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04.05.2010
 

Urteil

Gericht verbietet Tchibo Vermittlung von Versicherungen

Tchibo darf vorerst keine Versicherungen mehr im Internet vermitteln. Laut einem Gerichtsurteil erweckt das Portal des Unternehmens den Eindruck, man schließe den Vertrag direkt mit der Kaffeekette ab.

Hamburg - Das Landgericht Hamburg hat der Tchibo Direct GmbH untersagt, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne hierfür über die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu verfügen (Az 408 O 95/09). Das berichtet der Düsseldorfer Branchenverlag "markt intern".

Ein Tchibo-Sprecher bestätigte den Richterspruch. Es sei darum gegangen zu klären, ob ein Verstoß gegen das Versicherungsvermittlungsrecht vorliege. Die Urteilsbegründung sei am Dienstag eingegangen und müsse nun geprüft werden. Deshalb sei es noch zu früh zu sagen, ob Tchibo in die nächsthöhere Instanz gehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein "Wirtschaft im Wettbewerb e.V." (WiW). Dieser sei auf Initiative von Mitgliedern wie dem Brancheninformationsdienst "versicherungstip" von "markt intern" und dem Berliner "AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung" aktiv geworden. Stein des Anstoßes sei die Tchibo-Homepage gewesen, auf der neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert würden.

Entscheidend für die Kläger sei die Frage, ob Tchibo nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit sei oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfinde. Hierzu verwies WiW-Geschäftsführerin Viola Huber darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen in jüngster Zeit hierzu im Sinne des Verbraucherschutzes verschärft worden seien.

Noch lägen die Entscheidungsgründe des Landgerichts zwar nicht schriftlich vor, so "markt intern". Das Gericht habe jedoch bereits in der mündlichen Verhandlung die Ansicht geäußert, dass der Endverbraucher aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen. Außerdem gebe es spezielle Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluss der beworbenen Versicherungen geboten würden.

wit/ddp

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