wie Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien. Handbücher oder Broschüren gebe es nur in einem Teil der Unternehmen.

jok/AFP/dpa

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Der Schutz von Arbeitnehmerdaten ist bislang nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zunächst den Schutz personenbezogener Daten, die vom Staat erhoben und verarbeitet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf nichtöffentliche Stellen, "soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben".

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15. Dezember 1983: Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

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