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03.05.2010
 

Überweisung an Lehman

Staatsanwalt will Ermittlungen gegen KfW einstellen

Sitz der KfW in Frankfurt: Bankengruppe hat bislang 200 Millionen Euro erstattet bekommenZur Großansicht
dpa

Sitz der KfW in Frankfurt: Bankengruppe hat bislang 200 Millionen Euro erstattet bekommen

Die Millionenüberweisung der staatseigenen KfW-Bankengruppe an die US-Pleitebank Lehman-Brothers könnte ungesühnt bleiben: Einem Zeitungsbericht zufolge will die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen - wegen der Panne fristlos gekündigte Vorstände könnten nachträglich kassieren.

Frankfurt am Main - Die Millionen Euro teure Panne bei der staatlichen KfW- Bankengruppe im Zusammenhang mit der Lehman-Pleite wird nach einem Zeitungsbericht voraussichtlich kein Nachspiel vor Gericht haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wolle ihre Ermittlungen wegen der KfW-Überweisung von rund 320 Millionen Euro an die US-Investmentbank Lehman Brothers nach deren Zusammenbruch am 15. September 2008 einstellen, schreibt die "Süddeutsche Zeitung".

Dies habe die zuständige Fachabteilung entschieden. Sofern dagegen die Generalstaatsanwaltschaft als vorgesetzte Behörde keinen Einspruch einlege, sei das Ermittlungsverfahren beendet.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2008 nach Anzeigen von empörten Bürgern Ermittlungen gegen mehrere Vorstandsmitglieder wegen Veruntreuung von Bankvermögen eingeleitet. Im Fokus standen vor allem die von der KfW wegen der Panne fristlos gekündigten Vorstandsmitglieder Detlef Leinberger und Peter Fleischer, die für das Risikomanagement verantwortlich waren. Nach Angaben der Zeitung haben sie jetzt gute Chancen, von der KfW nachträglich Gehälter und Boni zu kassieren. Die Bankengruppe wollte sich laut "SZ" dazu nicht äußern. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens abgeben wollen.

Von den versehentlich nach New York überwiesenen 320 Millionen Euro hat die KfW inzwischen dem Bericht zufolge gut 200 Millionen erstattet bekommen.

Mehr als 100 Millionen Euro fehlen noch. Ob davon noch etwas zurückfließt, hängt davon ab, was am Ende des Insolvenzverfahrens für die Lehman-Gläubiger übrig bleibt.

anr/dpa/ddp/apn/AFP

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04.05.2010 von happy2009: .

Vorweg: Ich würde die betroffenen am liebsten auch in Bunker stecken, nicht das ich falsch verstanden werde, aber: Rausschmeissen können Sie nicht ohne Grund, und wenn die Absicht oder gröbste Fahrlässigkeit nicht nachweisbar [...] mehr...

03.05.2010 von redwed09: Es besteht noch Hoffnung

Wenn diese Meldung stimmt, dann wird hier lediglich das Strafverfahren eingestellt. Die Untersuchgen der Staatsanwaltschaft bezogen sich auf Untreue (§ 266 StGB). Wenn die Staatsanwaltschaft hier keine strafbare Handlung sieht, [...] mehr...

03.05.2010 von glen13: ...

Hier eine wahre Geschichte aus dem Mittelstand. Der Geschäftsführer hatte einigen Mitarbeitern auf ihren eigenen Wunsch hin nicht genommenen Urlaub ausgezahlt. Über die Jahre war die Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge auf über [...] mehr...

03.05.2010 von jolip: Unrechtsstaat Bundesrepublik

Wobei wir ja mittlerweile auch wissen wie in diesem unserem Land juristisches Recht entsteht: In den Ministerien werden Gesetzesvorlagen ja nicht mehr von Ministerialbeamten ausgearbeitet, sondern von genau den Lobbyisten, [...] mehr...

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